08.02.2017 Drucksache 6/3405Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Februar 2017 Waffenfund bei Diebesgut-Razzia in Kahla Die Kleine Anfrage 1742 vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 27. und 28. Oktober 2016 berichtete die Ostthüringer Zeitung über Diebesgut aus Einbrüchen in Geschäften , Gartenlauben, Kiosken und Baumärkten, dass im Rahmen einer Durchsuchung am 26. Oktober 2016 im Bereich Kahla aufgefunden wurde. Unter den 45 von der Ostthüringer Zeitung veröffentlichten Fotos sind eine Vielzahl von täuschend echt aussehenden automatischen Gewehren, Pistolen und Revolvern zu erkennen, bei denen es sich um Anschein-, Schreckschuss- oder Softairwaffen handeln soll. Auf einem Foto sind mehrere Aufkleber eines Südthüringer Neonazi-Shops auf einer Maschinenpistole zu sehen, darunter die Aufschriften "I Love NS", "In uns brennt die schwarze Sonne" und "Rapefugees not welcome". Ich frage die Landesregierung: 1. Was war Anlass der Durchsuchung und welche Bezüge zum Nationalsozialismus oder zur extrem rechten Szene, zum Beispiel durch Symbole, wurden bei der Razzia vorgefunden? 2. Wie viele Waffen wurden bei der Razzia vorgefunden, um welchen Typ oder welche Typnachbildung handelte es sich dabei jeweils und wurde bereits überprüft, ob Versuche unternommen wurden, diese zu scharfen Waffen umzubauen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Sind die sechs Tatverdächtigen zwischen 20 und 31 Jahren bereits in der Vergangenheit mit Aktivitäten und Verbindungen zur extrem rechten Szene oder politisch rechts motivierten Straftaten aufgefallen, wenn ja, in welchen Fällen (bitte einzeln auflisten)? 4. Welche Angaben kann die Landesregierung zur Herkunft, zum Auffindeort und zum Typ jener Waffen machen, auf denen Symbole der Neonazi-Szene zu erkennen waren, und ist nach bisherigem Stand ausgeschlossen, dass die Waffen zum Eigentum der Tatverdächtigen gehören, die durchsucht wurden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3405 Zu 1.: Am 26. Oktober 2016 durchsuchten Thüringer Polizeivollzugsbeamte mehrere Objekte in Kahla wegen des Verdachts der Begehung von Eigentumsdelikten. Während der Durchsuchungen wurde die Nachbildung einer MP5 mit den Aufklebern "I (Symbol Herz) NS", "In uns scheint die schwarze Sonne" und "Rapefugees not welcome" aufgefunden. Zu 2.: Es wurden elf Waffen sichergestellt. Dabei handelt es sich um Schreckschuss-, Softair-, Gas- und Federdruckwaffen sowie die Nachbildung einer MP5. Die Untersuchungen zur waffentechnischen Beurteilung dauern an. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Die im Verfahrenskomplex geführten Ermittlungen richten sich gegen mehr als zehn Tatverdächtige. Davon stehen fünf Personen im Verdacht, in der Vergangenheit Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-, wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch - StGB -), Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, begangen zu haben. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Ermittlungen im Verfahrenskomplex dauern an. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Waffenfund bei Diebesgut-Razzia in Kahla Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: