02.02.2017 Drucksache 6/3389Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Februar 2017 Anschaffung von vier zusätzlichen Drogenspürhunden und Einstellung von zwei Hundeführern Die Kleine Anfrage 1750 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die jüngsten Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Tonna zeigen dringenden Handlungsbedarf gegen den Drogenkonsum in Haft und damit zusammenhängenden Drogenhandel, Erpressung und Gewalttaten. Der Freistaat Thüringen ist durchaus seit Jahren bemüht, die Sucht- und Drogenproblematik in den Vollzugseinrichtungen einzudämmen. Allein bei der Drogenberatung werden dafür jährlich weit über 100.000 Euro ausgegeben. Die Drogenspürhunde mit ihren beiden Hundeführern sind dabei das effektivste Mittel. Sie sind jedoch mittlerweile an ihre Leistungsgrenzen angelangt. Daher ist es dringend erforderlich, in Thüringen unverzüglich zwei weitere Hundeführer einzustellen und vier zusätzliche Drogenhunde anzuschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Vorfällen in der Justizvollzugsanstalt Tonna und was sind die geplanten Maßnahmen, um die Drogenkriminalität einzudämmen? 2. Kann die bestehende Drogenproblematik innerhalb aller Justizvollzugsanstalten in Thüringen durch zusätzliche vier Drogenspürhunde mit zwei Hundeführern eingegrenzt werden? 3. Stellt das zuständige Ministerium für Justiz die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung und bis wann könnte eine entsprechende Ausbildung beziehungsweise der Einsatz vollzogen werden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung nimmt die Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Tonna zum Anlass, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um den Konsum illegaler Drogen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen noch effektiver einzudämmen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3389 Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich die im Thüringer Justizvollzug zur Anwendung kommenden Maßnahmen, wie zum Beispiel die regelmäßige Kontrolle aller Bereiche der Anstalten, die regelmäßige Durchsuchung von Gefangenen, die regelmäßige Anordnung von Urinkontrollen, die Kontrolle der Post und die Überprüfung von Paketen et cetera, bewährt haben. Im präventiven Bereich hat die Landesregierung ihre Anstrengungen zur Eindämmung des Drogenkonsums im Justizvollzug ebenfalls deutlich erhöht. Insoweit wird auf die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz über die Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Inhaftierter verwiesen. Hierdurch wurde der Rahmen für Angebote und Maßnahmen für die Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Gefangener neu gestaltet. In der Verwaltungsvorschrift werden nunmehr methodische Standards, wie zum Beispiel interdisziplinäre Zusammenarbeit, sowie verpflichtende Therapie- und Therapievorbereitungsstandards und Mindestangebote, wie etwa psychosoziale Suchtberatung und Substitutionstherapie, geregelt. Darüber hinaus werden Mitarbeiter der externen Suchtberatungsstellen enger in das vollzugliche Behandlungsteam eingebunden. Zu 2.: Der Einsatz der Rauschmittelsuchhunde hat sich bewährt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der Landesjustizverwaltung zur Eindämmung des Konsums illegaler Betäubungsmittel. Derzeit wird geprüft , ob neben den zwei bereits eingesetzten weitere Rauschmittelsuchhunde angeschafft werden sollen. Zu 3.: Es wird dafür Sorge getragen, dass der Bestand an Rauschmittelsuchhunden nach dem altersbedingten "Ausscheiden" der zurzeit im Einsatz befindlichen Hunde gewahrt bleibt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Lauinger Minister Anschaffung von vier zusätzlichen Drogenspürhunden und Einstellung von zwei Hundeführern Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: