15.02.2017 Drucksache 6/3447Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. März 2017 Zivilgesellschaftliches Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft - nachgefragt Die Kleine Anfrage 1784 vom 4. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1664 haben sich folgende Nachfragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass durch die Mitglieder des Kuratoriums des Instituts für Demo kratie und Zivilgesellschaft alle sozial diskriminierten Gruppen vertreten werden und wie begründet die Landesregierung ihre Ansicht? 2. Sofern die Landesregierung nicht der Ansicht ist, dass alle sozial diskriminierten Gruppen vertreten wer den: Welche Gruppen werden nicht vertreten und wie begründet die Landesregierung ihre Ansicht? 3. Welche sozial benachteiligten Gruppen werden durch die Mitglieder des Kuratoriums jeweils repräsen tiert (bitte einzeln auflisten)? 4. Welche Gruppe wird nach Auffassung der Landesregierung wegen ihrer "Weltanschauung" diskriminiert? Wer vertritt diese Gruppe innerhalb des Kuratoriums? 5. Durch welche Repräsentanten werden Menschen mit einer Behinderung und solche, die aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, vertreten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein; soziale Diskriminierung ist ein mehrdimensionales gesellschaftliches Phänomen, insoweit liegt es auf der Hand, dass bei einer Gremienbesetzung auch hier nicht jede relevante Gruppe vertreten sein kann. Die Einbeziehung von sozial diskriminierten Gruppen in das Kuratorium erfolgt offensichtlich in Orientierung an dem konkreten Auftrag des Instituts. Zu 2.: Wie ausgeführt handelt es sich bei dem Institut in der Trägerschaft einer privaten Stiftung um keine staatli che Einrichtung. In Zeiten eines sich verfestigenden Rassismus und Antisemitismus, einhergehend mit ho K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3447 mophoben Strömungen und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (vergleiche Thü ringen Monitor), ist es angezeigt, seitens der Landesregierung Projekte und Institutionen zu fördern, die hier gegensteuernd unterstützen. Es obliegt jedoch letztendlich dem Träger, seine Gremien auftragsbezo gen und verantwortungsvoll so zu besetzen, dass ein optimale Zielerreichung für das Projekt gewährleis tet werden kann. Zu 3.: Entsprechend dem Projektantrag zur Errichtung des Instituts ist es nicht Aufgabe der im Kuratorium vertre tenen zivilgesellschaftlichen Akteure einzelne, geschweige denn alle in Frage kommenden sozialen Grup pen zu "repräsentieren", sondern vielmehr die Zusammenarbeit mit allen vor dem Hintergrund der Zielstel lung des Projekts in Frage kommenden zivilgesellschaftliche Akteuren und in der Konsequenz mit allen in Frage kommenden sozialen Gruppen als Gesamtaufgabe sicher zu stellen. Zu 4.: Aus Sicht des Landes ist die Freiheit des Glaubens und "des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis ses" unverletzlich, jeder hat das Recht "seine Religion oder Weltanschauung" ungestört auszuüben. Das Land ist grundrechtsverpflichtet; sein Verhältnis zu den Religionsgesellschaften und Weltanschauungsge meinschaften ist zudem rechtlich einheitlich bestimmt und unterliegt dem Paritätsgebot (Artikel 39, Artikel 40 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Diese Menschen werden gegenwärtig nicht vertreten, im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Zivilgesellschaftliches Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: