27.01.2017 Drucksache 6/3376Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Februar 2017 Schulbegleiter und Integrationshelfer in Thüringen Die Kleine Anfrage 1759 vom 19. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Schulbegleiter oder Integrationshelfer helfen Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, den Schulalltag zu gestalten. Im gemeinsamen Unterricht ermöglichen sie das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Die Schulbegleiter sind zum Beispiel im Unterricht dabei, legen gegebenenfalls Lernmaterialien zurecht und wiederholen Gesagtes von der Lehrerin oder vom Lehrer. Wenn nötig, helfen sie beim An- und Ausziehen, bei nötigen pflegerischen oder medizinischen Verrichtungen, betreuen die Kinder auf Wandertagen oder Klassenfahrten und begleiten sie auf dem Schulweg. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüler haben in Thüringen, aufgegliedert nach Landkreisen, einen Anspruch auf Schulbegleitung geltend gemacht? 2. Wie viele Schulbegleiter sind pro Landkreis und aufgegliedert nach Schulen sowie Schularten in Thüringen aktuell im Einsatz? 3. Welche Träger sichern die Schulbegleitung in Thüringen ab beziehungsweise in wie vielen Fällen wird von der Möglichkeit sogenannter persönlicher Budgets oder vom Abschluss von Honorarverträgen Gebrauch gemacht? 4. Welche fachlichen Qualifikationen sollten Schulbegleiter haben? Welche fachlichen Qualifikationen liegen tatsächlich bei den eingesetzten Schulbegleitern vor und welche Eingruppierung wird gewählt? 5. Welche Kosten sind im Zeitraum seit dem Jahr 2014 pro Jahr für die Schulbegleitung, aufgegliedert nach Landkreisen, entstanden? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Januar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung der erfragten Angaben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3376 Der Begriff Schulbegleiterin beziehungsweise Schulbegleiter ist gesetzlich nicht verankert. Die Leistung, die diese Personen erbringen, stellen eine Eingliederungshilfeleistung nach §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehungsweise § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung dar. Im Rahmen der Sozial- und Jugendhilfe wird für die Personen, die diese Leistung erbringen, auch der Begriff Integrationshelferin beziehungsweise Integrationshelfer benutzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 6/2051 - Fragen 33 bis 35) und auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1022 (Drucksache 6/2390) verwiesen. Im Rahmen mehrfacher Erhebungen wurden die Bewilligungen und Ausgaben für Schulbegleitung bei allen Thüringer Jugend- und Sozialämtern erhoben. Es kann eine Zeitreihe von 2011 bis 2015 dargestellt werden. Differenzen zwischen den hier dargestellten Zahlen und den in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1022 ausgewiesenen Werten resultieren im Wesentlichen daraus, dass es sich nun mehr um eine aktualisierte Vollerhebung handelt. Zu 1.: Eine Darstellung der Geltendmachung des Anspruches auf Schulbegleitung mit Bezug auf Schülerinnen und Schüler ist aus den erhobenen Zahlen nicht möglich. Erhoben wurde die Anzahl der Bewilligungen von Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung nach Landkreisen und Leistungsträgern. Die Anzahl der Bewilligungen dürfte höher sein, als die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, denen Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung gewährt wurde, da es im Rahmen eines Hilfeplans in einem Jahr zu mehreren Bewilligungen pro Jahr kommen kann. Die Entwicklung der Bewilligungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten ergibt sich aus dem Anhang (Tabelle 1: Entwicklung der Bewilligung in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015). Zu 2.: Eine laufende Erhebung der aktuell im Einsatz befindlichen Schulbegleiter liegt nicht vor. Eine retrospektive Betrachtung der Bewilligungen nach Schularten in Thüringen ergibt sich aus dem Anhang (Tabelle 2: Entwicklung der Bewilligung in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015 nach Schulart). Zu 3.: Über die Träger, welche Schulbegleitung in Thüringen leisten, liegen keine systematisch erhobenen Daten vor. Es ist bekannt, dass sich regionale Träger - insbesondere der Freien Jugendhilfe - in diesem Arbeitsfeld engagieren. Auch der Abschluss von Honorarverträgen mit Einzelpersonen wird in geringem, nicht quantifizierbarem Umfang praktiziert. Aus der Abfrage zur Entwicklung der Schulbegleitung von 2016 wurde erstmals auch erhoben, ob die Bewilligung in 2015 über das persönliche Budget erfolgte. Im Ergebnis gaben 26 Prozent aller Jugendämter an, selten in dieser Form zu bewilligen. 74 Prozent bewilligten im Betrachtungszeitraum nie Schulbegleitung über das persönliche Budget. Bei den 23 Sozialämtern waren es 57 Prozent, die selten und 43 Prozent die nie in dieser Form Schulbegleitung bewilligten. Zu 4.: Hinsichtlich der Qualifikation gibt es keine generellen Vorgaben, da diese sehr von der Art der Behinderung und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf abhängt. Die zu erfüllenden Aufgaben begründen im Einzelfall die notwendige Qualifikation. Zum Aufgabenprofil in der Schulbegleitung wird auf die Antwort der Frage 3 der Kleinen Anfrage 1022 verwiesen. Zu den tatsächlich vorliegenden Qualifikationen der eingesetzten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter liegen der Landesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort der Frage 6 der Kleinen Anfrage 1022 verwiesen. Die Eingruppierung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter erfolgt eigenverantwortlich zwischen den Jugend- beziehungsweise Sozialämtern und den jeweiligen Leistungserbringern. Der Landesregierung liegen keine näheren Daten dazu vor. 3 Drucksache 6/3376Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung ist aus dem Anhang zu entnehmen (Tabelle 3: Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015). Werner Ministerin Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage 1759 des Abgeordneten Andreas Bühl (CDU) – Schulbegleiter und Integrationshelfer in Thüringen Tabelle 1: Entwicklung der Bewilligung in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015 Tabelle 2: Entwicklung der Bewilligung in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015 nach Schulart Bewilligungen Schulbegleitung 2011 2012 2013 2014 2015 Schulart Sozialhilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Jugendhilfe Sozialhilfe Jugendhilfe Grundschule 184 57 218 77 213 88 249 130 282 161 Regelschule 32 23 39 31 48 32 54 52 60 61 Förderschule 141 18 184 18 225 38 234 45 266 47 Gesamtschule 8 13 8 12 12 11 16 8 25 6 Gymnasium 16 12 17 10 21 12 20 13 24 20 Gemeinschaftsschule 12 10 16 11 38 26 58 46 71 59 Hort 2 2 2 2 0 3 47 5 41 7 Sonstige 13 5 18 8 12 2 5 1 3 1 Summe je Leistungsträger 408 140 502 169 569 212 683 300 772 362 Summe gesamt 548 671 781 983 1.134 Tabelle 3: Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung 2011 bis 2015 – Angaben in Tsd. Euro. Ausgaben für Schulbegleitung Schulbegleiter und Integrationshelfer in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: