21.02.2017 Drucksache 6/3500Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2017 Planung zu Vorranggebieten für Windenergie im Gebiet Milda - Meckfeld - Teil 1 Die Kleine Anfrage 1812 vom 10. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne der Planungsbehörden in Ost- und Mittelthüringen neue Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Ergänzend wurden von den Planungsbehörden Prüfflächen ausgewiesen und bewertet, die nach Abwägung aller Kriterien als Vorranggebiete für Windenergie nicht geeignet seien. In den letzten Wochen hat ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das im Bereich der Windenergie tätig ist, Grundstückseigentümer in der Region Milda/Drößnitz (Kreise Saale-Holzland-Kreis und Weimarer Land) angeschrieben und warb dabei mit einer abgeschlossenen, erfolgversprechenden Planung für den Abschluss von Pachtverträgen, um auf den Flächen der angeschriebenen Grundstückseigentümer Windenergieanlagen errichten zu können. Dabei handelt es sich um ein Gebiet, das in Mittelthüringen als Prüffläche 8.3 "Östlich Drößnitz" wegen überregional bedeutsamen avifaunischen Gebieten und der Lage inmitten eines Vogelzugkorridors als Vorranggebiet ausgeschlossen wurde. In Ostthüringen (Milda) handelt es sich um die Prüffläche W-64. Diese Flächen wurden mithin von den Planungsbehörden aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht als Vorranggebiete ausgewiesen. Die im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) eingerichtete Servicestelle Windenergie befördert und unterstützt zudem nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Verdreifachung des Ausbaus der Windenergie in Thüringen. Dies soll mit dem Ziel eines sachorientierten und sachkundigen Dialogs erfolgen. Das oben genannte Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das im Bereich der Windenergie tätig ist, besitzt das Siegel "Partner für faire Windenergie Thüringen" der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur in die Planungen des oben genannten Unternehmens mit Sitz in Hamburg, das im Bereich der Windenergie tätig ist, Inhaber des Siegels "Partner für faire Windenergie Thüringen", einbezogen? 2. Unterstützt die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur Unternehmen bei Planungen, die dem Willen des Planungsgebers und den Festlegungen des Planungsgebers zur Gewährleistung des Natur- und Artenschutzes widersprechen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3500 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auch wenn in der Anfrage der Name des betreffenden Unternehmens nicht angeführt wird, kann die Frage verneint werden. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur unterstützt und kontrolliert Unternehmen, die sich freiwillig den Konditionen des Siegels unterworfen haben hinsichtlich der Erfüllung der in diesem Rahmen übernommen Verpflichtungen zu Transparenz, Dialog und Beteiligung von Kommunen und Bürgern . Zugleich unterstützt sie Kommunen und Bürger bei der Einforderung dieser Zusagen. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Siegesmund Ministerin Planung zu Vorranggebieten für Windenergie im Gebiet Milda - Meckfeld - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: