12.01.2017 Drucksache 6/3293Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Februar 2017 Einsatzbereitschaft bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit und den übrigen Hundertschaften der Thüringer Polizei - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1677 vom 11. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1417 des Fragestellers stellen sich mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Worauf ist der Anstieg der krankheitsbedingten Dienstausfallzeiten von 2015 auf 2016 zurückzuführen (siehe Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1417)? 2. Ist nach Ansicht der Landesregierung der Anstieg der krankheitsbedingten Dienstausfallzeiten durch eine übermäßige Belastung der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft bedingt? 3. Wie viele der Krankheitstage infolge sonstiger Erkrankungen (siehe Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1417) sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Umfang der krankheitsbedingten Dienstausfallzeiten unter den Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei Thüringen ist unauffällig. Zu 2.: Eine übermäßige Belastung der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) ist nicht gegeben . Die Zuweisung von Einsatzaufgaben an die BFHu erfolgt unter Zugrundelegung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen und ist überdies von der Absicht geprägt, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus freie Wochenenden zu gewähren. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3293 Zu 3.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, da Diagnosen durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherren weder erhoben, noch gespeichert noch verarbeitet werden dürfen. In Vertretung Götze Staatssekretär Einsatzbereitschaft bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit und den üb-rigen Hundertschaften der Thüringer Polizei - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: