06.02.2017 Drucksache 6/3402Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Nichtverfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen in Thüringen? Die Kleine Anfrage 1747 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers soll es bei Demonstrationen und Kundgebungen in Thüringen dazu ge kommen sein, dass Strafanzeigen von Bürgern von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden nicht ver folgt worden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen in Thü ringen seit dem 1. Januar 2015 bei der Polizei, einer Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde/ einem Gericht erstattet (bitte nach Jahresscheiben und der jeweiligen Demonstration beziehungsweise Kundgebung [unter Nennung des Titels, Orts und Datums sowie des Veranstalters der jeweiligen De monstration beziehungsweise Kundgebung] aufgliedern und gemäß der Fragestellung danach aufschlüs seln, wo die Strafanzeige gestellt wurde; bitte zudem nach Delikten ordnen [mit Nennung der Zuordnung zur politisch motivierten Kriminalität links, rechts, Ausländerkriminalität oder sonstige, falls zutreffend])? 2. Wie viele der Strafanzeigen aus Frage 1 wurden aus welchen Gründen nicht strafrechtlich verfolgt (bit te gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen der Nichtverfolgung aus Frage 2 wurde ein Ermittlungserzwingungsverfahren ein geleitet (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln und den Abschluss des jeweiligen Verfahrens benennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeili chen Kriminalstatistik werden Straftaten nach Abschluss der Ermittlungen erfasst. Dabei wird nicht registriert, ob die Straftat im Zusammenhang mit einer Demonstration beziehungsweise Kundgebung verübt worden ist. Eine darüber hinausgehende händische Auswertung jedes einzelnen politischen und staatsanwaltschaftli chen Eintrags an einem Tag, an dem Demonstrationen oder Kundgebungen seit dem 1. Januar 2015 statt gefunden haben, würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3402 Zu 2. und 3.: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Nichtverfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kund-gebungen in Thüringen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: