17.02.2017 Drucksache 6/3479Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. März 2017 Vorfall in Gera am 27. Dezember 2016 (vor "Gera Arcaden") gegen 21.30 Uhr Die Kleine Anfrage 1780 vom 4. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Die OTZ (Netzausgabe) berichtete folgendes: "Am 27.12.16 gegen 21.30 Uhr befand sich ein 32-Jähriger auf dem zentralen Umsteigeplatz vor den Gera Arcaden in der Heinrichstraße. Er beobachtete, wie eine Personengruppe, bestehend aus circa 15 dunkel gekleideten Personen, Alter circa 20 Jahre, aus Richtung des Winterdorfes kamen. Diese Gruppe verfolge eine einzelne Person. Der 32-Jährige sprach die Gruppe an und wollte dem Verfolgten helfen. Daraufhin schlugen und traten ihn drei Personen aus der Gruppe. Durch den Angriff wurde der 32-Jährige verletzt (...)". Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3479 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 27. Dezember 2016 um 21:59 Uhr wurde die Thüringer Polizei darüber informiert, dass eine männliche Person kurze Zeit vorher im Bereich der Heinrichstraße in Gera durch mehrere Personen physisch angegriffen wurde. Hintergrund soll eine vorausgegangene körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gewesen sein, die die genannte Person schlichten wollte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen vier Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Es wurden in diesem Zusammenhang drei Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl gegen unbekannte Tatverdächtige eingeleitet. Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Gesicherte Informationen zu Sachschäden im Zusammenhang liegen bisher nicht vor. Diese Frage ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen im Rahmen der genannten Ermittlungsverfahren. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Gera am 27. Dezember 2016 (vor "Gera Arcaden") gegen 21.30 Uhr Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: