06.02.2017 Drucksache 6/3399Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Vorfall in den Geraer Arcaden am 6. Dezember 2016, gegen 19.50 Uhr Die Kleine Anfrage 1765 vom 20. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung (Netzausgabe) berichtete folgendes: "Jugendliche zu Nikolaus in den Geraer Arcaden offenbar grundlos geschlagen und getreten - Gera. Am Dienstag, dem 6. Dezember, gab es gegen 19.50 Uhr in den Gera-Arcaden im Bereich zwischen dem Zugang zu den Toiletten und der dortigen Weihnachts -Pyramide im ersten Obergeschoss körperliche Übergriffe auf zwei 17-Jährige. Offenbar grundlos wurden diese durch drei unbekannte Täter angesprochen und danach attackiert. Dabei wurde u.a. einer der beiden 17-Jährigen am Boden liegend mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten. Danach wurde der Jugendliche, nachdem er wieder aufstehen konnte, in die dortige Weihnachtsdekoration gestoßen, welche beschädigt wurde." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Straf- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3399 prozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 6. Dezember 2016 kam es gegen 19:50 Uhr im Einkaufszentrum "Gera-Arcaden" zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen insgesamt fünf männlichen Personen. Überdies entstand Sachschaden an einem Dekorationsgegenstand des Einkaufszentrums. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren sechs Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Zu 3.: Gegen drei unbekannte Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Eine zu dekorativen Zwecken aufgestellte Weihnachtspyramide, welche zum Eigentum des Einkaufszentrums gehört, wurde beschädigt. Zur Höhe des Sachschadens liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in den Geraer Arcaden am 6. Dezember 2016, gegen 19.50 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: