07.02.2017 Drucksache 6/3407Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Februar 2017 Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kindergärten? - nochmals nachgefragt Die Kleine Anfrage 1777 vom 23. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1448 (vergleiche Drucksache 6/2865) ergeben sich erneut fol gende Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, Eltern von Kindergartenkindern vorab darüber zu informieren (gegebenenfalls durch die Leitung der Kindertageseinrichtung), wenn diese minderjährige unbegleitete Flüchtlinge beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen sollen? 2. Inwieweit sollten nach Auffassung der Landesregierung Eltern über geplante Maßnahmen in Kinderta geseinrichtungen informiert werden, die unter Umständen das Kindeswohl gefährden können? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, insbesondere kurzfristig, wenn von einer Gefährdung des Kindeswohls auszugehen ist? 4. Welche Möglichkeiten haben Eltern, Ereignisse/Maßnahmen in Kindergärten zu unterbinden, wenn von ihnen die Teilnahme ihrer Kinder nicht gewünscht ist? 5. Waren im konkreten Fall (vergleiche Eingangsbemerkungen der Kleinen Anfrage 1281) die minderjähri gen unbegleiteten Flüchtlinge auf ihr tatsächliches Lebensalter untersucht worden? Wenn ja, wie? Wur den auch Erkundigungen über eventuelles strafrechtlich relevantes Verhalten eingeholt (laufende be ziehungsweise abgeschlossene Ermittlungsverfahren)? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund ihrer Kompe tenz und Erfahrung willens, geeignet und in der Lage sind zu entscheiden, über welche Vorgänge in ihren Kitas sie die Eltern der betreuten Kinder informieren. Es gibt keinen Anlass und auch keine Rechtsgrundlage, den Trägern und ihrem Fachpersonal diesbezüglich Vorgaben für einzelne Lebenssachverhalte zu machen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3407 Zu 2.: In Kindertagesstätten werden keine Maßnahmen geplant, die unter Umständen das Kindeswohl gefähr den können! Wenn die Landesregierung Kenntnis von Vorfällen erlangt, "die unter Umständen das Kindeswohl gefährden könnten", wird sie alles Erforderliche tun, um den konkreten Sachverhalt aufzuklären und zu ermitteln, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann wird sie entscheiden, welche Schritte sie einleitet. Ob dazu auch die Information von Eltern gehört, hängt vom Einzelfall und dem Ergebnis der Ermittlungen ab. Zu 3.: Die Frage kann nicht allgemein verbindlich beantwortet werden. Das hängt von den Umständen des Ein zelfalls ab (vergleiche Antwort zu Frage 2). Zu 4.: Es ist davon auszugehen, dass Eltern sich aufgrund der pädagogischen Ausrichtung und Konzeption einer Kindertageseinrichtung dazu entschließen, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. Dann sind sie grundsätzlich mit allen Maßnahmen und Veranstaltungen der Kindertagesbetreuung und der Einrichtung einverstanden. Sollte es im Einzelfall dazu kommen, dass Eltern mit einzelnen Betreuungsmaßnahmen der Einrichtung nicht einverstanden sind, können sie sich jederzeit an das pädagogische Fachpersonal und die Leitung der Kindertagesstätte wenden, um eine Lösung in ihrem Interesse zu finden, die auch die berechtigten Interes sen der Einrichtung an einem geordneten Betriebsablauf berücksichtigt. Es steht allen Eltern grundsätzlich frei, ihre Kinder an einzelnen Tagen später in die Einrichtung zu bringen, sie von dort vorzeitig abzuholen oder gar nicht dorthin zu schicken. Eltern können sich auch immer an den Elternbeirat wenden, zu dessen Aufgaben es nach § 10 Abs. 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz gehört, "die Zusammenarbeit zwi schen dem Träger der Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung" zu fördern. Der Elternbeirat wird bei Konflikten zwischen Eltern und Träger oder Leitung einer Kindertageseinrichtung vermitteln können. Zu 5.: Nein In Vertretung Ohler Staatssekretärin Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kindergärten? - nochmals nachgefragt Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: