06.02.2017 Drucksache 6/3401Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 "PwC-Studie" Polizei Die Kleine Anfrage 1770 vom 21. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichterstattung (vergleiche MDR vom 19. Dezember 2016) gibt es eine Studie der Wirtschaftsprüfungsfirma Pricewaterhouse-Coopers (PwC), nach der es in Thüringen zu viele Polizisten gebe. Angeblich werteten die Prüfer Stellenpläne sowie Kriminalstatistiken der 16 Bundesländer aus. Zudem seien Faktoren wie Nähe zu nationalen Außengrenzen, Touristenströme, Großveranstaltungen und Einsatzwege berücksichtigt worden. In Thüringen stieß die Studie auf scharfe Kritik. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, durch wen die Studie in Auftrag gegeben und finanziert wurde? 2. Welche Thüringer Daten wurden nach Kenntnis der Landesregierung für die Erstellung der Studie genutzt ? Handelte es sich dabei (auch) um öffentlich nicht zugängliche Daten? Wenn ja, wie erhielt PwC diese Daten? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem Ausschreibungsverfahren der Studie und eventuellen weiteren Bewerbern um die Studie vor? 4. Welche Methodik wurde nach Kenntnis der Landesregierung gewählt, um die Analyse durchzuführen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Laut einer Meldung der Thüringer Allgemeinen im Dezember 2016, auf die sich auch andere Medien in ihrer Berichterstattung bezogen, würde Thüringen bis zu 1.600 Polizisten zu viel beschäftigen. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärte daraufhin am 21. Dezember 2016 gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dass es eine solche PwC-Studie nicht gibt. Im Rahmen eines Auftrags für das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hätte PwC lediglich den Personalbedarf für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ermit- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3401 telt. In diesem Zuge sei auch ein länderübergreifendes Benchmarking durchgeführt worden, in dem Aspekte wie Außengrenzen, Tourismuszahlen und Einsatzwege Berücksichtigung fanden. Dieses Gutachten sei auf den Online-Seiten des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern öffentlich zugänglich und enthalte keine Aussage zu Thüringen. In ihrer Erklärung verweist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zudem darauf, dass die der Thüringer Allgemeinen vorliegenden Unterlagen das Ergebnis einer isoliert durchgeführten exemplarischen Berechnung wiedergeben, die im Rahmen eines Workshops erläutert worden sei und weder einen Handlungsbedarf identifiziere, noch eine Empfehlung gebe. Daraus eine Schlussfolgerung über den tatsächlichen Bedarf der Thüringer Landespolizei zu ziehen, sei nicht statthaft und sachlich inkorrekt. Zu 2. bis 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister "PwC-Studie" Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: