18.01.2017 Drucksache 6/3315Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2017 Verständigung über Neuregelung des Unterhaltsvorschusses - Auswirkungen auf Thüringen Die Kleine Anfrage 1655 vom 10. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 14. Oktober 2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll. Dabei ist vorgesehen, die Altersgrenze des Kindes von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate be grenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären. Aufgrund der bisherigen Drittelfinan zierung von Bund, Land und Kommunen werden hierdurch Mehrkosten auf den Freistaat Thüringen zukommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat diese Verständigung auf den Thüringer Landeshaushalt? 2. Soll an der Drittelfinanzierung festgehalten werden? 3. Wenn ja, aus welchen Kapiteln/Titeln werden die Mittel zur Ausfinanzierung dieser Neuregelung auf Landesseite kommen? 4. Welche Summen werden auf die Kommunen zur Ausfinanzierung dieser Neuregelung zukommen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Nach der derzeitigen Rechtslage trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes anfallen. Zwei Drittel tragen die Länder. In Thüringen sind diese zwei Drittel zwischen Land und Landkreisen/kreisfreien Städten aufgeteilt, so dass letztlich Bund, Land und Thüringer Landkreise /kreisfreie Städte je ein Drittel der Unterhaltsvorschussleistungen tragen. Die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist inzwischen Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 814/16). K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3315 Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ist klargestellt, dass auch die Länder einen Teil der Kosten tragen müssen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 8. Dezember 2016 zum Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen, im Hinblick auf die offenen Fragen zu Inkrafttreten, Verwaltungsvereinfachung und Kostentragung, eine Arbeitsgruppe mit der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, dem Ersten Bürgermeister von Hamburg, dem Ministerpräsidenten von Bayern, dem Ministerpräsidenten von Sachsen, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , dem Bundesminister der Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts einzusetzen, deren Ergebnisse im parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen sind. Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor. Grundsätzlich begrüße ich die auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 vereinbarte Anhebung der Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre und die Aufhebung der Bezugsdauerbegrenzung im Unterhaltsvorschussgesetz. Jedoch sind die Fragen der Finanzierung zwischen Bund und Ländern bisher noch nicht geklärt. Insofern wären Aussagen über finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Freistaat Thüringen nicht zu untersetzen und spekulativ. Werner Ministerin Verständigung über Neuregelung des Unterhaltsvorschusses - Auswirkungen auf Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: