24.01.2017 Drucksache 6/3353Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Februar 2017 Kongress "Vision Kino 16: Film - Kompetenz - Bildung" Die Kleine Anfrage 1739 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Vom 7. bis 9. Dezember 2016 fand der Kongress "Vision Kino 16: Film - Kompetenz - Bildung" in Erfurt statt. Als Förderer und Partner wird innerhalb des zugehörigen Werbeblatts die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen angegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel wurde die Veranstaltung gefördert? Wofür wurden die Mittel aus dem Landeshaushalt verwendet? Welche Gründe gab es für die Förderung aus dem Landeshaushalt ? 2. Welche Ziele werden durch den Kongress verfolgt? 3. Durch wen und wie wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Teilnehmer, die Referenten und die Podiums- beziehungsweise Diskussionsteilnehmer sowie die Themen der Veranstaltungen jeweils aus welchen Gründen ausgewählt (bitte einzeln auflisten)? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Kongress "VISION KINO 16: Film – Kompetenz – Bildung" wurde auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich aus dem Haushaltstitel 02 01 685 75 im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt 10.000 Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 20.000 Euro in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gefördert. Zuwendungsfähige Ausgaben waren u.a. Konzeption, Planung, Management, Miete, Reisekosten, Verpflegung, Honorare, filmpädagogisch betreute Dokumentation/Berichterstattung. Der alle zwei Jahre an wechselnden Orten stattfindende Kongress wurde als förderwürdig anerkannt, da es sich um eine hochkarätige filmpädagogische Veranstaltung mit bundesweiter Ausstrahlungskraft handelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3353 Zu 2.: Der Kongress hatte zum Ziel, Wege aufzuzeigen, wie besondere Förder- und Vermittlungsaktivitäten im Bereich des Kinder- und Jugendfilms sowohl stärker in bildungspolitische Kontexte eingebettet als auch in die alltägliche filmschulische Arbeit vor Ort transferiert werden können. Inhaltliche Schwerpunkte waren gemäß Projektantrag die Bildungsrelevanz von Filmen, die sich erzählerisch mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen, die Bedeutung der Filmbildung für kulturelle Vielfalt und Integration angesichts zunehmender Einwanderung und Integration sowie die Bedeutung der Vermittlung von Filmgeschichte für eine zeitgemäße Filmbildung. Zu 3.: Veranstalter des Kongresses ist die VISION KINO, eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Filmund Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Sie wird unterstützt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Filmförderungsanstalt, der Stiftung Deutsche Kinemathek sowie der "Kino macht Schule" GbR, bestehend aus dem Verband der Filmverleiher e.V., dem HDF Kino e.V., der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. und dem Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. Die Schirmherrschaft über VISION KINO hat Bundespräsident Joachim Gauck übernommen. Die Einladungen sowie die Auswahl der Referenten und der Podiums- bzw. Diskussionsteilnehmer zum Kongress obliegen der Verantwortung des Veranstalters. Nach Kenntnis der Landesregierung stand die Teilnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten allen Interessierten offen. Prof. Dr. Hoff Minister Kongress "Vision Kino 16: Film - Kompetenz - Bildung" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: