14.02.2017 Drucksache 6/3428Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. März 2017 "Zielübungen mit Spielzeugpistole" vor den Gera Arcaden am 3. oder 4. Dezember 2016 Die Kleine Anfrage 1732 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Geraer Medien berichteten am 5. Dezember 2016 Folgendes: "Schnell hatten sich am Wochenende auf Facebook Fotos eines Jugendlichen, der mit gezogener Schusswaffe vor den Gera Arcaden herumlief, verbreitet . Tatsächlich hatte ein 19-jähriger Syrer gegen 14 Uhr mit zwei Bekannten Zielübungen mit einer Spielzeugpistole ausgeführt. Von dem Vorfall erfuhr die Geraer Polizei erst, als der junge Mann selbst am späten Sonntagnachmittag in der Polizeidienststelle vorsprach. Er machte auch Angaben zu den beiden anderen Beteiligten, die von der Polizei anschließend ermittelt wurden. Es handelte sich um einen 14-jährigen Serben und einen 16-jährigen Kosovaren. Die Polizei stellte die Spielzeugpistole sicher." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall am 3. oder 4. Dezember 2016 in Gera - nachfolgend: Vorfall - ereignet? 2. Was genau war es für eine "Spielzeugpistole", die für die "Zielübungen" verwendet wurde und welchem Zweck dienten diese? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben), welchem Alter und welchem Geschlecht eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig gewesen (Vorstrafen), wenn ja, welche und weshalb? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thüringer Landesregierung hat mit Schreiben vom 16. Januar 2017 um Fristverlängerung bis zum 24. Februar 2017 für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ersucht. Der Abgeordnete Brandner hat die Fristver- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3428 längerung gegenüber dem Thüringer Landtag mit Schreiben vom 17. Januar 2017 abgelehnt. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage konnte aufgrund der hierfür notwendigen umfänglichen Abfragen, Recherchen und statistischen Auswertungen des nachgeordneten Bereiches und zu beteiligenden Ressorts nicht abschließend erfolgen. Die vorliegende Antwort stellt den Beantwortungsstand dar, der innerhalb der nach § 90 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vorgesehenen Frist durch die Thüringer Landesregierung zu erreichen war. Der Vorfall ist im Weiteren Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 4. Dezember 2016 kam es in Gera zu einem Vorfall im Bereich Heinrichsplatz/Zentralhaltestellen. Zwei ausländische männliche Jugendliche zielten mit einer Spielzeugpistole gegenseitig aufeinander. Eine weitere männliche Person hatte die Situation fotografiert. In der Folge gelangte das Bild in das soziale Netzwerk Facebook. Der Polizei Gera wurde der Vorfall am Ereignistag erst gegen 19:00 Uhr bekannt. Die Spielzeugpistole wurde sichergestellt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 2.: Bei dem durch die Polizei sichergestellten Gegenstand handelte es sich um eine reine Spielzeugpistole, mit der kleine Plastikkügelchen verschossen werden können. Bei den "Zielübungen" handelte es sich um eine Spielerei der beiden Jugendlichen. Zu 3.: Gegen einen 14-jährigen männlichen Jugendlichen serbischer Herkunft wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit erstattet. Gegen einen 16-jährigen männlichen Jugendlichen, ebenfalls serbischer Herkunft, wird gegenwärtig durch die Polizei noch ermittelt. Beide Personen besitzen eine Duldung. Gegen eine weitere männliche Person deutscher Herkunft wurden Ermittlungen wegen des Inverkehrbringens des Bildes eingeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4. und 5.: Es wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. Dr. Poppenhäger Minister "Zielübungen mit Spielzeugpistole" vor den Gera Arcaden am 3. oder 4. Dezember 2016 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: