05.03.2015 Drucksache 6/336Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. März 2015 Lerchenbergradweg: Weiterer Ausbau des nördlichen Teils von Stregda nach Neukirchen ? Die Kleine Anfrage 112 vom 21. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Lerchenbergradweg ist sowohl im Radverkehrskonzept des Freistaats Thüringen als auch in dem der Stadt Eisenach ausgewiesen. Er beginnt bei Eisenach im Ortsteil Stregda und führt über die Brücke der Bundesautobahn (A) 4 am Windmühlenweg sowie durch die Ortslage Neukirchen nördlich zur Kreuzung Bischofrodaer Straße (Verbindung in das Lautertal/Nationalpark Hainich)/Ütterodaer Straße (Verbindung in das Werratal nach Creuzburg). Zurzeit müssen die Nutzer nördlich der Tankstelle Neukirchen/Wartburgblick - Agrar GmbH & Co. KG zwangsläufig die Landesstraße (L) 1016 benutzen. Gerade in diesem Abschnitt ist diese jedoch wegen der Kurven und Gefällwechsel sehr unübersichtlich und für Radfahrer und Wanderer deshalb besonders gefährlich. Für besagte zirka 550 Meter sollte östlich der L 1016 ein Rad- und Wanderweg angelegt werden, bei Bedarf gegebenenfalls auch kombiniert mit einer landwirtschaftlichen Nutzung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Ausbau des genannten Abschnittes? 2. Wann ist mit einem Baubeginn dieses Abschnittes zu rechnen? 3. Wann ist mit der Fertigstellung dieses Abschnittes zu rechnen? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Ausbau des Abschnittes ein? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 4. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Lerchenbergradweg gehört zum radtouristischen Landesnetz und dient vorrangig touristischen Zwecken . Die Errichtung eines Rad- und Wanderwegs im nördlichen Teil der Radroute von Stregda nach Neukirchen liegt deshalb in der Verantwortung der Stadt Eisenach. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/336 Der Landesregierung sind keine Planungen der Stadt Eisenach für einen Rad- und Wanderweg im nördlichen Teil des Lerchenbergradwegs bekannt. Dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bzw. der Thüringer Aufbaubank liegt keine diesbezügliche Förderanfrage vor. Straßenbegleitende Radwege dienen vorrangig dem Alltagsradverkehr, können allerdings gegebenenfalls in den Verlauf von touristischen Routen einbezogen werden. Für den Abschnitt der Landesstraße 1016 Stregda –Neukirchen ergab die Bedarfsermittlung für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen keine vordringliche Einordnung und deshalb keine Berücksichtigung im langfristigen Bauprogramm. Daher bestehen keine Planungsabsichten der Thüringer Straßenbauverwaltung zum Bau eines straßenbegleitenden Radwegs an der Landesstraße 1016 im Abschnitt Stregda–Neukirchen. Sollte die Stadt Eisenach der Straßenbauverwaltung den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs vorschlagen , könnte erwogen werden, einen gemeinsamen Rad-/Gehweg in geteilter Baulast als Gemeinschaftsprojekt von Land und Kommune zu planen und zu bauen. Für den von der Stadt Eisenach zu tragenden Anteil könnte eine Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus in Aussicht gestellt werden. Zu 2. bis 4.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Keller Ministerin