21.02.2017 Drucksache 6/3494Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. März 2017 Angeblicher Vorfall am 8. Dezember 2016 in Gera Die Kleine Anfrage 1748 vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller wurde Folgendes mitgeteilt: "Am Donnerstag (Anmerkung: gemeint ist wohl der 8. Dezember 2016) wurde gegen 15.45 Uhr der Polizei eine Schlägerei an der Straßenbahn-Haltestelle 'Spielwiese' gemeldet. Vor Ort gab ein 39-jähriger Geraer an, durch mehrere Jugendliche geschlagen worden zu sein. Im Rahmen der polizeilichen Fahndung konnte im Bereich des 'Knochenparks' eine Gruppe von 13 deutschen und irakischen Jugendlichen gestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Durch eine Zeugin konnten aus der Gruppe drei Brüder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren als Tatverdächtige identifiziert werden. Die Iraker wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an ihre Eltern übergeben. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des oben geschilderten Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet und wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3494 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thüringer Landesregierung hat mit Schreiben vom 23. Januar 2017 um Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2017 für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ersucht. Herr Abgeordneter Brandner hat die Fristverlängerung gegenüber dem Thüringer Landtag mit Schreiben vom 31. Januar 2017 abgelehnt. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage konnte aufgrund der hierfür notwendigen umfänglichen Abfragen , Recherchen und statistischen Auswertungen des nachgeordneten Bereiches und zu beteiligenden Ressorts nicht abschließend erfolgen. Die vorliegende Antwort stellt den Beantwortungsstand dar, der innerhalb der nach § 90 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung des Thüringer Landtages vorgesehenen Frist durch die Thüringer Landesregierung zu erreichen war. Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 8. Dezember 2016 kam es in Gera an der Bushaltestelle "Spielwiese Debschwitz" durch eine Personengruppe zu einem tätlichen Angriff auf eine männliche Person. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es kamen insgesamt 14 Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 3.: Zum Sachverhalt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Tatverdächtig sind drei männliche Personen irakischer Herkunft, im Alter von 13, 14 und 15 Jahren. Gegen weitere noch unbekannte Personen wird noch ermittelt. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Den tatverdächtigen Personen wurde mit Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. September 2016 subsidiärer Schutz gewährt. Ihr Aufenthalt ist gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 S. 3 AufenthG erlaubt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Der Landesregierung sind keine Sachschäden bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall am 8. Dezember 2016 in Gera Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: