24.01.2017 Drucksache 6/3348Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2017 "Malta-Masche" der Reichsbürger Die Kleine Anfrage 1393 vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis versuchen sogenannte Reichsbürger in letzter Zeit mit der sogenannten Malta-Masche unberechtigte Forderungen bei Thüringer Beamten und Angestellten einzutreiben. Diese läuft offenbar folgendermaßen ab: Reichsbürger lassen ihre vermeintlichen Forderungen in ein Schuldenregister in den USA eintragen. Anschließend werden die Forderungen an Briefkastenfirmen auf Malta, die als Inkassobüros getarnt sind, abgetreten. Dann wird versucht, die vermeintlichen Ansprüche in einem vereinfachten maltesischen Verfahren geltend zu machen und in Deutschland einzutreiben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Landesbedienstete sind nach Kenntnis der Landesregierung von unberechtigten Forderungen der Reichsbürger betroffen? 2. Wie viele Beamte der Thüringer Polizei und der Thüringer Justiz sind nach Kenntnis der Landesregierung betroffen? 3. Wie viele Bedienstete haben nach Kenntnis der Landesregierung Geldforderungen in welcher Höhe von sogenannten Reichsbürgern erhalten? 4. In wie vielen Fällen unterstützt die Landesregierung die Landesbediensteten bei der Abwehr dieser Forderungen und wie gestaltet sich diese Unterstützung? 5. Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Reichsbürger seitens der Landesregierung infolge von unberechtigten Forderungen gegenüber Landesbediensteten gestellt? 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in der Folge und mit welchem Ergebnis eingeleitet? 7. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der sogenannten Reichsbürger hinsichtlich Fallaufkommen , krimineller Energie und Organisationsstrukturen, insbesondere hinsichtlich betroffener Sicherheitsbehörden ? 8. Beabsichtigt die Landesregierung, analog des Landes Brandenburg eine zentrale Bearbeitungsstelle für Aufklärung, Hilfe und Anleitung einzurichten? 9. Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3348 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die nachfolgend genannten Zahlen umfassen die der Landesregierung in der jüngeren Vergangenheit bis heute (Stand: 25.10.2016) bekannt gewordenen Fälle von Forderungen von Reichsbürgern gegenüber Landesbediensteten , wobei nicht in allen Geschäftsbereichen eine durchgehende statistische Erfassung von Vorkommnissen mit sogenannten "Reichsbürgern" erfolgt. Nach Kenntnis der Landesregierung ist die durch den Fragesteller in den Vorbemerkungen zu seiner Kleinen Anfrage beschriebene "Malta-Masche" in ihrer vollen Ausprägung bislang in Thüringen noch nicht aufgetreten. Im Bereich der Justiz betreffen die nachfolgend genannten Zahlen das Kalenderjahr 2016 (eine statistische Erfassung wurde bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Januar 2017 eingeführt). Zu 1.: Der Landesregierung sind insgesamt 183 Fälle unberechtigter Forderungen von Reichsbürgern gegenüber Landesbediensteten bekannt. Diese Zahl ergibt sich aus den ausdrücklich gemeldeten bekannten Fällen. Zu 2.: Aus dem Bereich der Thüringer Polizei sind 33 Fälle bekannt geworden. Für den Bereich der Justiz sind 108 Fälle bekannt geworden, darunter 14 Eintragungen im UCC-Register in den USA. Zu 3.: Im Bereich der Polizei wurden gegen 16 Bedienstete Geldforderungen angekündigt bzw. angemeldet. Die Höhe der Geldforderungen umfasst einen Rahmen von 228,50 Euro bis zu zehn Millionen Euro. Im Bereich der Finanzverwaltung wurden gegenüber 32 Bediensteten Geldforderungen in einer Gesamthöhe von 25.742.375 Euro geltend gemacht. Gegenüber Justizbediensteten wurden 101 Geldforderungen geltend gemacht, die von 575 Euro bis zu 2,261 Milliarden Euro reichten. Darüber hinaus wurden Forderungen in US-Dollar bis zu 2,731 Milliarden erhoben. Zu 4.: Im Bereich der Thüringer Polizei wurde in der Landespolizeidirektion eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die jederzeit mit Gesprächsangeboten für betroffene Beamte zur Verfügung steht. Dies wurde bisher von fünf Beamten in Anspruch genommen. Im Bereich der Justiz existiert beim Thüringer Oberlandesgericht eine "Zentrale Anlaufstelle zur Sicherung ordnungsgemäßer Geschäftsabläufe". An diese können sich die Mitarbeiter der Gerichte auch mit Fragen zur Vorgehensweise im Falle der Forderungserhebung durch Reichsbürger wenden. Darüber hinaus kann jedem Bediensteten gemäß dem "Runderlass des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Thüringen vom 20. September 1994", Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/1994, Seite 2559 ff., Rechtsschutz hinsichtlich der Prozesskosten gewährt werden. Dieser Antrag ist bei der jeweils zuständigen obersten Dienstbehörde auf dem Dienstweg zu stellen. Zu 5.: Insgesamt wurden in acht Fällen Strafanzeigen erstellt. Zu 6.: Von den in der Antwort zu Frage 5 genannten Verfahren wurden zwei gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein Verfahren wurde mit einem anderen Verfahren verbunden. Zu den anderen Verfahren liegen noch keine Informationen vor. Zu 7.: 3 Drucksache 6/3348Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In Thüringen agieren zahlreiche Einzelpersonen und vereinzelt lose Gruppierungen, welche der "Reichsbürger -Bewegung" zuzuordnen sind. Dem Amt für Verfassungsschutz sind derzeit etwa 550 Reichsbürger im Freistaat Thüringen bekannt. Eine genaue Zahlenangabe zum Personenpotenzial ist aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität der "Reichsbürgerbewegung" nicht möglich. Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen in diesem Bereich dennoch sehr genau und wird – soweit notwendig – weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Bediensteten des Freistaats treffen. Zu 8.: Die Landesregierung wird zunächst die weitere Entwicklung der Fallzahlen beobachten und die Erfahrungen mit der bei der Landespolizeidirektion für den Polizeibereich eingerichteten Beratungsstelle auswerten. Erst danach ist über die Einrichtung einer zentralen Stelle für die gesamte Landesregierung zu befinden. Unabhängig davon wird die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die Landesbediensteten weiter forciert werden, um diese für die Problematik "Reichsbürger" weiter zu sensibilisieren. Zu 9.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 8. Dr. Poppenhäger Minister "Malta-Masche" der Reichsbürger Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: