06.02.2017 Drucksache 6/3397Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Körperliche Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Asylbewerbern in Sömmerda (10./11. Dezember 2016) Die Kleine Anfrage 1751 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge kam es in der Nacht vom Samstag auf Sonntag (10. auf den 11. Dezember 2016) in einer Diskothek in Sömmerda zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Asylbewerbern . Auch außerhalb der Diskothek wurde diese Auseinandersetzung fortgeführt - angeblich griff eine Gruppe von 15 Personen die Asylbewerber an, verfolgte sie und rief volksverhetzende Parolen. Inzwischen wurde das Landeskriminalamt in die Ermittlungen eingeschaltet, was darauf hindeutet, dass es sich um Staatsschutzdelikte (also Straftaten der politisch motivierten Kriminalität) handeln könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen; bitte aufführen, ob die Vorstrafen wegen Straftaten der politisch motivierten Kriminalität rechts/links/Ausländerkriminalität/Sonstige erfolgten) und wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus (bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? 5. Gehören die tatverdächtigen Organisationen an oder haben sie Organisationen angehört, die der politisch motivierten Kriminalität rechts, links, Ausländerkriminalität oder Sonstige zugeordnet werden? Wenn ja, welchen und für welchen Zeitraum? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge der Vorfälle beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt; bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3397 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist noch Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Nach vorliegenden Erkenntnissen kam es am 11. Dezember 2016 in und außerhalb einer Diskothek in Sömmerda zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe von deutschen Staatsangehörigen und mehreren nichtdeutschen Staatsangehörigen. Den Ausgang soll die Auseinandersetzung von den deutschen Staatsangehörigen, die sich auch fremdenfeindlich geäußert haben sollen, genommen haben. Vor der Diskothek soll es im Weiteren zu einer Personenansammlung von circa 50 Personen, überwiegend Schaulustige und Streitschlichter, gekommen sein. Zu 2.: Es waren 39 Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung gegen bislang neun männliche Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 19 und 47 Jahren eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Von weiteren Angaben wird unter Verweis auf die Vorbemerkung abgesehen. Zu 5.: Der Landesregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Erkenntnisse über Sachschäden liegen nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Körperliche Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Asylbewerbern in Sömmerda (10./11. Dezember 2016) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: