17.02.2017 Drucksache 6/3475Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. März 2017 Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an die Gemeinde Lödla (Landkreis Altenburger Land) Die Kleine Anfrage 1728 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Gemeinde Lödla (Altenburger Land) finanziert sich über Zuweisungen des Landes, eigene Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und eigenen Steuereinnahmen. Die Gemeinde befindet sich in der Haushaltssicherung und ist nach § 53 a Thüringer Kommunalordnung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Die Gemeinde Lödla unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuweisungen in welcher Höhe hat die Gemeinde Lödla von 2013 bis 2016 aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte nach Haushaltsjahren getrennt aufführen)? 2. Welche Zuweisungen in welcher Höhe mit welchen Förderzielen hat die Gemeinde Lödla außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Leistungen entsprechend der Anlage zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz im Zeitraum von 2013 bis 2016 erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 3. Für welche Investitionsvorhaben erhielt beziehungsweise erhält die Gemeinde Lödla Landeszuschüsse in welcher Höhe und welchem prozentualen Anteil gemessen an den Ge samtinvestitionskosten im Zeitraum von 2013 bis 2016 (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 4. Wie haben sich die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde Lödla im Zeitraum von 2013 bis 2016 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Steuerarten und Haushaltsjahren, für das Jahr 2016 die entsprechenden Haushaltsansätze)? 5. Wie haben sich die Kreis- beziehungsweise die Verwaltungsgemeinschaftsumlage im Zeitraum von 2013 bis 2016 für die Gemeinde Lödla entwickelt (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? 6. Wie hoch sind derzeit die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Lödla? 7. Welche Ursachen führten zur Haushaltslage der Gemeinde, die die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 53 a Thüringer Kommunalordnung notwendig gemacht haben? 8. Welche eigenen Konsolidierungsmaßnahmen mit welchen fiskalischen Wirkungen hat die Gemeinde wann veranlasst (bitte Einzelaufstellung)? 9. Wann soll die Gemeinde die dauernde Leistungsfähigkeit wieder erlangen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3475 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Für alle Träger der Freiwilligen Feuerwehren erfolgen zudem in einer Summe Zuweisungen zur zusätzlichen Altersversorgung nach § 14 a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Der Rentenbeitrag beläuft sich grundsätzlich auf monatlich sechs Euro je Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Betrag wird vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen jedoch insgesamt ermittelt und kann nicht einzeln für jede Gemeinde aufgeschlüsselt werden. Zu 3.: Es wird auf Anlage 3 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf Anlage 4 verwiesen. Zu 5.: Nach Angabe der zuständigen Kommunalaufsicht hat sich die Kreisumlage der Gemeinde Lödla im Zeitraum 2013 bis 2016 wie folgt entwickelt: Jahr Kreisumlage in Euro Kreisumlagesatz in Prozent 2013 161.736,46 38,632 2014 198.461,46 41,218 2015 278.672,56 40,764 2016 276.216,09 42,295 Nach Angabe der zuständigen Kommunalaufsicht hat sich die Verwaltungsgemeinschaftsumlage, die an der Einwohnerzahl bemessen wird, im Zeitraum 2013 bis 2016 wie folgt entwickelt: Jahr Verwaltungsgemeinschafts- Umlage in Euro 2013 86.935 2014 86.199 2015 85.043 2016 85.456 Zu 6.: Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Lödla betragen für die Grundsteuer B 400 Prozent und für die Gewerbesteuer 350 Prozent. Zu 7.: Ursächlich für die Haushaltslage der Gemeinde Lödla, die die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes nach § 53 a Thüringer Kommunalordnung notwendig gemacht hatten, war nach Information der zuständigen Kommunalaufsicht der Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2016. Zudem war die Gemeinde ab 2014 abundant und hat keine Schlüsselzuweisungen mehr erhalten. Die Finanzausgleichsumlage wurde erstmals in 2015 fällig. Im gleichen Jahr stieg zudem die Kreisumlage deutlich (vergleiche Antwort zu Frage 5). Zu 8.: Es liegen folgende Informationen von der zuständigen Kommunalaufsicht vor: Für 2016 konnte gemäß Haushaltssicherungskonzept eine Erhöhung der Kita-Gebühren um 6.100 Euro (Plan: 6.700 Euro) erzielt werden. Für 2017 wirkt sich die Erhöhung der Kita-Gebühren mit 9.500 Euro aus. Darüber hinaus sollen im Jahr 2017 durch die Erhöhung der Mieten für gemeindeeigene Wohnungen Mehreinnahmen von 9.000 3 Drucksache 6/3475Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Euro erzielt werden. Weitere 12.000 Euro sollen durch die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer erzielt werden. Ausgabereduzierungen waren nicht zu erreichen. Zu 9.: Nach der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020 erlangt die Gemeinde Lödla laut Information der zuständigen Kommunalaufsicht ab dem Jahr 2018 wieder eine durchgängig freie Finanzspitze und ist konsolidiert. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 1 von 5 Anlage 1 (Kleine Anfrage Nr. 1728; zu Frage 1) 2013 Schlüsselzuweisung 13.145,12 € Garantiefondsleistungen 29.330,95 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 54.990,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 7.000,00 € 2014 Garantiefondsleistungen 12.203,08 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 70.380,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 6.000,00 € 2015 Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 58.410,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 3.000,00 € 2016 Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 Abs. 2 ThürKitaG) 55.710,00 € Infrastrukturpauschale Kindertageseinrichtungen (§ 21 ThürKitaG) 4.000,00 € Gemeinde Lödla (Landkreis Altenburger Land) - Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2 von 5 Anlage 2 (Kleine Anfrage Nr. 1728; zu Frage 2) 2013 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Bundestag 441,84 € Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 260,00 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013; Anschaffung von Ausstattung für Kita "Waldhäuschen" 11.444,46 € Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014; Abtrennung Gruppenraum und Sanierung Terrasse in der Kita "Waldhäuschen" 10.516,92 € 2014 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Landtag 569,85 € Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände i.R. der Wahlen zum Europäischen Parlament 452,44 € Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 300,00 € Zuschüsse zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen; Ländlicher Wegebau / Kröbener Weg II - multifunktionale Nutzung auch als Radwanderweg (Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) 7.741,13 € 2015 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 320,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gemäß § 19 Abs. 6 ThürKitaG 8.389,56 € Zuschüsse zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen; Ländlicher Wegebau / Radwanderweg Lödla-Rositz (Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) 23.328,35 € Investitionspauschale nach § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz 12.957,00 € Gemeinde Lödla (Landkreis Altenburger Land) - Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs 3 von 5 2016 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren (Pauschalbetrag in Höhe von 20 Euro für jeden Jfw-Angehörigen) 300,00 € Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen gemäß § 19 Abs. 6 ThürKitaG 10.404,56 € 4 von 5 Anlage 3 (Kleine Anfrage Nr. 1728; zu Frage 3) Gemeinde Lödla (Landkreis Altenburger Land) - Investitionsvorhaben 2013 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013; Anschaffung von Ausstattung für Kita "Waldhäuschen" 11.444,46 € 90% Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013-2014; Abtrennung Gruppenraum und Sanierung Terrasse in der Kita "Waldhäuschen" 10.516,92 € 90% 2014 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * Zuschüsse zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen; Ländlicher Wegebau / Kröbener Weg II - multifunktionale Nutzung auch als Radwanderweg (Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) 7.741,13 € 65% 2015 Investitionsvorhaben Zuschüsse absolut Anteil (Zuschüsse gesamt) an den Gesamtinvestitionskosten * Zuschüsse zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen; Ländlicher Wegebau / Radwanderweg Lödla-Rositz (Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)) 23.328,35 € 65% Hilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 Gewährung von staatlichen Zuwendungen aus dem Sondervermögen Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder Aufbauhilfen zur Wiederherstellung der Infrastuktur in den Gemeinden Wiederherstellung Straße "Am Steg" im Ortsteil Rödigen 1. + 2. Bauabschnitt 64.836,97 € 92% * der prozentuale Anteil bezieht sich auf die Gesamtinvestitionskosten des Investitionsvorhabens, er ist unabhängig von dem für das Haushaltsjahr bezifferten Zuschuss Anlage 4 (Kleine Anfrage Nr. 1728; zu Frage 4) Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinde Lödla (Landkreis Altenburger Land) 2013 bis 2016 2013 2014 2015 2016 (Soll) Grundsteuer A 4.890 € 4.871 € 4.718 € 4.900 € Grundsteuer B 79.042 € 79.874 € 80.008 € 80.000 € Gewerbesteuer (brutto) 500.521 € 274.093 € 39.274 € 110.000 € Gewerbesteuerumlage 27.708 €- 47.505 €- 10.294 €- 1.100 €- GA an der Einkommensteuer 183.866 € 196.832 € 225.833 € 237.000 € GA an der Umsatzsteuer 39.139 € 39.637 € 41.789 € 41.900 € andere Steuern 2.575 € 2.862 € 2.770 € 2.600 € Summe der Steuereinnahmen 782.325 € 550.664 € 384.098 € 475.300 € Quelle: 2013 und 2014 Jahresrechnungsstatistik, 2015 Kassenstatistik, 2016 Haushaltsansatz Finanzlage und Zahlung von Landeszuweisungen an die Gemeinde Lödla (Land-kreis Altenburger Land) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: