17.02.2017 Drucksache 6/3476Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. März 2017 Angeblicher Vorfall ("I killing you …") am 20. Dezember 2016 in Altenburg Die Kleine Anfrage 1772 vom 22. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller wurde Folgendes bekannt (Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung): "Ein polizeibekannter Asylbewerber aus Eritrea hat am Dienstag (Anmerkung: gemeint ist der 20. Dezember 2016), gegen 11:25 Uhr, eine Angestellte eines Geschäfts an der Wallstraße bedroht. Mit den Worten 'I killing you ...' und einem Griff nach einer imaginären Waffe versuchte er die Frau einzuschüchtern. Anschließend verließ er das Geschäft wieder." Die Polizei griff den 24-Jährigen auf und nahm ihn vorläufig fest. ln der Vergangenheit sei der Asylbewerber bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Wie war - jeweils - der Aufenthaltsstatus? 5. Sind der erste ("...polizeibekannter...") und der letzte Satz der Einleitung so zu verstehen, dass der betreffende Asylbewerber in der Vergangenheit bereits mehrfach straf- und oder verwaltungsrechtlich auffällig wurde? 6. Wenn Frage 5 bejaht wurde: Wann, wo und wie? Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände gab beziehungsweise gibt es gegen diese Person? Wie war jeweils der Ausgang beziehungsweise wie ist jeweils der Stand des/der Ermittlungsverfahren/s (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? Wie sollen zukünftige "Auffälligkeiten" verhindert werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3476 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 20. Dezember 2016 soll der Beschuldigte in einem Telefongeschäft in Altenburg gegenüber einer weiblichen Person geäußert haben: "I kill you. I come for you and kill you." Während der Äußerung soll der Beschuldigte so getan haben, als würde er eine Waffe aus der Tasche ziehen. Beim Verlassen des Telefongeschäfts soll der Beschuldigte gegenüber zwei weiteren Personen geäußert haben: "I kill you." Der Beschuldigte wurde am 20. Dezember 2016 vorläufig festgenommen und am 21. Dezember 2016 dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der gegen den Beschuldigten wegen des geschilderten und (17) weiterer Tatvorwürfe Haftbefehl erließ. Es handelt sich um Tatvorwürfe des Diebstahls, der Bedrohung, des Hausfriedensbruchs, der Leistungserschleichung und der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren vier Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Zu 3.: Die Staatsanwaltschaft Gera führt gegen den 25-jährigen eritreischen Staatsangehörigen ein Strafverfahren , das alle in der Antwort zu Frage 1 aufgezeigten Tatvorwürfe zum Gegenstand hat und noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Der Beschuldigte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis. Zu 5.: Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bereits mehrfach im Sinne der Fragestellung auffällig geworden. Zu 6.: Alle gegen den Beschuldigten anhängigen Ermittlungsverfahren wurden bei einer Staatsanwaltschaft zusammengezogen und werden dort abschließend bearbeitet. Insoweit wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Thüringer Landesregierung verurteilt Gewalt und Straftaten jeder Art. Sie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen , um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebender Menschen vor Straftaten zu gewährleisten. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall ("I killing you …") am 20. Dezember 2016 in Altenburg Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: