10.02.2017 Drucksache 6/3416Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Februar 2017 Verkauf von Schloss Friedrichswerth - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1725 vom 8. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/2407 und der zwischenzeitli chen persönlichen in Augenscheinnahme des Objekts ergeben sich bezüglich eines Verkaufs des Schlosses Friedrichswerth Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auflagen hat das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zum Schloss Friedrichswerth erteilt (bitte Einzelauflistung der schützenswerten Sachteile)? 2. Wie können künftig besondere Sachteile, wie beispielsweise Stuckdecken, sowohl der Öffentlichkeit als auch der Wissenschaft dauerhaft zugänglich gemacht werden? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Aufwand für eine sachgerechte Sanierung von Schloss Friedrichswerth ein? 4. Wie viele Kaufinteressenten gab es bisher für Schloss Friedrichswerth und warum sind diese nicht erfolgreich verlaufen? 5. Wie schätzt die Landesregierung die kulturhistorische und kulturpolitische Be deutung von Schloss Friedrichswerth ein? 6. Sieht die Landesregierung einen historischen und kulturellen Zusammenhang von Schloss Friedrichswerth und Schloss Friedenstein in Gotha? 7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, Schloss Friedrichswerth in die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu überführen (bitte Antwort ausführlich begründen)? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird davon ausgegangen, dass die erbetene Einzelauflistung einen Bezug zum nachgefragten Sachverhalt hat und sich folglich auf etwaige Auflagen bezieht. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3416 Schloss und Park Friedrichswerth sind als Sachgesamtheit in das Denkmalbuch des Freistaats Thüringen eingetragen. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat keine Auflagen erteilt. Gemäß § 7 Thüringer Denkmalschutzgesetz sind die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Zu 2.: Im Auftrag der Denkmalfachbehörde wurden 2016 die vorhandenen archivalischen Quellen zu Schloss Friedrichswerth für eine wissenschaftliche Aufarbeitung erschlossen, ein Raumbuch mit Lokalisierung der noch vorhandenen, wenn auch größtenteils verdeckten historischen Raumausstattungselemente (Stuckdecken , Deckenmalereien, Wanddekorationen und so weiter) erarbeitet und Sicherungsmaßnahmen an den Deckenmalereien und Stuckdecken im ersten Obergeschoss durchgeführt. Das Raumbuch soll insbesondere als Basis für jegliche Abstimmungen bezüglich Erhaltungsmaßnahmen und Planungen zum Schloss dienen und steht zur Verfügung. Die wissenschaftliche Auswertung der Archivalien läuft. Für den Fall des Verkaufs der Liegenschaft sollen mit dem künftigen Eigentümer etwaige Zugangsmöglichkeiten verhandelt werden, denn der Käufer ist in der gesetzlichen Verpflichtung diese einzuhalten. Zu 3.: Es liegen keine Schätzungen oder Berechnungen vor, die eine ansatzweise belastbare Aussage zulassen, was eine sachgerechte Sanierung des Schlosses kosten würde. Jede Einschätzung der Aufwendungen hängt zudem davon ab, zu welchem Zweck eine Herrichtung erfolgen soll. Die Liegenschaft wurde in den 1990er Jahren als Kinder- und Jugendeinrichtung betrieben. In diesem Zusammenhang beabsichtigte damals das Land die Sanierung der Liegenschaft als "Baumaßnahme Schulheim Friedrichswerth". Gegenstand der großen Baumaßnahme mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 16,7 Millionen Deutsche Mark (Stand: 18. Januar1999), umgerechnet circa 8,5 Millionen Euro, war "Bau, Ausstattung und Verbesserung von Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit". Auf Grund eines zurückgehenden Bedarfs wurde die Baumaßnahme jedoch nicht realisiert und die Nutzung der Liegenschaft eingestellt. Insoweit wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 315 der Abgeordneten Klaubert aus dem Jahr 2005 verwiesen. Ob diese Kosteneinschätzung 18 Jahre später heute noch trägt, ist angesichts der schärferen Vorschriften unter anderem zur Energieeinsparung, der gestiegenen Baupreise (circa 30 Prozent) und weiteren 18 Jahren fehlender Sanierung zweifelhaft. Zu 4.: Im Zeitraum 2011 bis 2016 gingen beim Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement insgesamt 16 Anfragen zu Schloss Friedrichswerth ein. Nach ersten Gesprächen haben zehn Interessenten ohne Angabe von Gründen von einem möglichen Erwerb Abstand genommen, weitere vier haben kein beziehungsweise kein schlüssiges Nutzungskonzept vorgelegt. Derzeit werden intensive Gespräche mit einem Erwerbsinteressenten geführt. Ein weiterer Kaufbewerber wurde aufgefordert, ein Nutzungskonzept vorzulegen und ein Gebot abzugeben. Die Anzahl der erfolglosen Erwerbsbekundungen aus den Jahren vor 2011 konnten durch den Landesbetrieb wegen Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht mehr ermittelt werden. Zu 5.: Kulturhistorisch gehört das Schloss einschließlich seiner Gartenanlage zu den bedeutendsten landesherrlichen Schlossbauten in Thüringen. Die freigelegten, sichtbaren, von italienischen Stuckateuren geschaffenen Decken einschließlich der Deckenmalereien aus der Zeit von 1688 gehören zu den qualitätsvollsten Stuckdecken in Thüringen und darüber hinaus. Sie entsprechen den Decken in Schloss Friedenstein, übertreffen jedoch in Ausführung, Motivwahl und Stilistik die künstlerische Qualität der Gothaer Arbeiten. Der besondere kunstgeschichtliche Wert der Decken liegt aber vor allem darin, dass sie zum großen Teil noch ihre Erstfassung von 1688 aufweisen können. Sie sind in 300 Jahren nicht überfasst worden. Das ist ein einmaliger Befund in der Schlossbaugeschichte Thüringens, der bisher auch in Fachkreisen nicht bekannt war und über Thüringen hinaus Bedeutung haben dürfte. 3 Drucksache 6/3416Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In der Studie des Thüringer Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie "Burgen, Schlösser und Gutshäuser mit erhöhtem Sanierungsbedarf in Thüringen" wurde Schloss Friedrichswerth als Anlage von landesweiter geschichtlicher, kultur- und kunstgeschichtlicher Bedeutung eingestuft. Zu 6.: Der unmittelbare Zusammenhang von Schloss Friedenstein und Schloss Friedrichswerth ergibt sich aus der Geschichte: Die Schlossanlage wurde von Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, 1677 bis 1689 nach Plänen des Gothaer Baumeisters Jeremias Tütleb als Lustschloss und Sommerresidenz der herzoglichen Familie errichtet. Friedrichswerth war vor allem später unter Herzog Friedrich III. (reg. 1732 bis 1772) und seiner Gemahlin Herzogin Luise Dorothee für den Gothaer Hof bis zum Ausbruch des Siebenjährigen Krieges (1756 bis 1763) der Mittelpunkt des höfischen Lebens. Danach spielte es eine untergeordnete Rolle , was jedoch maßgeblich zum hohen Grad seiner heutigen Authentizität beitrug. Im 19. Jahrhundert wurde das Schloss vorwiegend von der herzoglichen Verwaltung genutzt, im 20. Jahrhundert als Erziehungsanstalt und Jugendbildungsstätte. Trotz der Jahrzehnte der "Fremdnutzung" beziehungsweise ohne Nutzung hat sich die einmalige Schönheit des Schlosses und seines Parks (einige Strukturen der Anlage nach französischem Vorbild sind noch erkennbar) erhalten. Von besonderer Bedeutung ist die noch weitestgehend erhaltene Innenausstattung. So wurden die Repräsentationsräume ab 1685 von den Brüdern Johann Samuel und Johann Peter Rust aufwändig dekoriert. Dies geschah zeitgleich mit der Neuausstattung der herzoglichen Appartements auf Schloss Friedenstein. Zu 7.: Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten betreut 31 der kulturhistorisch bedeutendsten Thüringer Schlösser , Burgen, Park- und Klosteranlagen. Sie ist weder finanziell noch von der personellen Ausstattung her in der Lage weitere Objekte zu verwalten. In Vertretung Dr. Winter Staatssekretärin Verkauf von Schloss Friedrichswerth - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: