11.03.2015 Drucksache 6/350Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. März 2015 Erhöhte Gefährdung der Einsatzkräfte im Abschnitt Triptis–bayerische Landesgrenze der Bundesautobahn 9 Die Kleine Anfrage 108 vom 20. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 24 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) ist die Feuerwehr befugt, Sicherungsmaßnahmen am Gefahren- und Schadensort vorzunehmen, sofern diese nicht von der Polizei getroffen werden bzw. nicht getroffen werden können. Im Teilabschnitt Triptis–bayerische Landesgrenze der Bundesautobahn 9 (A 9) sichert die Freiwillige Feuerwehr Schleiz zahlreiche Schadens- und Gefahrenorte auf der Autobahn, um am Einsatzort tätig werden zu können. Die Feuerwehr trifft oft vor der Autobahnpolizei ein. Aufgrund des sechsspurigen Ausbaus der Strecke und der Geschwindigkeitsfreigabe auf diesem Abschnitt der Autobahn beklagt die Feuerwehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko der Einsatzkräfte an den Einsatzorten . Insbesondere wird ein Mangel an effektiven Sicherungsmöglichkeiten und Sicherungsinstrumenten für die Feuerwehr an den Einsatzorten beklagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Anzahl der Verkehrsunfälle im Teilabschnitt Triptis–bayerische Landesgrenze nach Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der A 9 zugenommen? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Einsatzkräfte am benannten Teilabschnitt der Autobahn einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind? 3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu verbessern? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, den Feuerwehren Schilderwagen zur besseren Absicherung von Gefahren- und Schadensorten an der Autobahn bereitzustellen? 5. Wenn Frage 4 mit Ja beantwortet wird, beabsichtigt die Landesregierung für die Anschaffung dieser Schilderwagen finanzielle Mittel bereitzustellen? 6. Beabsichtigt die Landesregierung, zur verbesserten Absicherung der Einsatzkräfte im Teilabschnitt Triptis–bayerische Landesgrenze elektronische oder flexible Warntafeln zu errichten, um im Bedarfsfall auf Unfälle hinzuweisen und um im Bedarfsfall die Geschwindigkeit herabzusetzen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/350 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein - eine Erhebung des Unfallgeschehens ergab für Vergleichszeiträume vor und nach Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus sogar eine Abnahme der Verkehrsunfälle um fast 50 Prozent. Zu 2.: Das Sicherheitsrisiko ist beim Handeln auf Bundesautobahnen grundsätzlich höher als im übrigen Straßennetz . Im benannten Streckenabschnitt ist das Risiko aber nicht höher als auf anderen gleichartigen Abschnitten der Bundesautobahnen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Der so genannte "Schilderwagen" ist eine Verkehrseinrichtung, die z. B. das Verkehrszeichen 616 der Anlage 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verwendet. Die Befugnis zur eigenständigen Verwendung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen steht den Feuerwehren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zu. Den Feuerwehren stehen nur die Möglichkeiten des § 45 Abs. 7a StVO (Aufstellen von Leitkegeln - Zeichen 610) sowie eine Sicherung über mit blauem bzw. gelbem Blinklicht ausgerüstete Einsatzfahrzeuge gemäß § 52 Abs. 11 Straßenverkehrszulassungsordnung zur Verfügung. Gemäß § 3 Abs. 7 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung sind in den Gemeindefeuerwehren die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Information 205-010/ BGI/GUV-I 8651) und Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) anzuwenden, die das Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr bzw. im Verkehrsraum regeln. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Ein Verkehrslenkungs- bzw. Verkehrsbeeinflussungssystem ist auf dem Streckenabschnitt nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Dr. Poppenhäger Minister