12.01.2017 Drucksache 6/3304Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2017 Fehlende Nennung der Staatsangehörigkeit bei Tatverdächtigen Die Kleine Anfrage 1689 vom 17. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Auch in den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1411 - korrigierte Fassung - und 1506 - Neufassung - (vergleiche Drucksachen 6/2910 und 6/2970) des Fragestellers wurde die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen ohne Angabe von Gründen nicht genannt. Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde von der Nennung der Staatsangehörigkeit in den Antworten auf die beiden oben genannten Kleinen Anfragen trotz des expliziten Abfragens einer solchen abgesehen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Von der Nennung der Staatsangehörigkeit wurde unter Bezugnahme auf die allgemeinen Ausführungen in den Vorbemerkungen der Antworten zu den Kleinen Anfragen 1411 und 1506 abgesehen. Soweit insbesondere keine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Tatverdächtigen erkannt wird oder das Ermittlungsverfahren gefährdet werden könnte, wird die Nennung der Staatsangehörigkeit erfolgen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1623 verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Fehlende Nennung der Staatsangehörigkeit bei Tatverdächtigen Ich frage die Landesregierung: