21.02.2017 Drucksache 6/3498Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. März 2017 "Aktionstag" in Mühlhausen Die Kleine Anfrage 1809 vom 11. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Darstellung der Thüringer Allgemeinen vom 29. Oktober 2016 informierten sich am 28. Oktober 2016 "Hunderte Schüler und Berufsschüler" auf einer "Informationsveranstaltung im Rahmen des Aktionstages 'Aufmucken gegen Rechts' … über Rechtsextremismus und seine Schattierungen". Der "Aktionstag" schloss mit einem Konzert in dem unter städtischer Leitung befindlichen Mehrgenerationenhaus Mühlhausen, bei der die Musikgruppen "Wilde Zeiten", "Fahnenflucht", "3ST ICH KITE" und "Abstürzende Brieftauben" auf traten. Laut Presseberichten hätten "vier Bands mit einer klaren Haltung für Toleranz und Respekt" (Thürin ger Allgemeine vom 2. November 2016, Lokalteil Mühlhausen) den Abend "untermalt". Zum Repertoire der Bands "Abstürzende Brieftauben" und "Fahnenflucht" gehören Texte wie "Ihr seid nicht das Volk, ihr seid nur Terroristen! Geistig behinderte Neofaschisten!" (Nie wieder Pegida), "Hängt die Fahne aus dem Fens ter, dieses Haus ist jetzt besetzt. Damit sagst du deine Meinung und die gilt mehr als das Gesetz" (Haus besetzer Lied) sowie "Deutschland wir erklären dir den Krieg" (Ohne Ausweg). Die mit "finanzieller Unter stützung aus verschiedenen Förderprogrammen von Bund und Land" durchgeführte Veranstaltung soll vom Musik- und Kulturverein Mühlhausen und der mit Mitteln des Landeshaushalts geförderten Mobilen Bera tungsstelle MOBIT e. V. organisiert worden sein. Zugleich wird aber in der Presse (Thüringer Allgemeine vom 29. Oktober 2016) auch ein Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE Thüringen als Organisator der Veranstaltung zitiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüler von welchen Schulen beteiligten sich nach Kenntnis der Landesregierung an der In formationsveranstaltung? 2. Welche Klassenstufen nahmen in welchem fachlichen Unterrichtsrahmen an der Veranstaltung teil (bit te nach Schulen getrennt angeben)? 3. War die Teilnahme für die Schüler verpflichtend (Anwesenheitspflicht) und galt dies auch für die Konzert veranstaltung am Abend des 28. Oktobers 2016 (bitte nach den Schulen getrennt auflisten)? 4. Wer war Organisator der Veranstaltung? Gehörten nach Kenntnis der Landesregierung auch Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE Thüringen zu den Organisatoren? 5. Welche Institutionen erhielten für die Veranstaltung (oder auch Teile der Veranstaltung) welche finanzielle Förderung aus Landesmitteln (bitte Höhe und Empfänger der Fördermittel sowie Haushaltstitel angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Höcke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3498 6. Inwiefern hält es die Landesregierung für einen Beitrag zur Förderung von Toleranz und Respekt, wenn Schüler an mit staatlichen Mitteln geförderten und in Zusammenarbeit mit Schulen durchgeführten Ver anstaltungen mit Musikgruppen teilnehmen, die oben genannte Texte in ihrem Repertoire haben? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Veranstalter hat mitgeteilt, dass 253 Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer aus fünf Schulen teilgenommen haben. Zu 2.: Es haben Schülerinnen und Schüler im Alter von 15 bis 24 Jahren teilgenommen. Die Teilnahme fand im Rahmen der Unterrichtsinhalte zu den Fächern und Kursen in Ethik, Geschichte und Sozialkunde (Klas senstufen 10, 11 und 13 des Tilesius-Gymnasiums) sowie den Bildungsgang-Modulen "Berufs-, Gesetzesund Staatskunde", "Gestalten von Beziehungen" und "Berufsethische Grundfragen" (Klassenstufen 10 bis 15 der Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises "Johann August Röbling") statt. Zu 3.: Der Aktionstag umfasste zwei getrennte Veranstaltungen. Eine Informationsveranstaltung mit inhaltlicher Unterstützung des Mobit e.V. am Vormittag und eine Konzertveranstaltung am Abend. Die Schülerinnen und Schüler der beiden in der Antwort zu Frage 2 genannten Schulen nahmen im Rah men von Lernen am anderen Ort (LaaO) verpflichtend an der Informationsveranstaltung teil, da es sich um Lehrplaninhalte handelte. Die Abendveranstaltung (Konzert) war davon unabhängig. Es handelte sich um eine öffentliche Veranstal tung. Ob von den Besucherinnen und Besuchern sowohl die Informationsveranstaltung als auch die Kon zertveranstaltung besucht wurde, ist nicht bekannt. Zu 4.: Organisator der Veranstaltung war der Musik- und Kulturverein (MuK e.V.) Mühlhausen mit circa 30 Mit gliedern beziehungsweise Helferinnen und Helfern. Alle Beteiligten waren ausschließlich ehrenamtlich tä tig. Somit kann kein Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit und einem eventuellen Anstellungsverhält nis einzelner Personen hergestellt werden. Zu 5.: Der Musik- und Kulturverein erhielt für die Veranstaltungen eine Förderung aus Landes- und Bundesmit teln. Die Höhe der Landesmittel aus dem Programm "Denk bunt" betrug 2.805,26 Euro. Zu 6.: Die Abendveranstaltung war als öffentliche Veranstaltung von der Informationsveranstaltung unabhängig. Die Landesregierung bewertet keine hypothetischen Sachverhalte. In Vertretung Ohler Staatssekretärin "Aktionstag" in Mühlhausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: