24.01.2017 Drucksache 6/3357Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Februar 2017 Standardisiertes Verfahren zur Ersteinschätzung in Thüringer Notaufnahmen Die Kleine Anfrage 1731 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Einem Bericht des MDR vom 7. Dezember 2016 konnte der Fragesteller entnehmen, dass 60 Prozent der Notaufnahmen in Deutschland ein standardisiertes System der Ersteinschätzung etabliert haben. Mithilfe dieses Systems lassen sich die Symptome von Notfallpatienten schnell, sicher und reproduzierbar einschätzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Notaufnahmen in Thüringen arbeiten mit einem standardisierten System der Ersteinschätzung? 2. Sieht es die Landesregierung als notwendig an, die Anwendung dieses Systems zu fördern? 3. Hat sich das System in den Thüringer Notaufnahmen, in denen es angewendet wird, nach Einschätzung der Landesregierung bewährt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Artikel, auf den Sie Ihre Frage abstellen, entstammt der Sendung "MDR exakt". Dabei handelt es sich um einen Vorfall im Freistaat Bayern, bei dem bei einem jungen Mann, der bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert, erst nach 8 Stunden ein Computertomogramm erstellt und die richtige Diagnose gestellt wurde . Der Patient hat nach dem Bericht dauerhafte Schäden erlitten. Der Beitrag berichtet auch von einer HELIOS-Klinik in Köthen (Sachsen-Anhalt), in der ein standardisiertes Notfallsystem der Ersteinschätzung etabliert sei. In dem Zusammenhang wird auch erwähnt, dass 60 Prozent der Notaufnahmen in Deutschland ein solches eingerichtet hätten. Bisher gibt es keine Festlegung, wie Notaufnahmen systematisch arbeiten sollen. Eine Recherche bei der Krankenhausgesellschaft ergab, dass auch dort keine Informationen über die Gestaltung der Verfahrensabläufe in den Notaufnahmen der Thüringer Krankenhäuser vorliegen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3357 Der Gemeinsame Bundesausschuss soll gemäß § 136 c Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V) ein gestuftes System von Notfallstrukturen beschließen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 1. bis 3.: Der Thüringer Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und wenn ja, welche Thüringer Krankenhäuser in ihren Notaufnahmen mit einem standardisierten System der Ersteinschätzung arbeiten. Die Thüringer Krankenhäuser sind in der internen Organisation frei und können ihre Prozesse gestalten, wie sie in der internen Struktur für sachgerecht gehalten werden und dem jeweiligen fachlichen Standard entsprechen. Eine Bewertung der eingesetzten Systeme ist der Landesregierung nicht möglich. Werner Ministerin Standardisiertes Verfahren zur Ersteinschätzung in Thüringer Notaufnahmen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 3.: