20.01.2017 Drucksache 6/3338Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Februar 2017 Auflösung der Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales? Die Kleine Anfrage 1709 vom 2. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die von der Landesregierung beabsichtigte Neustrukturierung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Landesverwaltung stellt eines der größten und zugleich tiefgreifendsten Reformvorhaben in der Geschichte des Freistaats Thüringen dar. Entsprechend der Bedeutung dieses Vorhabens errichtete das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales im Jahr 2015 eine eigenständige Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform. Gemäß dem Organigramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 1. Januar 2015 wurde die Stabsstelle dem Innenminister direkt unterstellt. Trotz der herausgehobenen Stellung der Stabsstelle findet sich diese als eigenständige Organisationseinheit im aktuellen Organigramm des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Stand: 1. November 2016) nicht mehr wieder. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Aufgaben hat die Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Ge bietsreform in der Zeit ihres Bestehens geleistet? 2. Wann und aus welchem Grund wurde die Stabsstelle aufgelöst? 3. Durch wen wurde die Entscheidung zur Auflösung der Stabsstelle getroffen? 4. War die Auflösung der Stabsstelle Gegenstand im Kabinett? 5. Welche Organisationseinheit leitet seit der Auflösung der Stabsstelle das Reformvorhaben der Landesregierung ? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Aufgaben der Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform bestanden vorrangig in der Planung , Steuerung und Koordinierung der Abläufe in der Planungsphase des gesamten Reformprozesses, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3338 um so ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten und einen einheitlichen Ansprechpartner während der Anlaufphase für die Ressorts zu bieten Zu 2.: Die Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wurde mit Wirkung vom 1. November 2016 aufgelöst . Die in der Antwort zu Frage 1 genannte Planungsphase (und die damit zusammenhängende Steuerungs - und Koordinierungsfunktion) ist nunmehr beendet. Die Umsetzungsphase hat begonnen. Die Zuständigkeiten für die Umsetzung der einzelnen Elemente der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wurden den Fachabteilungen zugeordnet. Um die Fachbereiche für diese Umsetzungsphase personell zu stärken sowie diese hausinternen Geschäftsprozesse zu straffen und zu optimieren, wurde die Struktur im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales nun an diese Umsetzungsphase angepasst. Zu 3.: Die Entscheidung zur Auflösung der Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform wurde durch die Hausleitung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales getroffen. Die Umsetzung erfolgte durch eine Organisationsverfügung des Staatssekretärs. Zu 4.: Nein Zu 5.: Die Umsetzung des Reformvorhabens erfolgt durch die fachlich zuständigen Fachabteilungen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Dr. Poppenhäger Minister Auflösung der Stabsstelle Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Thürin-ger Ministerium für Inneres und Kommunales? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: