11.01.2017 Drucksache 6/3319Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Februar 2017 Studierendenhaus Wagnergasse in Jena Die Kleine Anfrage 1696 vom 23. November 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Wagnergasse 26 in Jena befindet sich das vom Studierendenwerk Thüringen betriebene Studierendenhaus Wagnergasse. Dieses beherbergt den Verein Wagner e. V. Der Verein veranstaltet ein breites studentisches Kulturprogramm und betreibt ein Café mit veganem und vegetarischem Mittagsangebot. Mit seiner Tätigkeit trägt der Verein zu einem breiten kulturellen Spektrum in Jena bei. Bei dem sich im Eigentum des Landes befindenden Gebäude senkt sich die zur Wagnergasse hin stehende Wand ab, wodurch eine grundlegende Sanierung notwendig wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Land Thüringen Kenntnis von den erheblichen Mängeln am Gebäude und sind derzeit Sanierungsarbeiten in Planung? 2. Falls ja, gibt es einen konkreten Zeitplan für die Sanierung des Gebäudes? 3. Gibt es Kostenschätzungen für die erforderlichen Baumaßnahmen, und sind die notwendigen Mittel im Haushalt schon eingestellt? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für das Gebäude besteht zwischen dem Land und dem Studierendenwerk Thüringen ein Mietvertrag, der vorsieht, dass Instandhaltungen mit Kosten von bis zu 25.000 Euro durch das Studierendenwerk Thüringen vorzunehmen sind. Dem ist das Studierendenwerk Thüringen in den vergangenen Jahren auch nachgekommen . Zuletzt wurde durch das Studierendenwerk Thüringen im Jahr 2000 auf Grund von festgestellten Feuchteschäden im Kellerbereich des Gebäudes eine Teilsanierung (Trockenlegung) durchgeführt. Um den Brandschutz zu verbessern, wurden Türen mit Feststellanlagen zur Abtrennung des Treppenhauses eingebaut. In den weiteren Jahren wurden kleinere Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Angaben des Studierendenwerkes Thüringen sind derzeit an einigen Stellen im Bereich des Kellergeschosses Feuchteschäden festzustellen. Im Außenbereich weisen diverse Treppenanlagen, Einzäunungen und Stützmauern Mängel auf. Im Gebäude kommt es an den haustechnischen Anlagen, auf Grund des Al- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matschie (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3319 ters der Anlagen, vermehrt zu Reparaturen beziehungsweise Instandhaltungen. Es besteht Sanierungsbedarf an der Fassade des Gebäudes, den Fenstern und Türen, Teilen des Daches und den haustechnischen Anlagen. Sanierungsarbeiten, im Sinne einer grundhaften Sanierung des Gebäudes, sind derzeit nicht in Planung. Die Bau- und Sanierungsbedarfe der von dem Studierendenwerk Thüringen genutzten Liegenschaften unterliegen einer Priorisierung. Das Land und das Studierendenwerk Thüringen schätzen den Sanierungsbedarf des Gebäudes auf Grund der vorhandenen Schäden nicht prioritär ein. Die Sanierung von Studierendenwohnanlagen und Mensen genießt im Vergleich eine höhere Priorität. Moderne Studierendenwohnanlagen und Mensen sind Grundvoraussetzungen für ein attraktives studentisches Umfeld und ein erfolgreiches Studium in Thüringen. Dem hat die Landesregierung auch durch das Auflegen des Sonderinvestitionsprogramms "Wohnheime" Ausdruck verliehen. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms sollen renovierungsbedürftigen Studierendenwohnanlagen nach und nach saniert und modernisiert werden. Hierfür sollen nach Maßgabe des Landeshaushaltes rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden. Gleichwohl ist auch künftig darauf zu achten, zum Beispiel im Wege kleinerer Instandsetzungsmaßnahmen , dass sich das Gebäude in der Wagnergasse 26 in einem vernünftigen baulichen Zustand befindet. Zu 2.: Einen konkreten Zeitplan für die Sanierung des Gebäudes gibt es nicht. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Tiefensee Minister Studierendenhaus Wagnergasse in Jena Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: