20.02.2017 Drucksache 6/3486Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. März 2017 Planung zu Vorranggebieten für Windenergie im Gebiet Milda - Meckfeld - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1813 vom 10. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: In einem Anschreiben eines Unternehmens mit Sitz in Hamburg, das im Bereich der Windenergie tätig ist, an die Grundstückseigentümer in den Gebieten der Prüfflächen W-64 bzw. 8.3 "Östlich Drößnitz" heißt es wörtlich: "... Die Grundlage bildet der neue Regionalplan und ein schlüssiges Planungskonzept ..." Dies legt die Schlussfolgerung nahe, dass das oben angegebene Unternehmen Kenntnis von neuartigen Planungen in den Planungsregionen Mittel- und Ostthüringen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Existieren nach Kenntnis der Landesregierung modifizierte Planungsentwürfe für Ost- und Mittelthüringen , die den berechtigten Einwänden zu den bisherigen Entwürfen sowie dem Gesundheits-, Arten- und Naturschutz Rechnung tragen? 2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wird, wie sehen die zeitlichen Planungen zu diesem Abwägungsprozess im Hinblick auf die Einwände gegen die bisherigen Planungsentwürfe in Mittel- und Ostthüringen aus? 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, wann werden diese Planungsentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 4. Erfolgt eine Zusammenarbeit zwischen Planungsbehörden und Windkraftunternehmen mit dem Siegel "Partner für faire Windenergie Thüringen"? 5. Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und den Planungsbehörden? 6. Welche Informationen aus der Zusammenarbeit mit Planungsbehörden werden durch die Thüringer Energie - und GreenTech-Agentur an Windenergieunternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit weitergegeben ? Wie wird die Compliance (Regeltreue) gewährleistet? 7. Kann die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur direkten Einfluss auf die Planungen der Planungsbehörden nehmen? 8. Wie kontrollieren die zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes den rechtmäßigen Ablauf des Planungsvorgangs ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3486 9. Welche Compliancevorschriften gelten persönlich für die involvierten Mitarbeiter der Planungsbehörden und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur und wie werden diese kontrolliert? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein Zu 2.: Die unverbindlichen Zeitplanungen der Regionalen Planungsgemeinschaften Mittel- und Ostthüringen sehen einen 2. Entwurf des Teilplans Windenergie für die Planungsregion Mittelthüringen Mitte 2017 vor. Ein überarbeiteter Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie Ostthüringen soll Bestandteil des Gesamtplanentwurfs werden und Ende dieses Jahres vorliegen. Zu 3.: Bezogen auf die Antwort zur Frage 2 ist eine nächste Beteiligung der Öffentlichkeit in Mittelthüringen somit im 2. Halbjahr 2017 und in Ostthüringen Anfang 2018 zu erwarten. Zu 4.: Nein Zu 5.: Eine Zusammenarbeit der Planungsstellen mit der ThEGA erfolgt durch informationelle Arbeitsgespräche zu aktuellen Themen (unter anderem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, Klimakonzepte, Förderprogramme/-projekte). Darüber hinaus wurden gemeinsam regionale Veranstaltungen mit Kommunen zu Förderprogrammen/-möglichkeiten des Bundes durchgeführt, vereinzelt Vorträge (Strukturen/Aufgaben der ThEGA, Energieeinsparung/-effizienz in der öffentlichen Verwaltung, Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Rahmen von Gremiensitzungen der Regionalen Planungsgemeinschaften gehalten und gegenseitig aktiv an Tagungen/Konferenzen (Energiekonferenz Südwestthüringen/Erneuerbare-Ener gien-Kon ferenz) mitgewirkt. Eine gesonderte oder besondere Zusammenarbeit im Rahmen der Änderung der Regionalpläne erfolgt nicht. Zu 6.: Die ThEGA erfragt und erhält im Bedarfsfall Auskünfte wie jeder beliebige Dritte, sei es ein Bürger oder eine Kommune, und bringt diese bei Bedarf und auf Nachfrage in den lokalen Diskussionsprozess ein. Im Falle von oder bei zu erwartenden weiterreichenden Nachfragen wird eine Teilnahme zum Beispiel von Vertretern der Planungsstellen bei einschlägigen Veranstaltungen angefragt. Zu 7.: Nein - für die ThEGA besteht die Möglichkeit sich formal in die Beteiligungsverfahren einzubringen. Zu 8.: Die Beschlussfassungen sowie die einzelnen Verfahrensschritte/-abläufe wurden und werden von der oberen Landesplanungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde laufend begleitet und geprüft. Alle relevanten Planungsunterlagen, Beschluss- und Entwurfsvorlagen sind der Aufsichtsbehörde bekannt, die Teilnahme an den Gremiensitzungen in den Regionen ist gewährleistet. Zu 9.: Die Mitarbeiter der Regionalen Planungsstellen als Beschäftigte der Landesverwaltung unterliegen den geltenden rechtlichen Bestimmungen aller Bediensteten des Freistaats Thüringen. Entscheidungen zu den Planentwürfen sowie die Abwägung über die einzelnen Hinweise, Anregungen und Bedenken aus den Beteiligungsverfahren obliegt einzig und allein dem Plangeber/-träger, also der jeweiligen Regionalen Planungsgemeinschaft und damit den Mitgliedern der Planungsversammlung. Durch innerbetriebliche Regelungen und Dienstanweisungen werden die Mitarbeiter der ThEGA im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken als auch Datenschutz unterrichtet und sind verpflichtet diese einzuhalten. Keller Ministerin Planung zu Vorranggebieten für Windenergie im Gebiet Milda - Meckfeld - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: