06.02.2017 Drucksache 6/3400Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Vorfall in Gera am 19. Dezember 2016, gegen 20.20 Uhr Die Kleine Anfrage 1768 vom 21. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung (Netzausgabe) vom 21. Dezember 2016 berichtete folgendes: "Am 19. Dezember 2016, gegen 20.20 Uhr, wurde die Polizei zur zentralen Umsteigestelle in der Heinrichstraße vor den Gera Arcaden gerufen. Von dort wurde gemeldet, dass es eine tätliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen geben soll. Drei Täter entfernten sich vor Eintreffen der Polizei vom Tatort. Diese konnten aber in der Berliner Straße festgenommen werden. Es handelte sich um zwei Kosovaren (21 und 25 Jahre) so wie einen Serben (22 Jahre). Erste Ermittlungen ergaben, dass die Drei zwei Geschädigte (beide männ lich, kasachisch, 18 und 19 Jahre) tätlich angriffen, nachdem diese eine andere Körperverletzungshand lung schlichten wollten. Beide wurden leicht verletzt." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vor fall gegen Personen welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadens summe hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflis ten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Straf K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3400 prozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in sei nem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 19. Dezember 2016 kam es gegen 20:20 Uhr im Bereich der Haltestellen in der Heinrichstraße in Gera zu verbalen sowie körperlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen. Hierbei soll ein Mes ser als Drohmittel verwendet worden sein. Eine Person verletzte sich infolge der genannten Handlungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen zehn Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem geschilderten Ereignis wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Kör perverletzung gegen drei männliche Personen eingeleitet. Es handelt sich hierbei um zwei Personen kosova rischer Herkunft im Alter von 21 und 25 Jahren sowie eine Person serbischer Herkunft im Alter von 22 Jahren. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Die drei tatverdächtigen Personen besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Es liegen keine Erkenntnisse zu Sachschäden im Zusammenhang mit dem geschilderten Ereignis vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera am 19. Dezember 2016, gegen 20.20 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: