18.02.2015 Drucksache 6/330Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. März 2015 "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde Die Kleine Anfrage 60 vom 27. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 17. Mai 2014 fand bereits zum vierten Mal in Folge seit 2011 auf dem Ohne-Sportplatz in Leinefelde ein Rechtsrock-Festival statt, welches bisher unter verschiedenen Titeln wie "Eichsfeldtag der NPD" bzw. "Nationaler Kundgebungstag - Heimat ist mehr als nur ein Wirtschaftsstandort" angekündigt wurde. Die Veranstaltung ist ein wichtiger Termin für Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet und erreicht kontinuierlich eine große Besucherinnen- und Besucherzahl. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch wen bzw. durch welche Gruppierung wurde die Gesamtveranstaltung organisiert, unter welchem Namen wurde sie angemeldet und in welcher Form wurde für die Veranstaltung geworben? 2. Welche Bands traten bei dem Konzert auf, woher kamen die auftretenden Bands und wie bewertet die Landesregierung diese? 3. Welche Rednerinnen und Redner traten bei der Veranstaltung auf, welche Organisationen vertraten sie und wie bewertet die Landesregierung die Rednerinnen und Redner sowie die von ihnen vertretenen Organisationen? 4. Worüber haben die angekündigten politischen Rednerinnen und Redner gesprochen, waren die Inhalte dem Status einer politischen Rede angemessen und wurden die Reden aufgezeichnet, wenn nicht, warum nicht? 5. Welcher Ordnerdienst war für die Veranstalter zuständig, wie wird dieser Ordnerdienst von der Landesregierung bewertet und wurden die Ordnerinnen und Ordner auf Vorstrafen überprüft? 6. Welche Informations- und Verkaufsstände waren bei der Veranstaltung präsent und wie werden die jeweiligen Verantwortlichen durch die Landesregierung bewertet? 7. Gab es Kontrollen der Stände auf verbotene Verkaufswaren (u. a. Tonträger) und wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt? 8. Hat die Versammlungsbehörde auf das vorherige Einreichen der geplanten Titelabfolge inklusive der Volltexte der vorzutragenden Titel der angemeldeten Bands bestanden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/330 9. Wie bzw. durch wen wurde das Einhalten der Abfolge der vorgetragenen Titel kontrolliert? 10. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die Veranstaltung und aus welchen Bundesländern kamen sie nach Kenntnis der Landesregierung? 11. Welche versammlungsrechtlichen und sonstigen Auflagen wurden dem Veranstalter durch die Versammlungsbehörde beim Landratsamt Eichsfeld erteilt? 12. Welche Rechtsverstöße wurden bei der rechtsextremen Veranstaltung durch die Polizei registriert, zur Anzeige gebracht (bitte nach Straftatbeständen auflisten) und sind diesbezüglich noch Strafverfahren anhängig, wenn ja, welche? 13. Fand am 16. Mai 2014 sowie am 17. Mai 2014 aufgrund der Veranstaltung und/oder der Gegendemonstration eine Überwachung, Speicherung oder Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten statt, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese, welche Begründung wurde dieser zugrunde gelegt und wurden die gegebenenfalls erhobenen Daten mit anderen Datensätzen zusammengeführt? 14. Welche Informationen liegen der Landesregierung über eine Fortführung des Rechtsrock-Festivals im Jahr 2015 vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Februar 2015 beantwortet und zu ihrer Antwort im Hinblick auf die Weitergabe und die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf die Maßgaben des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts in der Sache 2 EO 386/13 vom 5. März 2014 sowie § 2 Abs. 5 Satz 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes hingewiesen. Von einem Abdruck der Antwort der Landesregierung in dieser Drucksache wird deshalb abgesehen. Der Fragesteller und die Fraktionen haben jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung erhalten.