02.12.2014 Drucksache 6/34Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Dezember 2014 Alarmierung von Bevölkerung und Einsatzkräften im Katastrophenfall Die Kleine Anfrage 9 vom 14. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Alarmierung von Einsatzkräften sowie die rechtzeitige Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen ist zentraler Bestandteil eines effektiven Katastrophenschutzes. Hierdurch können im Notfall nicht nur materielle Schäden vermieden, sondern insbesondere auch Leben gerettet werden. Die konkrete Art und Weise der Alarmierung ist in Thüringen nicht explizit geregelt und wird den zuständigen Katastrophenschutzbehörden überlassen. So ist beispielsweise die Alarmierung und Warnung durch Sirenen vielfach praktizierte Variante. Dies stellt allerdings nicht sicher, dass der Bevölkerung die Bedeutung der einzelnen Sig nale bekannt ist. Überdies sind Installation und Wartung der Sirenenanlagen mit erhebli chen Kosten verbunden. Eine denkbare Alternative stellt die Alarmierung per SMS-Benachrichtigung. Über dieses Verfahren könnten bereits erste Lageinformationen und Handlungsaufforderungen übermittelt werden. Zudem lässt sich der Empfängerkreis nach Bedarf festlegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien muss eine landesweite, regionale bzw. örtliche Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenfall zwingend erfüllen? 2. Verfügt die Landesregierung bereits über Erfahrungen und/oder Informationen bezüglich der Anwendung von SMS-Benachrichtigung von Einsatzkräften und Bevölkerung? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der aufzuwendenden Kosten für die Einführung eines SMS-Benachrichtigungssystems vor? 4. Sind der Landesregierung Schadenslagen bekannt, in denen Einsatzkräfte bzw. die Bevölkerung nicht in angemessener Weise bzw. rechtzeitig über einsetzen de Katastrophen oder zu treffende Maßnahmen informiert werden konnten? 5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse zu alternativen Verfahren (neben Sirenen und SMS-Benachrichtigung ) der Alarmierung von Einsatzkräften und Warnung der Bevölkerung? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/34 Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wesentliches Kriterium für die Alarmierung von Einsatzkräften ist eine störungsfreie Funktionalität der erforderlichen Alarmierungssysteme wie z. B. die Alarmierung über BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Sirenen oder Telefon. Zu 2.: Eine Benachrichtigung über Kurznachrichtendienste (Short Message Service - SMS) ist keine gesicherte Form der Alarmierung von Einsatzkräften. Bei der Warnung/Alarmierung über SMS besteht die Problematik der Netzüberbelastung ("Silvestereffekt"). Sie darf daher nur zusätzlich zu den bestehenden Systemen genutzt werden. Zur Information der Bevölkerung hat sich in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung ein Landkreis für ein ergänzendes SMS-Benachrichtigungssystem entschieden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt derzeit ein Programm (App), das allen Bürgerinnen und Bürgern über Mobiltelefone und Soziale Medien im Internet insbesondere in Notfallsituationen schnelle und gezielte Informationen bereitstellen soll. Diese BBK-App (Arbeitstitel) wird aktuelle Gefahrenmeldungen anzeigen, allgemeine und spezielle Informationen zur Notfallvorsorge sowie Handlungsempfehlungen geben. Zudem wird sie über das Modulare Warnsystem von Bund und Ländern (MoWaS) funkzellengenau angesteuert werden können. Zu 3.: Für das bekannteste SMS-Benachrichtigungssystem fallen nach Angaben des Anbieters für die zuständige Kommune neben einmaligen Einrichtungskosten in Höhe von 15.000 Euro jährlich 3.000 Euro für den Kundendienst und jeweils sechs Cent für jede Warnung per SMS an. Die BBK-App soll für Nutzer wie auch für Auslösende kostenfrei sein, weil keine kostenpflichtigen SMS, sondern sogenannte "Push-Benachrichtigungen" versandt werden. Zu 4.: nein Zu 5.: Für eine schnelle Warnung und Information der Bevölkerung über Rundfunksender und andere Medienbetreiber haben Bund und Länder bereits 2001 ein satellitengestütztes Warnsystem (SatWaS) eingeführt. Es ermöglicht die sekundenschnelle Übertragung von Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität über die angeschlossenen Medien und Multiplikatoren. SatWaS wurde zu MoWaS weiterentwickelt . MoWaS ist ein Warn-, Alarmierungs- und Informationssystem mit Weckeffekt. Über eine standardisierte Schnittstelle können flächendeckend wie regional begrenzt alle angeschlossenen Warnendgeräte angesteuert werden, neben Sirenen beispielsweise auch Mobiltelefone. Geibert Minister