27.01.2017 Drucksache 6/3368Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Februar 2017 Kur- und Erholungsorte in Thüringen Die Kleine Anfrage 1744 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen bietet mit seinen vielfältigen Naturlandschaften optimale Bedingungen für Erholung, Aktiv- und Gesundheitsurlaub sowie Wellnessangebote. Die staatlich anerkannten Thüringer Kur- und Erholungsorte sind dabei wichtige Aushängeschilder für den Thüringen-Tourismus und entscheidende Ankerpunkte für ein lebenswertes Thüringen in der Fläche. Das Thüringer Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (Thüringer Kurortegesetz - Thür- KOG -) regelt in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und Erholungsort die genauen Zulassungsbestimmungen und Bezeichnungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung von Kur- und Erholungsorten für den Thüringen-Tourismus ? 2. Welche Bedeutung haben Kur- und Erholungsorte insbesondere zur Umsetzung der Säulen "Natur und Aktiv" und "Wellness und Gesundheit" im Rahmen der Landestourismuskonzeption? 3. Wie haben sich die Übernachtungszahlen in Kur- und Erholungsorten in Thüringen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie viele Gemeinden und Gemeindeteile in Thüringen sind aktuell staatlich anerkannte Kur- oder Erholungsorte gemäß den Bestimmungen des Thüringer Kurortegesetzes (bitte getrennt nach Gemeinden und Gemeindeteilen ausweisen)? 5. Welche Artbezeichnungen nach § 2 ThürKOG führen die Gemeinden oder Gemeindeteile jeweils (bitte nach staatlich anerkannter Gemeinde beziehungsweise Gemeinde mit staatlich anerkannten Gemeindeteil beziehungsweise anerkannten Gemeindeteilen einzeln aufschlüsseln)? 6. Wie hat sich die Zahl der staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte in Thüringen seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte getrennt nach Jahresscheiben sowie Gemeinden und Gemeindeteilen ausweisen)? 7. Welche Auswirkungen hatten die seit dem Jahr 2010 bereits vollzogenen Gemeindeneugliederungen in Thüringen auf die staatliche Anerkennung von betroffenen Kur- und Erholungsorten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Korschewsky (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3368 8. Welche möglichen Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Kur- und Erholungsorte bezüglich der anstehenden Gemeindeneugliederungen im Rahmen der Gebiets-, Funktional- und Verwaltungsreform? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit je her ist Thüringen als Region bekannt, in der Menschen Erholung und Heilung von Krankheiten suchen und finden. Thüringen ist ein traditionelles Kur- und Bäderland. Für viele Touristen spielen Gesundheitsaspekte eine wichtige Rolle bei ihrer Urlaubswahl. Die Kur- und Erholungsorte bilden in ihrer Gesamtheit einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in Thüringen. So kommen rund 43 Prozent der Gesamtübernachtungen in Thüringen aus den Kur- und Erholungsorten (Quelle: TLS, 2015). Nur mit innovativen Angeboten und Produkten , die professionell vermarktet werden, können unsere Kur- und Erholungsorte im harten Wettbewerb bestehen. Für Thüringen ist es daher wichtig, dass Impulse für innovative und kreative Lösungen gegeben und nachahmenswerte Beispiele vorgestellt werden, um den Gesundheitstourismus zu stärken. Zu 2.: Da die Landestourismuskonzeption Thüringen 2025 zurzeit noch erarbeitet wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt über die künftige thematische Ausrichtung des Thüringen-Tourismus noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Fakt ist, dass angesichts des wachsenden Gesundheitsbewusstseins und infolge des demographischen Wandels der Gesundheitstourismus nach wie vor ein Wachstumsmarkt ist. Vor diesem Hintergrund stehen die Thüringer Kur- und Erholungsorte vor der Aufgabe, ihre gesundheitstouristischen Angebote qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln und eine klare Profilbildung zu erreichen. Zu 3.: Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht (Anlage 1) verwiesen. Diese basiert auf den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik. Die Zahlen für das zweite Halbjahr 2016 liegen derzeit noch nicht vor. Zu 4. und 5.: Zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 wird auf die beiliegende Übersicht (Anlage 2) verwiesen. Zu 6.: Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht (Anlage 3) verwiesen. Zu 7.: Der Landesregierung sind mit Blick auf die seit dem Jahr 2010 vollzogenen Gemeindeneugliederungen in Thüringen keine Auswirkungen auf die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten bekannt. Zu 8.: Aus Sicht der Landesregierung sind die rechtlichen Auswirkungen einer Gemeindeneugliederung für Kurund Erholungsorte begrenzt. Nach § 1 des Thüringer Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (ThürKOG) können auch Gemeindeteile Kur- und Erholungsorte sein. Da sich der Rechtsstatus nach dem Thüringer Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten folglich auch auf Gemeindeteile beschränken kann, bleibt der Status erhalten, wenn eine Gemeinde mit einer staatlichen Anerkennung nach dem Thüringer Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten aufgelöst und in eine andere Gemeinde einge- 3 Drucksache 6/3368Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode gliedert oder mit einer anderen Gemeinde zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen wird. In der aufnehmenden beziehungsweise neu gebildeten Gemeinde kann die aufgelöste Gemeinde als Ortsteil beziehungsweise Ortschaft diese Bezeichnung weiterführen. Tiefensee Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kur- und Erholungsorte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: