08.02.2017 Drucksache 6/3406Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Februar 2017 Schlägereien zwischen Jugendgruppen in Jena Die Kleine Anfrage 1743 vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Schlägerei zwischen einer Jugendgruppe, die aus Syrern bestand und einer anderen, die sich aus Irakern, Kurden und Spätaussiedlern zusammensetzte, hat die Polizei am 23. November 2016 in Jena die Personalien von 18 Jugendlichen aufgenommen und Platzverweise erteilt. Ermittlungen wegen Landfriedensbruch laufen.1 Zu einer weiteren Schlägerei zwischen georgischen und syrischen Jugendlichen kam es am 26. November 2016 in Jena-Lobeda.2 Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich der einleitend geschilderten Vorfälle ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen der oben geschilderten Vorfälle im Einsatz (bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Personen mit welchem Alter, welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet (bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen; bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen) und wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus (bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge der Vorfälle beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt; bitte für die Vorfälle getrennt aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3406 zessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 23. November 2016 kam es in Jena im Bereich einer öffentlichen Sportanlage in der Alfred-Diener-Straße zu einer verbalen und in der weiteren Folge zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Hierbei wurde zumindest ein gefährlicher Gegenstand als Drohmittel eingesetzt. Am 26. November 2016 trafen mehrere Personen im Bereich eines Großmarktes in der Karl-Marx-Allee in Jena zusammen, zwischen denen es in kurzer Abfolge wiederholt zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen kam. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Am 23. November 2016 kamen insgesamt acht Polizeivollzugsbeamte im genannten Zusammenhang zum Einsatz. Am 26. November 2016 kamen insgesamt zehn Polizeivollzugsbeamte im genannten Zusammenhang zum Einsatz. Zu 3.: Zum Sachverhalt vom 23. November 2016 wurde bisher ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung gegen vier männliche Personen eingeleitet. Diese sind syrischer Herkunft. Jeweils zwei Personen befinden sich im Alter von 16 und 17 Jahren. Zum Sachverhalt vom 26. November 2016 wurde bisher ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch , gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung gegen sechs männliche Personen eingeleitet . Diese sind syrischer Herkunft. Zwei dieser Personen befinden sich im Alter von 16 Jahren und vier befinden sich im Alter von 17 Jahren. Anzumerken ist hierbei, dass es sich bei vier der sechs tatverdächtigen Personen vom 26. November 2017 um die Tatverdächtigen vom 23. November 2017 handelt. Zu 4.: Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Vier Tatverdächtige besitzen eine Aufenthaltserlaubnis und zwei Tatverdächtige besitzen eine Aufenthaltsgestattung . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Im Zuge der Geschehnisse vom 26. November 2016 wurde Eigentum von einer der beteiligten Personen beschädigt. Erkenntnisse zur Höhe des Schadens sowie zur Begleichung dessen liegen hier nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Jugendliche-verabreden-sich-in-Jena-telefonisch-zu-Schlaegerei -182509097. 2 Vergleiche http://www.jenaer-nachrichten.de/stadtleben/5324-revierkampf-in-lobeda-wieder-brutale-schlägerei. Schlägereien zwischen Jugendgruppen in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: