06.02.2017 Drucksache 6/3403Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Februar 2017 Anschlag auf Geschäftsstelle des Akzeptanz e. V. in Gera? Die Kleine Anfrage 1756 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Freitag, dem 9. Dezember 2016, kam es zwischen 20.15 Uhr und 20.45 Uhr mutmaßlich zu einem Anschlag auf die Geschäftsstelle des Akzeptanz e.V. in Gera. Um 20.15 Uhr wurde die Geschäftsstelle von den letzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlassen, um 20.45 Uhr bemerkte ein Vorstandsmitglied Beschädigungen . Der Briefkasten wurde offenbar gesprengt. Verschiedene Indizien wie das enge Zeitfenster oder fehlende Teile vom Briefkasten deuten auf eine vorherige Beobachtung des geplanten Tatorts und somit eine Planung der gesamten Tat hin. Wenige Tage zuvor, am späten Abend des 19. November 2016, gab es am Rande einer Feierlichkeit des Vereins Akzeptanz e.V. einen Zwischenfall mit zwei Männern, die in einem PKW vorfuhren und die Feier unter anderem durch Drohungen und Beschimpfungen störten. Die Feier war vorab bei der Stadt Gera angezeigt worden. Eine Polizeistreife soll bestätigt haben, dass von dieser Feierlichkeit keine Lärmbelästigung für die Nachbarschaft ausging. Im Nachgang der Feierlichkeit am 19. November 2016 soll es jedoch Beschwerden aus der Nachbarschaft über zu großen Lärm bei der Stadt Gera gegeben haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung gegenwärtig zum Hergang der Ereignisse/Tathergang am 9. Dezember 2016 vor? 2. Sind mutmaßliche Täter bereits bekannt und sind diese in der Vergangenheit durch politisch motivierte Äußerungen oder Aktivitäten aufgefallen oder diesbezüglich einschlägig vorbestraft? Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang? 3. Gehören die mutmaßlichen Täter zu einer rechtsgerichteten Gruppierung oder fügen sich ihre Aktivitäten in einen größeren Zusammenhang, wie zum Beispiel der wieder aufgetauchten AntiAntifa Ostthüringen oder dergleichen, ein? 4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Ladenlokal des MIG e.V. in Weida am 1./2. Oktober 2016, wenn ja, welchen? 5. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang des Anschlags mit den Drohungen und Beschimpfungen am Rande der Feier des Vereins am 19. November 2016 und wenn ja, welchen? 6. Sind die Verantwortlichen für die Drohungen und Beschimpfungen am Rande der Feier des Vereins am 19. November 2016 ermittelt worden, wenn ja, wie sind in Bezug auf diese Männer die Fragen 2 und 3 zu beantworten? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3403 7. Gibt es bereits Erkenntnisse zur Art des verwendeten Sprengstoffs, wenn ja, welcher wurde verwendet und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus? 8. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung gegebenenfalls ergreifen, um solchen Anschlägen vorzubeugen ? 9. Wie viele Beschwerden über Lärmbelästigung durch die angemeldete Feier des Vereins Akzeptanz e.V. am 19. November 2016 wurden konkret vorgebracht und wie ist die Stadt Gera damit - auch im Hinblick auf eine vorherige Anmeldung der Feierlichkeit bei der Stadtverwaltung - umgegangen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 9. Dezember 2016, zwischen 20:25 Uhr und 20:45 Uhr, beschädigten unbekannte Täter in Gera, Beethovenstraße 17, den Briefkasten des Akzeptanz e. V. Vermutlich erfolgte die Beschädigung mit einem Feuerwerkskörper . Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an. Zu 2.: Die Ermittlungen führten bislang nicht zur Feststellung von Tatverdächtigen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Es liegen gegenwärtig keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den Sachbeschädigungen am Ladenlokal des Vereins Migration Integration Gemeinschaft Weida (MIG) vom 1. bis 2. Oktober 2016 und dem Briefkasten des Akzeptanz e. V. Gera am 9. Dezember 2016 vor. Zu 5.: Nach bisherigen Erkenntnissen liegt kein Zusammenhang zwischen den Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung am 19. November 2016 und der Sachbeschädigung am 9. Dezember 2016 vor. Zu 6.: Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung am 19. November 2016 in Gera richten sich gegen zwei Tatverdächtige. Sie sind bislang nicht wegen der Begehung von Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Zu 7.: Die Untersuchung der Reste des Briefkastens ist nicht beendet. Vermutlich erfolgte die Beschädigung mit einem Feuerwerkskörper. Zu 8.: Die Landesregierung verurteilt Straftaten jeder Art. Sie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebender Menschen vor Straftaten zu gewährleisten. Zu 9.: Zu der Veranstaltung des Akzeptanz e. V. am 19. November 2016 wurden keine Anzeigen wegen Unzulässigen Lärms gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bekannt. Nach Auskunft des Ordnungsamtes und der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Gera erreichte das Ordnungsamt am 7. Dezember 2016 eine Lärmbeschwerde von Anwohnern, die ohne Bezug zu einem konkreten Datum "großen Lärm durch Veranstaltungen" nachmittags und abends zum Gegenstand hatte. Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gera unterrichtete den Akzeptanz e. V. am 9. Dezember 2016 über diese "allgemeine" Beschwerde. Dr. Poppenhäger Minister Anschlag auf Geschäftsstelle des Akzeptanz e. V. in Gera? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: