25.01.2017 Drucksache 6/3359Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2017 Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 9. November 2016 - Teil I Die Kleine Anfrage 1707 vom 29. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 9. November 2016 fand in Jena eine von Thügida angemeldete Demonstration sowie eine Gegendemonstration statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens haben zur Teilnahme an der durch Thügida angemeldeten Demonstration aufgerufen? Welche dieser Organisationen sind nach Auffassung der Landesregierung rechtsextremistisch, rechtsradikal und/oder so beeinflusst und wie wird die Antwort begründet? 2. Welche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens haben zur Teilnahme an der Gegendemonstration aufgerufen? Welche Organisationen sind nach Auffassung der Landesregierung linksextremistisch , linksradikal und/oder so beeinflusst und wie wird die Antwort begründet? 3. Wie viele Polizeibeamte wurden durch Teilnehmer der Thügida-Demonstration beziehungsweise durch Teilnehmer der Gegendemonstration verletzt und wie hoch sind die aus diesen Verletzungen resultierenden Dienstausfallzeiten (bitte nach Polizeibeamten, die von Teilnehmern der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration verletzt wurden, aufschlüsseln sowie jeweils angeben, auf welche Art und Weise die Verletzung verursacht wurde [zum Beispiel durch Wurfgeschosse])? 4. In wie vielen Fällen kam es zu Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstößen gegen das Versammlungsgesetz seitens Personen, die an der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration teilnahmen (bitte gemäß Frage 3 aufschlüsseln sowie die einzelnen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz auflisten)? 5. Wie viele Polizeibeamte aus Thüringen und anderen Bundesländern wurden im Zusammenhang mit der Thügida-Demonstration und der Gegendemonstration eingesetzt? 6. Nahmen Mitglieder der Landesregierung und/oder, soweit der Landesregierung bekannt, sonstige Personen des öffentlichen Lebens an der Thügida-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration teil? Wenn ja, welche? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3359 7. Wurden bei Personen aus Frage 6 für die Fahrt zum/vom Demonstrationsort Dienstfahrzeuge, soweit der Landesregierung bekannt, in Anspruch genommen (bitte gegebenenfalls nach den Fahrzeugen und Personen aufschlüsseln)? 8. Beteiligten sich nach Kenntnis der Landesregierung Mitglieder der Landesregierung und/oder sonstige Personen des öffentlichen Lebens an Blockadeversuchen? Wenn ja, welche? 9. Welche Kosten entstanden dem Freistaat Thüringen im Zuge der polizeilichen Begleitung der Thügida- Demonstration sowie der Gegendemonstration? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Veranstalter der Kundgebung mit Aufzug unter dem Thema "Durch Einigkeit zu Recht und Freiheit: Für eine echte politische Wende!!!" waren "Thügida"/Bürgerinitiative "Wir lieben Ostthüringen" und die Bürgerinitiative "Wir lieben Sachsen". Nach Kenntnis der Landesregierung wurde ausschließlich durch die vorgenannten Organisationen zur Teilnahme an der in Frage stehenden Versammlung aufgerufen. Diese werden wegen ihrer offen fremdenfeindlichen und antisemitischen Agitation sowie des neonazistischen Vorlaufs ihrer Organisatoren und gleichzeitigen Protagonisten als rechtsextremistisch eingestuft. Zu 2.: Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben zur Teilnahme an der/den Gegendemonstrationen folgende Organisationen/Gruppierungen aufgerufen: - "Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus" Jena - "Junge Gemeinde Stadtmitte" Jena - "Läuft nicht"-Bündnis Jena - "KoKont" Jena - Theaterhaus Jena - Demokratischer Jugendring Jena e.V. - Ortsteilrat Jena-Zentrum - Evang.-Luth. Kirchenkreis Jena - Arbeitskreis Judentum - Arbeitskreis "Sprechende Vergangenheit" - Jenaer Bündnis gegen Sozialabbau - Studierendenrat FSU Jena - Cosmic Dawn e. V. - Ostthüringer Zeitung - OTZ - Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Thüringen - DIE LINKE (Stadtverband Jena) sowie - "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Jena-Weimar (SDAJ)" - "Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI - Linke Gruppe)" - "Antifaschistische Aktion Jena (AAJ)" - "PEKARI - Linke Basisgruppe in Jena" Dem linksextremistischen Spektrum können die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Jena-Weimar (SDAJ)", die "Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI - Linke Gruppe)" und - "PEKARI - Linke Basisgruppe in Jena" zugerechnet werden. Die "Antifaschistische Aktion Jena" (AAJ) weist Bezüge zur linksextremistischen Szene auf. 3 Drucksache 6/3359Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ursächlich für diese Einschätzung sind unterstützende Publikationen sowie thematische Befassungen in unterschiedlicher Ausprägung, vorrangig auf diesen Organisationen/Gruppierungen zuzuordnenden Internetseiten , hinsichtlich Hausbesetzungen, Versammlungen und Gerichtsverfahren/-verhandlungen gegen Personen des linken Spektrums. Zudem wurde auf den Internetseiten "Jenapolis", "Thueringenrechtsaussen.wordpress.com", "Thüringen im Blick" sowie "Nazis pro Asyl" zur Unterstützung der Gegenversammlungen aufgerufen. Darüber hinaus rief nach Erkenntnissen der Landesregierung eine Abgeordnete des Thüringer Landtags zur Teilnahme an den Gegendemonstrationen auf. Zu 3.: Insgesamt wurden vier Polizeibeamte verletzt. Ein Beamter wurde infolge eines Fußtrittes durch einen Teilnehmer der Gegenversammlungen verletzt, ein anderer Beamter verletzte sich, als er durch einen Teilnehmer der Gegenversammlungen mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen wurde. Ein Polizeibeamter verletzte sich bei dem polizeilichen Gebrauch von Reizstoff im Zusammenhang mit einer polizeilichen Zwangsanwendung gegen Teilnehmer der Gegenversammlungen, als diese versuchten, eine polizeiliche Absperrung zu durchdringen. Eine Polizeibeamtin zog sich im Rahmen einer weiteren Zwangsanwendung gegen Teilnehmer der Gegenversammlungen eine Verletzung zu. Dienstausfallzeiten entstanden durch die Verletzungen nicht. Zu 4.: Folgend aufgeführte Delikte im Sinne der Fragestellung sind derzeit bekannt: Versammlung "Thügida" - 1x Verstoß Versammlungsgesetz - nicht den Vorschriften entsprechender Einsatz von Ordnern Gegenversammlungen - 9x Verstoß Versammlungsgesetz - Vermummungsverbot Zu 5.: Es kamen 849 Polizeibeamte zum Einsatz. Zu 6.: Nach hier vorliegenden Erkenntnissen nahmen an den Gegenversammlungen drei Mitglieder des Thüringer Landtags sowie der Oberbürgermeister der Stadt Jena teil. Zu 7.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 9.: Nach aktuellem Erkenntnisstand sind dem Freistaat Thüringen 16.643,80 Euro Sachkosten entstanden. Die Kostenabrechnungen für Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern stehen hierbei noch aus. Dr. Poppenhäger Minister Thügida-Demonstration sowie Gegendemonstration in Jena am 9. November 2016 - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: