17.02.2017 Drucksache 6/3477Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. März 2017 Gemeinden und Landkreise ohne Haushaltssatzung zum 31. Dezember 2016 Die Kleine Anfrage 1729 vom 9. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung regelt, dass die kommunalen Haushaltssatzungen bis einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbe hörde vorgelegt werden sollen. Entsprechend dieser Vorschrift sollten die kommunalen Haus haltssatzungen 2016 bis spätestens 30. Novem ber 2015 beschlossen und anschließend den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorgelegt worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Thüringer Gemeinden und Landkreise haben zum 31. Dezember 2016 noch keine gültige Haus haltssatzung für das Jahr 2016 (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche der nachgefragten Gemeinden und Landkreise haben wann gegebenenfalls ei nen Beschluss zur Haushaltssatzung 2016 gefasst, deren Haushaltssatzung 2016 die zuständige Rechtsaufsicht aber bis zum 31. Dezember 2016 noch nicht gewürdigt oder genehmigt hat (bitte die Gründe dafür gegebe nenfalls aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die nachgefragten Angaben sind in der als Anlage beigefügten Tabelle enthalten. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3477 Anlage Haushaltssituation der kreisangehörigen Kommunen Quelle: jährliche Berichterstattung der Rechtsaufsichten zum 31. Dezember 2016 Gemeinde/Stadt im Landkreis Namentliche Auflistung der Kommunen ohne bekannt ge machte Haushaltssatzung beschlossene Haus haltssatzung der Rechtsaufsicht vor gelegt am … Gründe, warum Haushaltssat zung von der Rechtsaufsichts behörde noch nicht gewürdigt bzw. genehmigt wurde Altenburger Land Jückelberg noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Meuselwitz Nobitz Ziegelheim Weimarer Land Ballstedt noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Buttelstedt Krautheim Leutenthal Niederzimmern Rohrbach Schwerstedt Greiz Berga/Elster 07.04.2016 kein Haushaltsausgleich möglich Gotha Bufleben noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Petriroda Wölfis 10.06.2016 kein Haushaltsausleich möglich IlmKreis Frankenhain noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Gehlberg Geschwenda Wildenspring Kyffhäuserkreis Borxleben noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Gorsleben Greußen Hauteroda Heldrungen Heygendorf Kalbsrieth Nausitz Reinsdorf Ringleben Nordhausen Bleicherode noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Hainrode/Hainleite Nohra SaaleHolzlandKreis Großeutersdorf noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Großpürschitz Kleineutersdorf Laasdorf 08.11.2016 kein Haushaltsausleich möglich LippersdorfErdmannsdorf 23.06.2016 Orlamünde 08.12.2016 SaalfeldRudolstadt Bad Blankenburg noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Dröbischau Gräfenthal Katzhütte Lehesten Lichte Piesau Reichmannsdorf Schmiedefeld Saalfelder Höhe 3 Drucksache 6/3477Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gemeinde/Stadt im Landkreis Namentliche Auflistung der Kommunen ohne bekannt ge machte Haushaltssatzung beschlossene Haushalts satzung der Rechtsauf sicht vorgelegt am … Gründe, warum Haus haltssatzung von der Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht gewürdigt bzw. genehmigt wurde SchmalkaldenMeiningen Ellingshausen noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Oberhof SaaleOrlaKreis Bucha noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Crispendorf Neundorf Wurzbach Sömmerda Frömmstedt noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Sonneberg Lauscha noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt UnstrutHainichKreis Flarchheim noch keine beschlossene Haushaltssatzung vorgelegt Heroldishausen Issersheilingen Kleinwelsbach Schlotheim Wartburgkreis Brunnhartshausen Neidhartshausen Gemeinden und Landkreise ohne Haushaltssatzung zum 31. Dezember 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Anlage