10.02.2017 Drucksache 6/3417Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Februar 2017 Verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Thüringen, hier: Straftaten nach den §§ 176, 176a StGB und/oder 182 StGB - erneut nachgefragt II Die Kleine Anfrage 1755 vom 14. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1531 (vergleiche Drucksache 6/3140) teilte die Landesregierung mit, dass jede Behörde, für deren Entscheidung es auf die Wirksamkeit der Ehe ankommt, in eigener Zuständigkeit feststellen muss, ob die Ehe für den deutschen Rechtsbereich als wirksam anzuerkennen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde bei den in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1531 genannten 35 unbegleiteten minderjähren verheirateten Flüchtlinge durch das Jugendamt die Wirksamkeit der Ehe für den deutschen Rechtsbereich geprüft? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche Nachweise wurden in den Einzelfällen jeweils beigebracht (bitte jeweils Art des Nachweises , Herkunftsländer und Alter der Ehegatten angeben)? 2. Gab es im Zusammenhang mit minderjährigen verheirateten Flüchtlingen Ermittlungsverfahren und/oder Anklagen wegen Straftaten nach den §§ 176, 176a Strafgesetzbuch (StGB) (sexueller beziehungsweise schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern) oder 182 StGB (sexueller Mißbrauch von Jugendlichen)? Wenn ja, wie viele und von welcher Staatsanwaltschaft? Wenn nein, warum nicht (was sprach also bei den 35 mitgeteilten Fällen gegen die Bejahung von Anfangsverdachtsmomenten beziehungsweise das Vorliegen solcher Straftaten)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die im Ausland geschlossenen Ehen wurden in der Regel durch die Jugendämter, gegebenenfalls unter Beteiligung weiterer Behörden, hinsichtlich ihrer Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich geprüft. Als Nachweis der Eheschließung im Ausland wurden unter anderem die Eheurkunden, die Geburtsurkunden und die Personalausweise, jeweils im Original, sowie die Übersetzung dieser Dokumente vorgelegt oder angefordert. Vereinzelt wurde eine Ehe nicht anerkannt, etwa weil keine Nachweise für die Eheschließung vorgelegt wurden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3417 Statistische Auswertungen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin Verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Thüringen, hier: Straftaten nach den §§ 176, 176a StGB und/oder 182 StGB - erneut nachgefragt II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: