06.02.2017 Drucksache 6/3396Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Finanzielle Leistungskraft der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue Die Kleine Anfrage 1718 vom 7. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinden Treben, Windischleuba, Haselbach, Fockendorf und Gerstenberg gehören der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Pleißenaue an. Die VG und die Mitgliedsgemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einwohner haben die Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue gegenwärtig und prognostiziert im Jahr 2035 (bitte Einzelaufstellung nach Mitgliedsgemeinden)? 2. Wie hoch ist die gemeindliche Steuerkraft der einzelnen Mitgliedsgemeinden im Jahr 2015 (Angabe pro Gemeinde und Steuerkraft pro Einwohner)? 3. In welcher Höhe erhielten die Mitgliedsgemeinden der VG im Jahr 2015 Zuweisungen des Landes (Einzelangaben nach Gemeinde und Art der Zuweisung)? 4. Wie hoch ist der Verschuldungsstand der Mitgliedsgemeinden der VG zum 31. Dezember 2015 (Angaben nach Gemeinde und Schuldenhöhe pro Einwohner)? 5. Welche der Mitgliedsgemeinden der VG befinden sich gegenwärtig in der Haushaltssicherung? 6. Wie hoch ist die VG-Umlage im Jahr 2016 (Angabe pro Einwohner)? 7. Welche Zweckvereinbarungen haben die Mitgliedsgemeinden mit der VG gegenwärtig zur Erledigung welcher gemeindlicher Aufgaben abgeschlossen und welche Kosten entstehen dadurch der einzelnen Mitgliedsgemeinde? 8. Wie viele Beschäftigte hat die VG? 9. In welcher Höhe mussten die Mitgliedsgemeinden der VG im Jahr 2015 Kreisumlage bezahlen (Einzelangabe pro Gemeinde, Höhe der Schlüsselzuweisung absolut und pro Einwohner)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3396 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Laut Bevölkerungsstatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik stellen sich die Daten wie folgt dar: Mitgliedsgemeinden Bevölkerung (Personen) zum 31. Dezember 20151 31. Dezember 20352 Fockendorf 799 676 Gerstenberg 516 428 Haselbach 797 681 Treben 1.231 1.033 Windischleuba 1.990 1.668 VG Pleißenaue ∑ 5.333 4.486 Zu 2.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Für alle Träger der Freiwilligen Feuerwehren erfolgen zudem in einer Summe Zuweisungen zur zusätzlichen Altersversorgung nach § 14 a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Der Rentenbeitrag beläuft sich grundsätzlich auf monatlich sechs Euro je Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Betrag wird vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen jedoch insgesamt ermittelt und kann nicht einzeln für jede Gemeinde aufgeschlüsselt werden. Zu 4.: Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Zu 5.: Es befindet sich keine der Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue in der Haushaltssicherung. Zu 6.: Die Umlage an die VG Pleißenaue betrug für die Mitgliedsgemeinden 85 Euro je Einwohner. Zu 7.: Es liegen folgende Informationen zu drei Zweckvereinbarungen von Mitgliedsgemeinden mit der VG Pleißenaue vor: 1. Zweckvereinbarung zur Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen beteiligte Gemeinden: Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben, Windischleuba Die Höhe der Abschlagszahlung zur Finanzierung der ungedeckten Betriebs- und Personalkosten gemäß § 1 der Zweckvereinbarung wurde auf 150 Euro je Einwohner festgesetzt. Die Zahl der Einwohner ist laut Haushaltssatzung die für die VG-Umlage maßgebliche Zahl, welche für das Jahr 2016 nach dem Stand 31. Dezember 2014 zugrunde gelegt wurde. Die konkrete Abrechnung und der entsprechende Ausgleich erfolgt laut Zweckvereinbarung bis zum 30. April des Folgejahres und liegt derzeit noch nicht vor. 2. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Erhebung von Verwaltungsgebühren durch die VG Pleißenaue beteiligte Gemeinden: Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben, Windischleuba Die Einnahmen aus den Verwaltungsgebühren werden für erbrachte Leistungen durch die VG in deren Haushalt veranschlagt. Den Gemeinden entstehen keine Kosten. 3 Drucksache 6/3396Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 3. Zweckvereinbarung zur Durchführung des Winterdienstes beteiligte Gemeinden: Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben Für die Berechnung des Kostenersatzes wird die maßgebende Einwohnerzahl zum 31. Dezember des Vorvorjahres festgesetzt. Im Haushalt der VG waren im Jahr 2016 Einnahmen von insgesamt 22.000 Euro veranschlagt. Korrespondierend waren in den Haushaltsplänen 2016 der Mitgliedsgemeinden folgende Ausgaben veranschlagt: Fockendorf: 5.000 Euro Gerstenberg: 4.500 Euro Haselbach: 5.500 Euro Treben: 7.000 Euro Die Endabrechnung erfolgt im Folgejahr. Zu 8.: Die VG Pleißenaue hat insgesamt 49 Beschäftigte. In der Angabe sind der Gemeinschaftsvorsitzende sowie die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes enthalten. Zu 9.: Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen3 Endnote: 1 Quelle Homepage TLS: Bevölkerung der Gemeinden, erfüllenden Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften nach Geschlecht in Thüringen Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungszahl ist ab dem Berichtsjahr 2011 die Datenbasis des Zensus 2011 mit Stichtag 9. Mai 2011. Bevölkerung insgesamt veröffentlicht am 14. Juni 2015 Gebietsstand: 31. Dezember 2015 2 Quelle Homepage TLS: Voraussichtliche Bevölkerung der Gemeinden, erfüllenden Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen am 31. Dezember 2035 Ergebnisse der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung ( rBv ) Bei allen Berechnungen wurden Rundungsdifferenzen nicht ausgeglichen. Gebietsstand: 31. Dezember 2013 3 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 (Kleine Anfrage Nr. 1718; zu Frage 2) Steuereinnahmen der Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue im Jahr 2015 (Quelle TLS: Kassenstatistik) Gemeinde Fockendorf (Einwohner am 30.06.2015: 795) 2015 in Euro 2015 in Euro je EW Grundsteuer A 4.032 5,07 Grundsteuer B 70.897 89,18 Gewerbesteuer (brutto) 92.920 116,88 Gewerbesteuerumlage -12.931 -16,27 GA an der Einkommensteuer 244.648 307,73 GA an der Umsatzsteuer 6.180 7,77 andere Steuern 2.069 2,60 Summe der Steuereinnahmen 407.815 512,97 Gemeinde Gerstenberg (Einwohner am 30.06.2015: 513) 2015 in Euro 2015 in Euro je EW Grundsteuer A 4.347 8,47 Grundsteuer B 35.804 69,79 Gewerbesteuer (brutto) 71.364 139,11 Gewerbesteuerumlage -7.731 -15,07 GA an der Einkommensteuer 112.017 218,36 GA an der Umsatzsteuer 5.576 10,87 andere Steuern 1.090 2,12 Summe der Steuereinnahmen 222.467 433,66 Gemeinde Haselbach (Einwohner am 30.06.2015: 794) 2015 in Euro 2015 in Euro je EW Grundsteuer A 1.482 1,87 Grundsteuer B 58.399 73,55 Gewerbesteuer (brutto) 26.908 33,89 Gewerbesteuerumlage -3.812 -4,80 GA an der Einkommensteuer 136.505 171,92 GA an der Umsatzsteuer 13.215 16,64 andere Steuern 1.832 2,31 Summe der Steuereinnahmen 234.529 295,38 1 von 2 Gemeinde Treben (Einwohner am 30.06.2015: 1.243) 2015 in Euro 2015 in Euro je EW Grundsteuer A 9.004 7,24 Grundsteuer B 107.283 86,31 Gewerbesteuer (brutto) 183.678 147,77 Gewerbesteuerumlage -18.019 -14,50 GA an der Einkommensteuer 301.317 242,41 GA an der Umsatzsteuer 26.380 21,22 andere Steuern 2.462 1,98 Summe der Steuereinnahmen 612.105 492,44 Gemeinde Windischleuba (Einwohner am 30.06.2015: 1.990) 2015 in Euro 2015 in Euro je EW Grundsteuer A 24.475 12,30 Grundsteuer B 240.096 120,65 Gewerbesteuer (brutto) 736.971 370,34 Gewerbesteuerumlage -51.016 -25,64 GA an der Einkommensteuer 568.467 285,66 GA an der Umsatzsteuer 121.423 61,02 andere Steuern 4.361 2,19 Summe der Steuereinnahmen 1.644.777 826,52 2 von 2 Anlage 2 (Kleine Anfrage Nr. 1718; zu Frage 3) Zuweisungen des Landes an die Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue im Jahr 2015 Fockendorf Schlüsselzuweisungen gem. § 11 ThürFAG Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ThürKitaG i. v. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für in der Kita betreute 1 bis 3-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für 3 bis 6,5-jährige Infrastrukturpauschale (§ 21 Abs. 1 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Landesanteil KlnvFG nach § 4a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Aufbauhilfe Hochwasser 2013* - Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Instandsetzung öffentlicher Fuß- und Radweg "Am Mühlgraben" einschließlich Emeuerung Stützwand) 223.798,70 € 28.350,00 € 35.880,00 € 3.000,00 € 80,00 € 15.215,22 € 1.434,51 € 249.005,11 € Gerstenberg Schlüsselzuweisungen gem. § 11 ThürFAG Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ThürKitaG i. v. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für in der Kita betreute 1 bis 3-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für 3 bis 6,5-jährige Infrastrukturpauschale (§ 21 Abs. 1 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen § 49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Landesanteil KlnvFG nach § 4a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz 188.900,10€ 16.200,00 € 14.040,00 € 4.000,00 € 2.052,07 € 9.625,20 € 1.210,82 € Haselbach Schlüsselzuweisungen gem. § 11 ThürFAG Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ThürKitaG i. v. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für in der Kita betreute 1 bis 3-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für 3 bis 6,5-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 3 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für betreute Hortkinder in der Kita Infrastrukturpauschale (§ 21 Abs. 1 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) 367.571,51 € 35.640,00 € 51.480,00 € 1.050,00 € 9.000,00 € 1 von 3 Treben Förderung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen durch Zuschüsse (Zinsbeihilfen für die Stundung von kommunalen Beitragsforderungen nach § 7 ThürKAG und BauGB) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Landesanteil KlnvFG nach § 4a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz 361,00 € 120,00 € 15.307,77 € 2.356,07 € Schlüsselzuweisungen gem. § 11 ThürFAG Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ThQrKitaG i. v. m. § 21 ThOrFAG) - Zuschuss für in der Kita betreute 1 bis 3-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für 3 bis 6,5-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 3 ThurKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für betreute Hortkinder in der Kita Infrastrukturpauschale (§ 21 Abs. 1 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Payschalb^ Zuweisungen gn Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen § 49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO Förderung kommunaler Straßenbau Erneuerung Bahnübergang im Zuge der K 225 in Plottendorf bei Bahn-km 31,975, Anteil Gemeinde Förderung kommunaler Straßenbau Ausbau der K 225 ÖD Plottendorf, Nebenflächen Zuwendung gemäß ÖPNV-lnvestitionsrichtlinie Neubau einer beidseitigen Omnibushaltestelle in Treben, OT Plottendorf, an der| K 225 Förderung wasserwirtschaftlicher Massnahmen an Gewässern zweiter Ordnung / Herstellung Hochwasserschutz im Bereich Treben-West; Fördergegenstand Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Landesanteil KlnvFG nach § 4a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Aufbauhilfen Hochwasser 2013* - Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Instandsetzung der beschädigten Straßen innerhalb der Ortslage Serbitz) Aufbauhilfe Hochwasser 2013* - ländliche Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden, Instandsetzung Wirtschaftsweg Primmelwitz/Treben 336.362,14€ 34.020,00 € 39.000,00 € 1.050,00 € 7.000,00 € 120,00 € 4.675,79 € 125.000,00 € 10.400,00 € 14.440,00 € 1.493.978,46 € 23.230,05 € 2.156,02 € 3.032,12 € 40.382,59 € Windischleuba Schlüsselzuweisungen gem. § 11 ThürFAG Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 ThürKitaG i. v. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für in der Kita betreute 1 bis 3-jährige Landeszuschüsse zur Klndertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 Satz 4 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für 3 bis 6,5-jährige Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 3 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) - Zuschuss für betreute Hortkinder in der Kita 14.009,12 € 82.620,00 € 87.360,00 € 450,00 € 2 von 3 Infrastrukturpauschale (§ 21 Abs. 1 ThürKitaG i. V. m. § 21 ThürFAG) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen §49 Abs. 4 Satz 2 ThürStrG i. V. m. ThürWOBLVO Förderung kommunaler Straßenbau Umstufung: Erneuerung der Ortsverbindugsstraße Remsa-Winctischleuba (ehemalige L 1355) Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Landesanteil KlnvFG nach § 4a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Aufbauhilfe Hochwasser 2013* - Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden (Instandsetzung und Erneuerung "Pestalozziplatz") 14.000,00 € 120,00 € 3.679,07 € 180.000,00 € 37.519,77 € 89,80 € 62.520,34 € *Hilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 Gewährung von staatlichen Zuwendungen aus dem Sondervermögen Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder 3 von 3 Anlage 3 (Kleine Anfrage Nr. 1718; zu Frage 4) Schuldenstand der Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue am 31. Dezember 2015 (Quelle TLS: Schuldenstatistik) Gemeinde Einwohner am 30.06.2015 insgesamt je Einwohner Fockendorf 795 369.000 464,15 Gerstenberg 513 10.005 19,50 Haselbach 794 251.908 317,26 Treben 1.243 329.611 265,17 Windischleuba 1.990 470.545 236,45 Schuldenstand* zum 31. Dezember 2015 in Euro _________ * Schulden = Kassenkredite, Wertpapierschulden und Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich Anlage 4 (Kleine Anfrage Nr. 1718; zu Frage 9) Kreisumlage der Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue im Jahr 2015 Gemeinde Kreisumlage 2015 in Euro Fockendorf 229.323 Gerstenberg 127.974 Haselbach 206.016 Treben 324.527 Windischleuba 667.766 Schlüsselzuweisungen der Mitgliedsgemeinden der VG Pleißenaue im Jahr 2015 Gemeinde Einwohner am 30.06.2015 absolut je Einwohner Fockendorf 795 223.798,70 281,51 Gerstenberg 513 188.900,10 368,23 Haselbach 794 367.571,51 462,94 Treben 1.243 336.362,14 270,61 Windischleuba 1.990 14.009,12 7,04 Schlüsselzuweisungen 2015 in Euro Finanzielle Leistungskraft der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Endnote: