09.03.2015 Drucksache 6/344Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. März 2015 Entlastung der Ortsdurchfahrt Greußen Die Kleine Anfrage 117 vom 23. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit vielen Jahren machen die Bürger von Greußen auf ihre enorme Belastung durch den Verkehr der durch Greußen führenden Bundesstraße (B) 4 aufmerksam. Insbesondere die Zunahme des täglichen Lkw-Verkehrs führt zu hohen Belastungen durch Lärm, Abgase und Erschütterungen, die zum Teil gesundheitliche Schäden, aber auch Schäden an den anliegenden Gebäuden zur Folge haben. Die Bürgerinitiative "Ortsumgehung B 4 Greußen" fordert den Bau einer Umgehungsstraße. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um zu erreichen, dass die Ortsumgehung Greußen im Bundesverkehrswegeplan 2015 in der Priorisierung an vorderster Stelle steht? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, der Bundesregierung für Thüringen eine bestimmte Priorisierung vorzuschlagen? 3. Wird die Teilstrecke der B 4 "Sundhäuser Berg" als Ausbau der B 4 realisiert? 4. Wie ist der Planungsstand für die Teilstrecke "Sundhäuser Berg"? 5. Wie sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die Ortsumgehung Greußen aus Mitteln des Um- und Ausbaus von Bundesfernstraßen zu finanzieren? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 6. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Priorisierung der Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) erfolgt nach der Grundkonzeption zum BVWP (siehe www.bmvi.de) in Auswertung der Projektbewertungen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den Kategorien Vordringlicher Bedarf Plus (VB+), Vordringlicher Bedarf (VB) und Weiterer Bedarf (WB) für Bundesfernstraßen der Verbindungfunktionsstufen (VFS) K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Scherer (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/344 0 und I sowie VB und WB für sonstige Bundesstraßen (B). Die B 4 zwischen Andislebener Kreuz und Autobahn (A) 38 ist nicht in VFS 0 oder I eingeordnet. Eine Priorisierung durch Bildung einer Reihenfolge erfolgt durch den BVWP nicht. Zu 2.: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, der Bundesregierung für Thüringen eine bestimmte Priorisierung vorzuschlagen. Auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Malsch, Herrgott und Heym (Drucksachen 6/246, 6/247 und 6/248) wird verwiesen. Zu 3.: Das Vorhaben B 4 Sundhäuser Berg wird derzeit als nicht bedarfsplanrelevante Um- und Ausbaumaßnahme (zweistreifiger Querschnitt RQ 11,5+ mit Zusatzfahrstreifen) geplant und ist so aus Mitteln des Um- und Ausbaus zu finanzieren. Die Erweiterung auf vier Fahrstreifen wurde parallel erneut für die Fortschreibung des BVWP zur Bewertung angemeldet. Zu 4.: Der Vorentwurf wurde im August 2014 dem BMVI zur Erteilung des Gesehenvermerks übersandt. Zu 5.: Da es sich bei der B 4 Ortsumgehung Greußen um eine bedarfsplanrelevante Neubaumaßnahme handelt, ist eine Finanzierung aus Mitteln des Um- und Ausbaus nicht möglich. Keller Ministerin