25.01.2017 Drucksache 6/3362Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2017 Polizeieinsatz am 27. Oktober 2016 in Erfurt auf dem Anger Die Kleine Anfrage 1717 vom 6. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach mir vorliegenden Informationen hat es am 27. Oktober 2016 auf dem Erfurter Anger einen Polizeiein satz gegeben. Es soll sich um eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen mit Migrationshin tergrund gehandelt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? 4. Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen) und wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3362 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Da tenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprä gung gefunden. Zu 1.: Am 27. Oktober 2016 kam es in Erfurt im Bereich des Anger zu einer Bedrohung sowie körperlichen Ausei nandersetzung zwischen insgesamt fünf Personen, bei der eine Person durch einen Schlag mit einem Ge genstand gegen den Kopf durch eine andere Person verletzt wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren insgesamt 43 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gegen drei männ liche Personen eingeleitet. Dabei handelt es sich um zwei Personen algerischer Herkunft im Alter von 23 und 26 Jahren sowie um eine Person tunesischer Herkunft im Alter von 32 Jahren. Zu 4.: Das Verfahren gegen zwei Beschuldigte wurde mit Verfügung vom 2. Januar 2017 gemäß §170 Abs. 2 Straf prozessordnung eingestellt. Gegen einen Beschuldigten wurde wegen des Vorwurfs der Bedrohung und zweier Verstöße gegen das Waffengesetz mit Verfügung vom selben Tag Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. Zu 5.: Der Beschuldigte tunesischer Herkunft besitzt eine Aufenthaltserlaubnis. Die Beschuldigten algerischer Her kunft besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Zu Sachschäden jeglicher Art liegen in diesem Zusammenhang keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Polizeieinsatz am 27. Oktober 2016 in Erfurt auf dem Anger Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: