24.01.2017 Drucksache 6/3355Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2017 Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge in Thüringen Die Kleine Anfrage 1753 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Netzpräsenz des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nahm Minister Lauinger am 12. Dezember 2016 am Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge in Meiningen teil.* Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt, Umfang (anzugeben in Unterrichtsstunden pro Woche sowie dem Gesamtzeitraum des Kurses) und welche Zielstellung hat der Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge? 2. Aus welchem Haushaltstitel wird der Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge mit welchen Finanzmitteln für welchen Zeitraum finanziert? 3. Wie viele Flüchtlinge nehmen an welchen Orten seit wann am Rechtsbildungsunterricht teil? 4. Welchen Aufenthaltsstatus und welche Staatsangehörigkeiten haben die teilnehmenden Flüchtlinge? 5. Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge statt? 6. Welche anderen Bundesländer, in denen Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge stattfindet, sind der Landesregierung bekannt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2017 (Eingang: 24. Januar 2017) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Rechtsbildungsunterricht ist darauf angelegt, Geflüchteten grundlegende Prinzipien und Werte der Rechtsordnung sowie die wesentlichen Grundsätze des Zusammenlebens in Deutschland zu vermitteln. Am 12. Dezember 2016 hat eine Auftaktveranstaltung im Justizzentrum Meiningen stattgefunden. Nach Auswertung dieser Auftaktveranstaltung soll der Rechtsbildungsunterricht im Rahmen der Integrationskurse angeboten werden. Der zeitliche Rahmen soll sich nach dem Ablauf der Integrationskurse richten, für die Module mit einer Dauer zwischen 45 und 90 Minuten als zweckmäßig angesehen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3355 Zu 2.: Für den Rechtsbildungsunterricht wurden 2016 keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen. Die Finanzierung ab 2017 erfolgt im Rahmen der im Ressorthaushalt etatisierten Mittel. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. An dieser Veranstaltung nahmen circa 20 Geflüchtete teil. Zu 4.: Der Aufenthaltsstatus und die Staatsangehörigkeit werden bei den Teilnehmern nicht erfasst. Der Rechtsbildungsunterricht soll unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus ergänzend zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erteilt werden. Zu 5.: Der Rechtsbildungsunterricht soll als Angebot des Landes im Rahmen der Integration von Flüchtlingen stattfinden. Zu 6.: Derzeit sind vergleichbare Vorhaben aus den Ländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland -Pfalz und Sachsen-Anhalt bekannt. Lauinger Minister Endnote: * Vergleiche https://www.thueringen.de/th4/tmmjv/. Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: