17.02.2017 Drucksache 6/3482Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. März 2017 Wartburg 353 WR - Rückführung nach Thüringen Die Kleine Anfrage 1771 vom 21. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Im September 1996 wurde der aus Originalteilen zusammengebaute Wartburg 353 WR durch Unbekannte aus dem damaligen Automobilpavillon in der Eisenacher Wartburgallee entwendet. Das einzigartige Ralleyauto galt seitdem als verschollen. Mitglieder des Allgemeinen Wartburgfahrer Clubs machten es vor drei Jahren wieder ausfindig (vergleiche Thüringer Allgemeine, Ausgabe Eisenach vom 15. November 2013) und mühen sich seitdem den PKW, welcher nach ihrer Ansicht aufgrund seiner Einzigartigkeit als Kulturgut zu benennen ist, nach Thüringen zurückzuholen. Allerdings erscheint dies derzeit nur auf juristischen Weg möglich. Eigentümer des Fahrzeugs ist nach meiner Kenntnis die Stadt Eisenach. Im November 2015 fasste der Stadtrat der Stadt Eisenach einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der städtischen Interessen zu beauftragen. Seitdem ist mir kein neuer Sachstand bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Sachstand hat die Landesregierung in oben beschriebener Angelegenheit? 2. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass der Wartburg 353 WR eine herausragende kulturhistorische Bedeutung für Thüringen hat und wie begründet sie dies? 3. Wie beurteilt die Landesregierung das Anliegen, den Wartburg nach Thüringen zurückzuholen und in städtischen Besitz zu überführen? 4. Beabsichtigt die Landesregierung die Rückführung des PKW nach Thüringen zu unterstützen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Es handelt sich formal gesehen um eine Angelegenheit der Stadt Eisenach. Das Land ist bisher weder aus denkmalfachlicher noch kulturgutschutzrechtlicher Sicht mit dem Sachverhalt befasst gewesen. Gleichwohl sind die nachfolgend dargelegten Maßnahmen der Stadt angesichts der kulturhistorischen Bedeutung des in Rede stehenden Objekts für den gesamten Freistaat von Relevanz. Zur Beantwortung dieser Anfrage wurde die Stadt Eisenach um eine Stellungnahme gebeten. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3482 Zu 1.: Laut Medieninformationen drangen im September 1996 unbekannte Täter nachts über das Dach in den Automobilpavillon an der Wartburgallee in Eisenach ein und entwendeten das Fahrzeug. Bis zum Jahr 2013 fehlte von dem Ausstellungsexponat jede Spur. 2013 stand das Fahrzeug beim "Heimweh-Treffen" des Allgemeinen Wartburgfahrer Clubs Eisenach auf dem Platz. Der "Wartburg 353 WR" konnte dabei von Experten eindeutig als das Exponat aus dem Wartburg-Pavillon identifiziert werden. Daraufhin wurde laut Medienberichten durch die Stadt Eisenach versucht, die Fahrzeugrückgabe mittels eines Schiedsgutachtens kooperativ zu klären. Dieses Verfahren scheiterte jedoch. Im Eisenacher Stadtrat stellte in dieser Angelegenheit die Fraktion der CDU mit Datum vom 10. August 2015 eine Anfrage (AF-0127/2015) an die Oberbürgermeisterin. In einer Zwischennachricht wurde mitgeteilt, dass im September 2015 ein von der Kunst- und Kulturgutversicherung der Stadt vermitteltes Beratungsgespräch mit einer ausschließlich auf "Oldtimer-Recht” spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei stattfinden werde, in welchem insbesondere die Beweissituation und damit die Erfolgsaussichten einer Klage erörtert werden sollen . In der Beantwortung der Anfrage teilte die Oberbürgermeisterin am 17. September 2015 mit, dass dem Stadtrat in der Sitzung im November im nichtöffentlichen Teil eine Beschlussvorlage zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der aktiven Erhebung einer Herausgabeklage zum Landgericht vorgelegt werde sowie die durch mehrfache interne und externe rechtliche Prüfung ermittelten Prozessaussichten, Prozessrisiken sowie das Kostenrisiko eingehend dargestellt würden. Nach Auskunft der Stadt befindet sie sich derzeit in juristischer Auseinandersetzung zur Rückgewinnung der Besitzer- und Eigentümerschaft zum benannten Wartburg Rallye-Fahrzeug. Aktuellere Informationen liegen hier nicht vor. Zu 2.: Der Wartburg 353 WR hat eine wichtige kulturhistorische Bedeutung für Thüringen, ist aber kein national wertvolles Kulturgut im Sinne des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Kultg- Schg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757) geändert worden ist. Voraussetzung hierfür ist die Eintragung des Kulturguts in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts. Der Wartburg 353 WR ist weder in das Verzeichnis eingetragen noch wurde ein entsprechender Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts gestellt. Ein entsprechender Antrag ist in dem Bundesland zu stellen, in welchem das Kulturgut belegen ist. Auch nach dem Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG) vom 31. Juli 2016 handelt es sich bei dem Wartburg 353 WR nicht um nationales Kulturgut. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 KGSG liegen nicht vor. Danach ist ein Kulturgut ein nationales Kulturgut, wenn es: 1. in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist, 2. sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, 3. sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird, oder 4. Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder ist. Auch wird das besagte Automobil Wartburg 353 WR nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Sinne § 4 Abs. 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz im Denkmalbuch des Freistaats Thüringen geführt. Ein entsprechender Antrag auf Aufnahme wurde an die Denkmalfachbehörde nicht herangetragen. Würde ein solcher Antrag gestellt, würde er unter den oben aufgeführten Maßgaben geprüft. Zu 3.: Es wird befürwortet, dass sich die Stadt Eisenach um Rückgewinnung der Besitzer- und Eigentümerschaft zum benannten Wartburg 353 WR bemüht und insoweit an ein Zeugnis der städtischen und regionalen Wirtschaftsgeschichte anknüpft. Zu 4.: Eine Unterstützungsbitte zur Rückführung des PKW wurde bisher nicht an die Landesregierung herangetragen . Da es sich um eine eigentumsrechtliche Angelegenheit der Stadt Eisenach handelt, sind Unterstützungsmöglichkeiten für das Land derzeit jenseits ideeller Unterstützung nicht ersichtlich. Prof. Dr. Hoff Minister Wartburg 353 WR - Rückführung nach Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: