14.02.2017 Drucksache 6/3421Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Februar 2017 Vorfall in einer Geraer Straßenbahn in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2016 - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1776 vom 23. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit der Kleinen Anfrage 1483 erbat ich Auskunft zu einem angeblichen Vorfall am 10. September 2016, über den mir berichtet worden war. Mit der Antwort in Drucksache 6/2940 stellte die Landesregierung fest, der Polizeiinspektion Gera lägen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor, da der Vorfall dort nicht bekannt sei. Nachfragen in Gera bestätigten jedoch, dass sich dieser Vorfall zugetragen habe, denn mir wurde auf meine Recherchen folgende Nachricht zugetragen: "Es war am späten Abend des 10. Sep tember gegen zirka 22.45 Uhr auf dem zentralen Platz. Es gab einen Polizeieinsatz. Es war nicht die Be reitschaftspolizei, die ganz Normalen. Der Straßenbahnfahrer hatte aus Angst die Bahn vom Strom/Netz genommen. Die Auseinandersetzung/Randale war zwischen 'Russlanddeutschen' und 'Migranten/Arabern', südländisch aussehende Typen jedenfalls." Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung noch immer keine Erkenntnisse zu dem geschilderten Vorfall vor? 2. Falls der Landesregierung mittlerweile Erkenntnisse über den Vorfall vorliegen: a) Was genau hat sich im Hinblick auf den in der Vorbemerkung geschilderten Vorfall in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2016 in Gera ereignet? b) Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? c) Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vor fall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? d) Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? e) Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Scha denssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? 3. Falls der Landesregierung keine Erkenntnisse vorliegen: Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich der Vorfall (wie geschildert) ereignet hat? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3421 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu dem dargestellten Ereignis liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ausgeschlossen werden, dass ein solches Ereignis polizeilich be kannt wurde und einen Einsatz der Thüringer Polizei nach sich zog. Überdies ergab eine Nachfrage durch die Landespolizeiinspektion Gera bei der Verkehrs und Betriebsgesellschaft Gera mbH, dass ein solches Ereignis dort ebenfalls nicht bekannt ist. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in einer Geraer Straßenbahn in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2016 - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: