17.01.2017 Drucksache 6/3317Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Februar 2017 Dienstkleidung für Thüringer Justizvollzugsbeamte Die Kleine Anfrage 1690 vom 22. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Fragestellerin wurden in letzter Zeit durch Justizvollzugsbeamte Probleme hinsichtlich ihrer Dienstkleidung beziehungsweise der Ausstattung mit Dienstkleidung vorgetragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Regelungen bestehen in Thüringen konkret hinsichtlich der Ausstattung von Justizvollzugsbeamten mit welcher Dienstkleidung? Sind der Landesregierung hierzu Defizite, zum Beispiel hinsichtlich der Ausstattung mit Wetterjacken oder Sportbekleidung für den Dienstsport, bekannt? Falls ja, um welche Defizite handelt es sich und wie sollen diese wann beseitigt werden? 2. Welche Unterschiede der Ausstattung mit Dienstkleidung von Justizvollzugsbeamten gibt es im Vergleich zu den Regelungen mit Polizeivollzugsbeamten? Wie begründen sich diese gegebenenfalls? 3. In welchem Turnus wird die Dienstkleidung für die Justizvollzugsbeamten erneuert oder ergänzt? Wie viel Finanzmittel stehen im Landeshaushalt dafür in 2016 und 2017 jeweils bereit und werden diese voraussichtlich ausgeschöpft beziehungsweise bei Erfordernis auch erhöht? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass Justizvollzugsbeamte auch privat Dienstkleidung, zum Beispiel für den Dienstsport, kaufen müssen und was beabsichtigt die Landesregierung in diesem Fall zu unternehmen , um den Beamten Dienstkleidung in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen? 5. Durch welches Unternehmen werden die Justizvollzugsbeamten mit der Dienstkleidung ausgestattet? Welche Erfahrungen hat die Landesregierung dazu gesammelt? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität der Dienstkleidung für die Justizvollzugsbeamten? Wie oft werden diesbezüglich Ausschreibungen vorgenommen und wer überprüft neben den Preisangeboten auch die Qualität der Bekleidung und vergibt die Aufträge? Werden Justizvollzugsbeamte hierbei auch einbezogen oder Erfahrungen aus der Praxis bei der Vergabe von Neuaufträgen auch hinsichtlich der Qualität berücksichtigt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3317 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die einheitliche Ausstattung der Thüringer Justizbediensteten, welche Dienstkleidung tragen, ist in der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums "Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete" (DKlJ) vom 26. August 2011, veröffentlicht im Justiz-Ministerialblatt für Thüringen Nr. 3 vom 4. Oktober 2011, festgelegt (siehe Anlage). Hier sind die Ausstattung und die Tragevorschriften zu der Dienstkleidung sowohl für die Dienstkleidungsträger in der Gerichtsbarkeit (Gerichtswachtmeister) wie für die Bediensteten des Thüringer Justizvollzuges (Justizvollzugsbedienstete) einheitlich geregelt. Die Ausstattung der Dienstkleidungsträger erfolgt mit einem Sortiment an Grundausstattung und mit einem Sortiment an Zusatzausstattung entsprechend der Verwaltungsvorschrift "Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete". Zur ständigen Weiterentwicklung der Dienstkleidung wurde 2009 eine zentrale Dienstkleidungskommission unter Leitung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einberufen, in der alle Personalräte und berufsständigen Organisationen sowie Vertreter der Dienststellen mitwirken. Durch die zentrale Dienstkleidungskommission ist eine ständige Kontrolle und Anpassung an den aktuellen Bedarf an Dienstkleidungsartikeln gewährleistet. Im Rahmen der letzten Tagung der zentralen Dienstkleidungskommission am 21. November 2016 im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde erstmalig von den Vertretern aus den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen der Sachverhalt vorgetragen , dass die (3 in 1-)Winter- und Wetterschutzjacke nicht über einen ausreichenden Kälteschutz verfüge . Es wurde eine Prüfung des Sachverhaltes in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten und der zentralen Dienstkleidungskommission zugesagt. Die genannte Multifunktionsjacke ist bereits seit vier Jahren im Einsatz , gehört zur Grundausstattung der Dienstkleidung und wurde bisher nicht bemängelt. Bei falscher Pflege /Reinigung der "Goretex-Jacke" können die Trage- und Materialeigenschaften negativ beeinflusst beziehungsweise auch zerstört werden. Die Reinigung der Dienstkleidungsartikel obliegt den Bediensteten selbst. Entsprechende ausführliche Pflege- und Waschhinweise wurden mehrfach bereitgestellt und um Beachtung durch die Dienstkleidungsträger gebeten. Sportbekleidung für die Beamten im Thüringer Justizvollzug gehört nicht mehr zur Dienstkleidung, welche durch die seit 2011 gültige neue Verwaltungsvorschrift "Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete" geregelt ist. Diese fällt nunmehr unter Sonderbekleidung, wie zum Beispiel auch die Ausstattung der Küchenbediensteten , der Bediensteten im medizinischen Bereich und in den sonstigen Hauswirtschafts- und Arbeitsbetrieben. Auch dieser Sachverhalt wurde mehrfach im Rahmen von Tagungen der zentralen Dienstkleidungskommission besprochen. Im Ergebnis erfolgte im I. Quartal 2016 die Bereitstellung von einheitlicher Sportbekleidung (Adidas-Sportanzug und Sportschuhe) für die Beamten im Thüringer Justizvollzug. Zu 2.: Bei der Ausstattung der Dienstkleidungsträger in der Thüringer Justiz und bei der Thüringer Polizei gibt es unterschiedliche Anforderungen sowohl hinsichtlich der dienstlich zu erfüllenden Aufgaben wie auch aus den Anforderungen der Praxis heraus. Die Anforderungen an die Dienstkleidung der Thüringer Polizei ergeben sich schwerpunktmäßig aus dem Polizeiaufgabengesetz. In der Thüringer Justiz wird eine Dienstkleidung mit einem "zivileren Zuschnitt" als bei der Thüringer Polizei benötigt. Zu 3.: Den Dienstkleidungsträgern in der Thüringer Justiz wird derzeit eine jährliche Dienstkleidungsunterstützung (DKU) in Höhe von maximal 204 Euro gewährt. Dieser Betrag wird zu Beginn des Jahres auf ein (virtuelles und persönliches) Dienstkleidungskonto des Dienstkleidungsträgers gutgeschrieben und berechtigt zum Einkauf von Artikeln aus dem Sortiment der Grund- und Zusatzausstattung laut der VV und dem gültigen Dienstkleidungskatalog. Bei der Festlegung des Betrages an DKU wurden die Preise für die Artikel und die durchschnittlich mögliche Tragezeit der Artikel aus dem Sortiment an Dienstkleidungsartikeln zugrunde gelegt. Ebenfalls wurden die gewährten Beträge an DKU in anderen Bundesländern bei der Versorgung mit Dienstkleidung berücksichtigt. Im Rahmen der letzten Tagung der zentralen Dienstkleidungskommission am 21. November 2016 wurde von den Vertretern aus den Thüringer Justizvollzugsanstalten angeregt zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine Erhöhung des Betrages an DKU bestehen. Die Prüfung dazu läuft derzeit noch. 3 Drucksache 6/3317Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In 2016 und 2017 wurden für Dienst- und sonstige Schutzkleidung im Thüringer Justizvollzug bei Kapitel 05 Titel 514 01 (Verbrauchsmittel, Haltung von Dienstfahrzeugen, bei Unterteil 2 - Dienst- und Schutzkleidung) Ausgabemittel in Höhe von 201.400 Euro geplant, davon für zu zahlende DKU in 2016 und 2017 jeweils ein Betrag von 172.672 Euro und in den Haushalt eingestellt. Für die Gerichtswachtmeister im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften sowie dem Finanzgericht Gotha) wurden für die Jahre 2016/2017 bei Kapitel 04 Titel 514 01 UT 2 jeweils ein Betrag von 34.003,40 Euro, bei den Fachgerichtsbarkeiten, wie dem Landesarbeitsgericht ein Betrag von 408 Euro, dem Oberverwaltungsgericht ein Betrag von 816 Euro und dem Landessozialgericht ein Betrag von 1.224 Euro eingestellt. In 2016 wurde insgesamt ein Betrag an DKU in Höhe von 184.355,40 Euro gewährt. Die für 2016/2017 geplanten und verfügbaren Haushaltsmittel für die Beschaffung und Unterhaltung der Dienstkleidung sind aus hiesiger Sicht ausreichend. Zu 4.: Die Sportbekleidung ist kein Bestandteil der Dienstkleidung laut der Verwaltungsvorschrift "Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete" in der Thüringer Justiz. Die Sportbekleidung für die Beamten im Thüringer Justizvollzug gehört zur sonstigen Schutz- und Arbeitsbekleidung im Thüringer Justizvollzug und wird gesondert beschafft. Da sich das Tätigkeitsfeld und die Aufgaben der Bediensteten vielfach unterscheiden, wurde es den Bediensteten freigestellt, sich diese Sportkleidung selbst zu beschaffen, wenn nicht die von der Anstalt bereitgestellte Sportbekleidung in Anspruch genommen wird. In 2016 haben sieben Beamte des Thüringer Justizvollzuges das Angebot auf eine einheitliche Ausstattung/Versorgung mit Sportbekleidung durch die Dienststellen in Anspruch genommen. Die übrigen haben freiwillig darauf verzichtet. Zu 5.: Die Versorgung mit den Artikeln der Dienstkleidung erfolgt durch die Firma "LHD Group Deutschland GmbH" in Köln. Die Firma hat in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Dienstkleidungskommission alle Anforderungen bei der Versorgung erfüllt und Probleme mit der Dienstkleidung gelöst. Die bisher mit der Firma gesammelten Erfahrungen werden auch von den Vertretern der zentralen Dienstkleidungskommission als positiv eingeschätzt. Zu 6.: Die Qualität der Dienstkleidung in der Thüringer Justiz wird von Seiten der zentralen Dienstkleidungskommission mit "gut bis sehr gut" eingeschätzt. Bisherige Probleme bei der Dienstkleidung wurden von den Bediensteten an die Vertreter der zentralen Dienstkleidungskommission herangetragen und sodann eine zeitnahe Lösung beziehungsweise Klärung erreicht, um den Anforderungen an eine praxisgerechte Dienstkleidung zu entsprechen. Die seit März 2009 mit der Versorgung beauftragte Firma "LHD Group Deutschland GmbH" verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Ausstattung, Versorgung und Logistik mit Dienstkleidung bei der Justiz und der Polizei (zum Beispiel auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und anderen). Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages wurden verschiedene Anbieter abgefragt, ob und inwieweit sie zur Versorgung der Thüringer Justiz mit Dienstkleidung in der Lage sind. Im Ergebnis konnte lediglich ein Anbieter die Anforderungen an die Qualität und an die Ausführung der Dienstkleidung erfüllen und war zudem in der Lage, die erforderlichen Stückzahlen kurzfristig zu liefern. Durch die zentrale Dienstkleidungskommission Justiz ist eine kontinuierliche Überprüfung der Preise und auch der Qualität der Dienstkleidungsartikel gewährleistet. Lauinger Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. ji A ' I. Justiz-Mien'"ister*ialblatt . . . . . . . . . . für Thüringen , Herausgegeben vom Thüringer Justizministerium 2011 Ausgegeben zu Erfurt, den 4. Oktober 201 1 Nr. 3 Tag Inhalt Seite 1. Amtlicher Teil 1. Verwaltungsvorschriften des Thüringer Justizministeriums -. 18.07.2011 26.08.2011 31.08.2011 31.08 .20 11 Verwaltungsvorschrift zur Strafvollstreäkungsordnung (StVoIlstrO) und zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) für Thüringen Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete (DK1J) Elfte Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen Dienstördnung fiif den Justizwachtrneisterdienst (JWDO) 33 34 41 42 Sonstige amtliche Verlautbarungen 26.04.2011 Besetzung-des Justizprüfungsamts - Prüfungsabteilung II- 43 30.06.2011 Besetzung des Justizprüfungsamts - Prüfungsabteilung II - 44. 21.07.2011 Besetzung des Justizprüfungsamts - Prüfungsabteilung 1 und Ii 44 Personalnachrichten 45 Stellenausschreibunge.n 47 Amtlicher Teil 1. Verwaltungsvorschriften des Thüringer Justizministeriums Verwaltungsvorschrift zur Strafvollstreckungsordnung (StVoilstrø) und zur Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) für Thüringen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 18. Juli 2011 (4300-3/95) 1. Die Strafvollstreckungsordnung (StVolIstrO) in der Fassung vom 1. Augüst 2011 wird für Thüringen in Kraft gesetzt. Maßgebend ist der Text des Sonderdrucks, wie er beim Thüringer Justizministerium hinterlegt • ist. Von der Veröffentlichung des Sonderdrucks im Justiz-Ministeri1- blatt für Thüringen wird wegen ihres Umfangs abgesehen. Der Sonderdruck kann im Thüringer Justizministerium sowie bei den Thüringer Gerichten und . Statsanwa1tschaften eingesehen werden. Die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) gilt in der Fassung vom 1. April 2001 fort. Kolbinger Schreibmaschinentext Anlage Kolbinger Schreibmaschinentext Kolbinger Schreibmaschinentext 34 JMB1 für Thüringen 2011 II. 3 ' Bezug der Dienstkleidung Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2011 in 3.1 Die Grundausstattung wird den. Dienstkleidungs- Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur trägern bei Dienstantritt ausgehändigt. Die perso- Neufassung der Strafvollstreckungsordriung (StrVollstrO) naiflihrende Stelle beauftragt und organisiert die und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung . Ersteinkleidung. (EBAO) in Thüringen vom 29. März .2001 (JMB1. Nr. 2 3.2 Für den Ersatz verschlissener Dienstkleidungs- 5. 32) außer Kraft. . . stücke haben die Dienstkleidungsträger eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Die zusätzliche Dienstkleidung kann nach eigenem Ermessen Erfurt, 18. Juli 2011 . beschafft werden. 3.3 Die besondere Dienstkleidung ist von der jewei- In Vertretung des Staatssekretärs . . ligen personaiflihrenden Stelle zu beschaffen. Thomas Kunz . 3.4 Die allgemeine Dienstkleidun'g ist bei dem beauftragten Unternehmen zu beziehen. - ‚ 4 Übereignung der Grundausstattung Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete (DKJJ) . Die Grundausstattung wird den Bediensteten nach drei Jahren übereignet.. Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums ' 5 Rückgabe und Veräußerung der Dienstkleidung vom 26. August 2011 (2044TE-1/07) „ 5.1 Nicht übereignete Diensfideidung ist in gereinig- Aufgrund des' § 57 Satz 1 des Thüringer Bearntengesetzes tem Zustand an die Dienststelle zurückzugeben, vom 20. März 2009 (GVB1. S. 238) in Verbindung mit § 1 wenn die Pflicht des Bediensteten zum .Tragen von Thüringer Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung Dienstkleidung entfällt. Gleiches gilt, wenn der zum Erlass von Bestimmungen über die Dienstkleidung der ' Anlass oder der Zweck entfallen ist, der zur Beamten vom 10. Juni 2000 (GVB1. S. 175), geändert durch Ausgabe einer besonderen Dienstkleidung geflihrt Artikel 25 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVB1. S 238) hat. und § 60 Abs. 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 24. 5.2 Fehlende Dienstkleidung ist zum jeweiligen Zeit- Juni 2008 (GVB1. S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 1 wert zu ersetzen. Die personalführende Stelle des Gesetzes vom 9. März 2011 (GVB1. S. 26), werden im . fordert die Erstattungsbeträge ein. Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgende 5.3 'Über die Verwendung der zurückgegebenen Bestimmungen erlassen: . . ‚ Dienstkleidungsstücke entscheidet, die 'personalfli .hrende Dienststelle. 1 . Dienstkleidungsträger . ‚ 5.4 Die Weitergabe oder Veräußerung von Dienstkleidung an Personen, die nicht zu dem in 1.1 . Zum Tragen der Dienstkleidung sind verpflichtet: Nummer 1 genannten Personenkreis gehören, (' 1.1.1 Beamte und Angestellte des mittleren allgemeinen bedarf der Zustimmung der für die Dienstkleidung. Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten . der Justizbeainten zuständigen Obersten Dienst- 1.1.2 Justizwachtmeister bei den Gerichten und Staats- . behörde. anwaitschaften. 5.5 Ubereignete verschlissene Dienstkleidung ist durch, 1.2 Der Dienstvorgesetzte kann Bedienstete in begrün- ' . den Dienstkleidungsträger in geeigneter Weise deten Fällen von der Pflicht zum Tragen der eigenverantwortlich zu .entsorgen. Hoheitszeichen Dienstkleidung befreien. sind zuvor zu entfernen. .2 Dienstkleidung ' 6 ' Pflege der Dienstkleidung 2.1 Zur Dienstkleidung gehören die Dienstkleidungs- ' ' Die Bediensteten sind verpflichtet, ihre Dienststücke der Grund- und Zusatzausstattung (Anlagen kleidung stets in sauberem und, ordentlichem 1 bis 3). ' Zustand zu halten. 2.2 Für besondere Dienstyerrichtungen sollen die Dienstvorgesetzten das Tragen, geeigneter Schutz- 7 Anzugsordnung für Dienstkleidungsträger in kleidung anordnen, wenn dies aus Gründen der der Justiz Zweckmäßigkeit oder der Unfallverhütung erforderlich ist: ' ' Die Anzugsordnung für Dienstkleidungsträger ist 2.3 D,er Dienstvorgesetzte hat auf einen ordnungsge- in der Anlage 4 gesondert geregelt. mäßen Zustand und die Einhaltung der Tragevorschriften der Dienstkleidung zu achten. . 8 Dienstkleidungsunterstützung 8.1 Die Dienstkleidungsträger erhalten ‚widerruflich JMB1 für Thüringen 2011 35 eine Dienstkleidungsunterstützung,. die ihnen in' .. Justizbeamten zuständigen Obersten Dienstbehör- Form eines unentgeltlichen Sachbezugsrechts: de zu melden. gewährt wird. .. 10.4 Jede personalflihrende Stelle beantragt bei der für 82 Die Dienstkleidungsunterstützung ist für den die Dienstkleidung der Justizbeamten zuständigen Ersatz verschlissener Dienstkleidungsstücke und Obersten Dienstbehörde ein auf den Namen der den. Erwerb von zusätzlicher Dienstkleidung eigenen Dienststelle. lautendes Dienstkleidungsbestimmt . . konto, welches der Lieferung der Grundausstattung 8.3 Die Dienstkleidungsunterstützung wird vom Ersten bei Ersteinkleidung sowie für Anderungen bei der des Monats an gewährt, in dem die Verpflichtung, Gewährung von Dienstkleidungsunterstützung im Dienstkleidung zu tragen, beginnt. Sie entfhllt mit laufenden Haushaltsjahr dient. Ablauf des Monats, in dem die Verpflichtung zum Anzugeben sind die Anzahl der für Pers9nalein- Tragen der Dienstkleidung endet. stellungen benötigen Grundausstattungen. 10.5 Der Leiter der Sicherheitsgruppe - Justizvollzug - 9 Höhe der Dienstkleidungsunterstützung beantragt bei der für die Dienstkleidung. der Justizbeamten zuständigen Obersten Dienstbe- 9.1 Die Dienstkleidurigsunterstützung beträgt 204 . hörde ein auf den Namen der Sicherheitsgruppe Euro jährlich. . lautendes gesondertes Dienstkleidungskonto. 9.2 Für jeden vollen Kalendermonat; in dem die 10.6 Die für die Dienstkleidung der Justizbeamten Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung . zuständige Oberste Dienstbehörde veranlasst die nicht besteht oder bestanden hat, ermäßigt sich die Einrichtung der Dienstkleidungskonten bei dem Dienstkleidungsunterstützung um ein Zwölfiel des . beauftragten Unternehmen und setzt die personal- Jahreswertes. . führenden Stellen und den Leiter der Sicher- 9.3 Die Dienstkleidungsunterstützung ist nach heitsgruppe davon in Kenntnis. Nummer 9.2 um volle Kalendermonate zu kürzen, 10.7 Die für die Dienstkleidung der Justizbeamten wenn Dienstkleidungsträger: . . zuständige Oberste .Dienstbehörde teilt den perso- 9.3.1 über einen Zeitraum von drei Monaten und mehr. . nalflihrenden Stellen zum Jahresende . die keinen Dienst leisten, ‚. . Abschlussstände .der Dienstkleidungskonten mit, 9.3.2 vorläufig des Dienstes enthoben sind oder nach anhand derer sie sodann die Dienstkleidungsden allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften unterstützung abzurechnen hat. Dazu ist ein keine Dienstbezüge erhalten, gegebenenfalls verbleibendes Guthaben mit dem 9.3.3 . länger als drei Monate in einem Dienstbereich, wo Betrag zu verrechnen, der im Jahresverlauf aus keine Dienstkleidung zu tragen ist eingesetzt sind. Kürzungen entstanden ist. Ist kein ausreichendes 9.4 . Die Dienstkleidungsunterstützung ist zu kürzen: Guthaben mehr vorhanden, so ist die Höhe der für 9.4.1 um 40 vom Hundert für Bedienstete mit weniger das folgende Haushaltsjahr festgestellten Dienstals 75 vom Hundert der regelmäßigen wöchent- kleidungsunterstützung entsprechend zu mindern. lichen.Arbeitszeit sowie für Bedienstete, die über- 10.8 Ein am Jahresende verbleibendes Guthaben wird wiegend Zivilkleidung oder besondere Arbeits- bis höchstens 300 Euro in das kommende kleidung (Küchendienst, medizinisches Personal Haushaltsjahr auf das Dienrtkleidungskonto des und andere) tragen und . . . Bediensteten übertragen. Der Restbetrag wird dem 9.4.2 um 50 vom Hundert für Zeiten ab dem Ersten des . jeweiligen Dinststellenkonto gutgeschrieben. Monats in dem die Grundausstattung mit Dienstkleidung bezogen wurde bis zur Übereignung der 11 Bestandsverwaltung Grundausstattung nach Ablauf von drei Jahren. 11.1 Jede personalflihrende Stelle hat über die von ihr 19 Dienstkleidungskonten, Verfahren beauftragten Grundausstattungen ein Sachverzeichnis (Datum der Ausgabe, Name des Empf'än- 10.1 Jede personalflihrende Stelle stellt für alle Dienst- gers, Datum der Übereignung beziehungsweise kleidungsträger ihres Geschäftsbereichs den An- Rückgabe vor Übereignung) zu führen. spruch auf Dienstkleidungsunterstützung fest und Gleiches gilt für die besondere Dienstkleidung. berechnet deren Höhe (Nummer 8.3 und 9). 11.2 Der Leiter der Sicherheitsgruppe - Justizvollzug - 10.2 Jede personaiflihrende Stelle teilt der für die sowie die Verwaltungsabteilungsleiter Sichefheit Dienstkleidung der Justizbeamten zuständigen . der jeweiligen Justizvollzugseiniichtuigen. führen Obersten Dienstbehörde bis zum 1. Dezember . für die Sonderlagebeamten den Sacimachweis nach jeden Jahres die Höhe der Dienstkleidungs- . Nummer 11.1 Satz 2. unterstützung für das neue Haushaltsjahr mit und beantragt die Gutschrift auf dem jeweiligen .12 Gleichstellungsbestimmungen Dienstkleidungskonto. 10.3 Für Dienstkleidungsträger, die im Verlauf eines Status- und Funictionsbezeichnungen gelten jeweils Haushaltsjahres eingestellt werden, sind die für die in männlicher und weiblicher Fonn. Eröffnung eines Dienstkleidungskontos erforderli- . chen Angaben spätestens eine Woche vor dem Einstellungstermin der für die Dienstkleidung der . : 36 . . JMBlflirThüringefl20ll 13 ÜbergangsbestimrflUflgen . . 2012 in Kraft un4 mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.' 13.1 DienstkleidungSträger, die bis zum 31. Dezember 14.2 Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Nummer 2012 aus dem Dienst ausscheiden, werden nicht 14.1 tritt die verwaitungsvorschrift des Thüringer mehr auf die neue Dienstkleidung umgestellt und Justizministeriums vom 1. Juli .2009 (JMB1. Nr. 2 tragen' die bisherige Dienstkleidung bis zum S. 19 20441178/09) außer Kraft. Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis weiter. 13.2 Nummer 9.4.2 findet bei der Umstellung auf die neue Dienstkleidung keine Anwendung. ‚ Erfurt, 26. August 2011 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten In Vertretung ‚ . Prof. Dr. Dietmar Herz 14.1 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar i Anlage'! (zu Nummer 2.l) Die Grundausstattung der DienstkleiduflgSträger'ifl der Justiz'umfasst: Bezeichnung des ' Grundausstattung Dinsüdeidungsattikel5 Anzahl lr Artikel (drei in eins)-WetterschutZjacke ‚ 1 ' ' ' ' Blouson Diensthose Standard '' . 2 Diensthemdl-bluse kurz/lang' ' ‚ 4 (davon mindestens 1 x lang) Poloshirt Sfrkütze . ‚. 1 Binder mit Gummizug 1 . Leibriemen* 1 Halbschuhe* *Entfallt bei der Umstellung auf die neue Dienstkleidung, da bereits Bestandteil der bisherigen Dienstbekieidung Anlage 2 (zu Nummer 2.1) Die zusätzliche Dienstkleiduflg für Dienstkleidungstfäger der Justiz umfasst: Diensthose - Jeans .' Fleec.ejacke Einknöpfbare Innenhose flur Diensthose - Standard (Winler) Multifunktionsgürtel Schal JMB1 für Thüringen 2011 37 Basecap 0 Damen-Rock 0 0000• Halbschuhe Winterschuhe Lederhandschuhe (gefüttert) Funktions-T-Shirt Mehrzweckpullover (Bei Bedarf können zusätzliche Artikel in das Sortiment mit aufgenommen werden beziehungsweise auch entfallen). Anlage 3 (zuNumrner2.1) Die Dienstkleidungsartikel der Grundausstattung und die zusätzlichen Dienstideidungsartikel haben folgende Beschaffenheit: 0 Bezeichnung des Dienstkleidungsstücks Beschaffenheit iFarbe Wetterschutzjacke. - (drei in eins)- - Wetterschutzjacke mit •herausnehmbarer Fleece-Innenjacke - Fleecejacke separat tragbar - wasserdicht, winddicht, atmungsaktiv - 2 seitliche Einschubtaschen mit RV und Blende - - 1 Brusttasche - Taillentunnelzug - abnehmbare Kapuze • - 2-Wege Front-Reißverschluss • - mit Adapter für Wappen und Naniens-streifen - Obermaterial: 100%Polyester - Futter: 100% Pol'amid - Größen: S-XXXL - Farbe: dunkelblau Blouson 0 - Blousonjacke mit verdecktem, teilbarern Reißverschluss - Funkgerätetasche - Pistolendurchgriffe in den Seitennähten - Bundweitenregulierung - mit Adapter für Wappen und Namens-streifen • - Obermaterial: 65% Polyester, 35% Baumwolle 0 - Futter: 100% Polyester - Größen Herren: 44-64, 24-28, 90-118 0 • - Größen Damen: 34-44 - Farbe: dunkelblau • 38 JMB1 für Thüringen 2011 Bezeichnung des Dienstkleidungsstücks Beschaffenheit /Farbe Diensthose, - Standard 2 Gesäßtasöhen mit Patte und Knopf - - 2 Stecktaschen vorne - extra breite Gürteischlaufen - Außenmaterial teflonbeschichtet, Schmutz abweisend - Material: 50% Baumwälle, 48% Polyester, 2% Elasthan - Größen Herren: 2430, 44-64, 90-118 - Größen Damen: 34-44, 76-88 - Farbe: dunkelblau Diensthemdl-bluse mit kurz- bzw. langarm - Markenhernd der Firma Olymp -: 2 Brusttaschen mit Patte - bügelleicht - Wappen auf dem linken Arm - Material: 80% Baumwolle, 20% Polyester -' Größen Hemd: 35/36-49/50 - - Größen Bluse: 34-50 - Farbe: hellblau Poloshirt - kurzarm •• - Markenpoloshirt der Firma Trigema (Pique-Qualität) . - mit kurzer Knopfleiste - aufgesetzte Brusttasche - Material: 100% Baumwolle (supergekämmt) - Größen: S-XXXL . . . -‚ Farbe: hellblau Strickmütze . - unisex ) . • . - Material: Wolle/Polyacryl . - Größen: unisize - Farbe: schwarz Binder mit Gummizug - Krawatte mit Landeswappen. - - drei rotlweiße Streifen im unteren Drittel - Material: 80% Polyester, 20% Wolle • • - Größen: unisize • - Farbe: dunkelblau Reißverschlussjacke aus Fleece - Fleecejacke einzippbar in die 3 in 1 Wetterschutzjacke . • - körpernah geschnitten - Brusttasche mit Klettverschluss • - Gummnibund am Armel - mit Adapter flur Wappen und Namens-streifen • - Material: 100% Polyester • •• - Größen: S-XXXL - Farbe: dunkelblau • JMB1 flur Thüringen 2011 KLO Bezeichnung des Dienstkleidungsstücks Beschaffenheit IFarbe Krawattenschieber - flur Damen oder flur Herren - mit Landeswappen - Material: Metall -. Farbe: silber Leibriemen - Leibriemen (4,5 cm breit) - Material: Rindsleder - Größen: 60145 cm - Farbe: schwarz Schal - weicher, modischer Fleece-Schal - mit ca. 6 cm langen Fransn - Material: 100% Polyester - Größe: 160x21 cm - Farbe: schwarz Lederhandschuhe - mit Strickfutter - Material: Ziegennappaleder, Futter: 80% Shurwolle, 20% Polyamid - Größen:7-11 - Farbe: schwarz Halbschuhe - Lederschnürsähuh - Lederinnenfutter - Gummisohle - Größen: 4-14 - Farbe: schwarz Winterknöchelschuhe - Leder-Knöchelschuh - Textilfutter. • - Stahizwischensohle - Kunststoffsohle - Schafihöhe: 16cm • -. Größen: 4-13,5 - Farbe: schwarz Einknöpfbare Innenhose flur Diensthose Standard - Innenhose zum Einknöpfen in die Diensthose - Standard - mit winddichter, atmungsaktiver Membrane - Material: 100% Polyester - Größen Herren: 24-30, 44-64, 90-118 - Größen Damen: 34-44, 76-88 • - Farbe: schwarz 40 JMB1 flur Thüringen 2011 Bezeichnung des Dienstkleidungsstficks Beschaffenheit IFarbe Diensthose - Jeans •• -klassischer Five-Pocket-Schnitt 2 Taschen vorne (rechts mit iuätzlicher Münztasche) 2 Gesäßtaschen - Material: 98% Baumwolle, 2% E1astan, .Größen Henen: 24-30, 44-62, 88-114 - Größen Damen: 34-50 - Farbe: dunkelblau Damen-Rock - 2 Seitentaschen - - inklusive Gürtel -. Material: 55%Polyester, 45% Schurwolle - Größen: 34-50 - Farbe: dunkelblau Multifunktionsgürtel - als Funktionsgürtel zur Aufnahme von weiteren • Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Basecap Sandwich Cap - - Metall-Clipverschluss - 4 Nähte auf dem Schild - Material: 100%Baumwolle - Größe: unisie - - Farbe: dunkelblau/weiß Abzeichen - Textilaufhäher • -. mit Landeswappen - Schriftzug „Justiz" über dem Wappen - Farbe: dunkelblau Funktions-T-Shirts. - Unterzieh-T-Shjrt - V-Ausschnitt • - Material: 50% Baumwolle supergekämmt, 50%Modal • -. Größen: M-XXL - Farbe: weiß Mehrzweckpullover •- • • - Pullover mit Rundhals-Ausschnitt • - Gewebe-Applilcationen - Brusttasche • - formstabile Bündchen • - Material: 50% Schurwo]Ie, 50% Polyamid • - Größen: 34-64 • • • - Farbe: dunkelblau JMB1 für Thüringen 2011 41 Anlage 4 zur 2 Allgemeine Tragevorschriften 2.1 Bei gemeinsamen Diensttätigkeiten ist auf ein einheitliches Erscheinungsbild zu achten. 2.2 Außerhalb des Dienstes ist mit Ausnahme des Weges zum und vom Dienst untersagt, Dienstkleidung oder Teile der Dienstkleidung zu tragen. Das kombinierte Tragen von Dienstkleidungsstücken und Privatkleidung ist nicht gestattet. Die unter dem/der Diensthemdl-bluse getragenen Kleidungsstücke dürfen nicht sichtbar sein. Dies betrifft insbesondere alle Shirts 0, ä., die nur als Unterbekleidung verdeckt zu tragn sind. 2.3 Das Tragen von Dienstkleidung ist untersagt 2.3.1 nach Beendigung des Dienstverhältnisses, 2.3.2 bei Suspendierung. 2.4 Außerhalb des Bundesgebietes darf Dienstkleidung nur getragen werden, wenn dies vom Dienststellenleiter genehmigt wurde. 2.5 Die Dienstkleidung richtet sich nach der Art der Dienstverrichtung, der Jahreszeit, der Witterung und den besonderen Umständen des Einzelfalls. 2.6 Bedienstete, die >im Dienst ständig oder zeitweilig Zivilkleidung tragen, haben eine der jeweiligen Dienstverrichtung angemessene private Kleidung zu tragen. 3 Besondere Tragevorschriften 3.1 Anzugsordnung für die allgemeine Dienstkleidung WetterschutzjackefBlouson Diensthose/-rock .Diensthemdl-bluse Binder mit Guinmizug Socken Halb- bzw. Wiriterschuhe - 3.1.1 Das Poloshirt darf von Justizwachtmeistern nicht bei Vorführungen getragen werden. 3.1.2 Diensthose Zur Diensthose ist der Leibriemen zu tragen. 3.1.3. Diensthemdl-bluse Zum/zur langänneligen Diensthemdl-bluse ist grundsätzlich der Binder zu tragen. 3.1.4 Schuhe, Socken Es sind die vorgesehenen Schuhe der Grundausstattung und dazu schwarze private Sockenl Strümpfe zu tragen. 3.1.5 Handschuhe, Schal Entsprechend der ' Witterung können die Handschuhe und der Schal ais dem Dienstkleidungssortiment getragen werden. Basecap Das Basecap ist, mit dem Wappen nach vom zu tragen. Orden und Ehrenzeichen, sonstige Abzeichen Das Tragen -von Orden -und Ehrenzeichen bedarf der Genehmigung durch, das Justizministerium. Andere Abzeichen (z. B. politische Abzeichen, die die Zugehörigkeit zu Parteien/Organisationen demonstrieren) dürfen während des Dienstes und an der Dienstkleidung nicht getragen werden. Wetterschützjacke, Blouson, Diensthemd/-bluse, einschließlich deren Taschen, sind stets geschlossen zu halten. Das Umschlagen bzw. Auflcrempeln der Armel ist untersagt. 3.1.9 Private Handschuhe und Schuhe dürfen nur getragen werden, wenn sie entsprechend der Farbe und Aufmachung keinen Unterschied zur Dienstkleidung aufweisen. 3.1.10 Der Dienstvorgesetzte kann weitere besondere Trageweisen anordnen. 32 Anzugsordnung für besondere Dienstkleidung Die Behördenleiter und der Leiter der Sicherheitsgruppe - Justizvollzug - treffen im Einzelnen Festlegungen über die Trageweise für die in ihrem Geschäftsbereich ausgegebene besondere Dienstkleidüng (z. B. Einsatzanzug, Arbeitsschutzkleidung ). ' 4 CTbergangsbestimmungen Dienstkleidungsträger, die bis zum 3 1.12.2012 aus dem Dienst ausscheiden, tragen die grün-beige Dienstkleidung weiter. Die Lederjacke darf längstens bis zum 31.12.2017 getragen werden. Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktidnsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Elfte Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 31. August 2011 (1432-2499/10) Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz haben Änderungen der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 1. Juni 1998 in der 'durch die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 20. Mai 1998 (143 1-1/97; JMB1. Nr. 3 S. 22) in Kraft gesetzten Fassung, zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. August 2010 (1432- 3467/09; JMB1. Nr. 3 S. 46) vereinbart. Maßgebend ist der Text, wie er beim Thüringer Justizministerium hinterlegt ist. Weiterhin wird der Text demnächst im Bundesanzeiger abgedruckt werden. 3.1.6 Anzugsordnung für Dienstkleidungsträger in der Justiz Für das Tragen der Dienstkleidung wird folgende 3.1.7 Anzugsordnung bestimmt: Öffentliches Erscheinungsbild Das gepflegte Erscheinungsbild und die Eigensicherung der Dienstkleidungsträger dürfen weder durch Schmuck, Haarschnitt, Tätowierung oder durch sonstige Gegenstände beeinträchtigt werden. 3.1.8 74 75 75 76 76 76 77 78 78 80 80 81 87 Justiz-Min"1 steriälblatt • fürThu"oring'en Herausgegeben vorn Thüringer Justizministerium 2014 Ausgegeben zu Erfurt, den 17. September 2014 Nr. 3 Tag Inhalt Seite Amtlicher Teil Verwaltungsvorschriften des Thüringer Justizministeriums 3 1.03.2014 Allgemeine Festlegungen zu § 10 Abs. 1 BnotO 27.06.20 14 Erste Änderung der Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete 03.07.20 14 Umsetzung der Auskunftssperre bei Grundbucheinsichten 30.06.20 14 Berichtigung der Zweiten Änderung der Verwaltungsvorschrift Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Dritte 30.06.20 14 Berichtigung der Kostenverfligung 24.07 .2014 Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Sonstige amtliche Verlautbarungen 15.04.20 14 Besetzung des Justizprüfungsamts - Prüfungsabteilung II - 14.05.2014 Fortschreibung der Vereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums 05.06.20 14 Erlass über die Errichtung der beratenden Ausschüsse für die Ernennung von Berufsrichtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit 10.06.20 14 Besetzung des Justizprüfungsamts - Prüfungsabteilung 1- 30.06.20f4 Verlegung der Jugendstrafanstalt Ichtershausen mit Zweiganstalt Weimar der Thüringer Jugendarrestanstalt Personalnachrichten Stellenausschreibungen JMBl für Thüringen2Ol4 75 - als Prüfer m der Ausbildung von Notar- Der Nummer 1 werden folgende Nummern fachangestellten bzw. Notargehilfen angefügt: bzw. in der Prüfungskommission der Ländemotarkasse, „1.3 Den nicht zum Tragen einer Dienstklei- - in oder für sonstige(n) notarielle(n) Ein- - dung verpflichteten und zum Justizvollzug richtungen oder des Landes gehörenden Bediensteten des - sonstige nachweisliche Betätigungen, gehoben und höheren Dienstes ist das die in fachlicher Hinsicht nachvollzieh- freiwillige Tragen der Dienstkleidung gesbare Rückschlüsse auf Eignung und tattet. Eine Dienstkleidungsunterstützung Leistung als Notar ermöglichen, (z.B. wird in diesen Fällen nicht gewährt. fachwissenschaftliche Veröffentlichungen , Dissertation u.ä.). 1.3.1Mit Ausnahme der Nummern 8 und 9 gelten die übrigen Bestimmungen entspre- 5. Bei im Wesentlichen gleichstehenden Bewerbern, chend. Bei Verstößen gegen die Aizugsentweder auf organisatorischer und personalwirt- ordnung für Dienstkleidungsträger kann schaftlicher Ebene oder auf Leistungsebene, kön- das freiwillige Tragen der Dienstkleidung nen die beispielhaft aufgeführten Hilfskriterien untersagt werden." - zur Auswahl herangezogen werden, soweit sie nicht der Sache nach bereits im Rahmen der Nr. 1 Die Überschrift nach Nummer 9.4.2 erhält bis 4 berücksichtigt sind: folgende Fassung: -‚ Förderung von Frauen, - Förderung Schwerbehinderter in Anlehnung „10 Dienstkleidungskonten, Verfahren" an Schwerbehindertenrecht, - : Belange von Notarangestellten, - besonderes Engagement. für Belange der Thüringer Jutiz, Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2014 in -. familiäre Belange eines Notars im Sinne Kraft. von Art. 6 GG, - besonderes Engagement in anerkannt Erfurt, 27. Juni 2014 gemeinnützigen Vereinigungen, in notariellen Berufsverbänden bzw. In Vertretung des Staatssekretärs Standesvereinigungen oder Thomas Kunz - Lebensalter,soweit nicht im Rahmen von Nr. 3 Buchst. c) berücksichtigt. Umsetzung der Auskunftssperre bei II. Grundbucheinsichten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Erfurt, 31. März 2014 In Vertretung Prof. Dr. Dietmar Herz Erste Änderung der Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 27. Juni 2014 (2044[E-1/07) 1. Die Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete vom 26. August 2011 (JMB1. Nr. 3 S. 34) werden wie folgt geändert: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 3. Juli 2014 (3850/1/3737) 1. Aufgrund des § 83 Abs. 2 der Grundbuchverfiigung in der Fassung vom 24. Januar 1995 (BGB1. 1 S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGB1. 1 S. 3719), wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen: Die Erklärung der Strafverfolgungsbehörde, dass die Bekanntgabe des Abrufs den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefahrden würde, ist durch die Verwendung eines Codezeichens abzugeben. Die Zuständigkeit für die Umsetzung, Definition und Verwendung des Cädezeichens wird dem Präsidenten des Oberlandesgerichts übertragen . JMBI für Thüringen 2016 71 Dritte Änderung der Verwaltungsvorschrift Vollzug des Justizvergütungs - und -entschädigungsgesetzes (JVEG) betreffend die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 10. August 2016 (5680-2-2/91) 1. In Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift Vollzug des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) betreffend die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern vom 31. Juli 1991 (JIVIB1. Nr.3 S. 88), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Oktober 2011 (JMB1. 2012 Nr: 1 S. 4), wird die Jahreszahl „2016" durch die Jahreszahl „2021" ersetzt. in Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Erfurt, 10. August 2016 In Vertretung Dr. SiLke Albin Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift Gemeinsame Geschäftsprüfungsbestimmungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migratiön, Justiz und Verbraucherschutz vom 11. August 2016 (1401-1/92) 1. In ' Nummer 12.1 der Verwaltungsvorschrift Gemeinsame Geschäftsprüfungsbestirnmungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 8. November 2005 (JMB1: Nr. 6 S. 112), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. September 2011 (JMB1. Nr. 4 S. 52), wird die Jahreszahl „2016" durch die Jahreszahl „2021" ersetzt. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. -\ Erfurt, 11August 2016 In Vertretung der Staatssekretärjn Thomas Kunz Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift Dienstordnung für den Justizwachtmejsterdjenst (JWDØ) Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 12. August 2016 (2370-2/91) In Nummer 10 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift Dienstordnung für' den Justizwachtmeisterdjenst vom 31. August . 2011 (JMB1. Nr. 3 S. 42) wird die Jahreszahl „206" durch die Jahreszahl „2021" ersetzt. EIA Diese .Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Erfurt, 12 August 2016 ' In Vertretung der Staatsekretärin Thomas Kunz 'Zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift Dienstkleidungsvor.. schriften für Justizbedjenstete (DKIJ) ',.. - Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz undVerbraucherschutz vom 18. August 2016 (20441E-1/2007) 1. In Nummer 14.1 ‚der Verwalingsyorschrift Dienstkleidungsvorschriften für Justizbedienstete (DK1J) vom 26.08.2011 (JMB1. Nr. 3 S. 34), die durch Verwaltungsvorschrift vom 27.06.2014'(J?vfB1. Nr. 3 S. 75) geändert worden ist, wird die Jahreszahl „2016" durch die Jahreszahl „2021" ersetzt; Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2016 in Kraft. Erfurt, 18. August 201.6 - - In Vertretung Dr. Silke Albin - Dienstkleidung für Thüringer Justizvollzugsbeamte Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: