23.02.2017 Drucksache 6/3508Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2017 Vergabe von externen Beratungsleistungen sowie freihändige Vergaben innerhalb der Landesministerien Die Kleine Anfrage 1721 vom 7. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: In Fortsetzung der bereits beantworteten Kleinen Anfragen und der noch ausstehenden Antwort zur Vergabe von externen Beratungsleistungen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport besteht nun weiterer Fragebedarf zur Vergabe von ähnlich gelagerten Leistungen im Geschäftsbereich der gesamten Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche externen Beratungsleistungen sind in der laufenden Legislaturperiode, aufgelistet nach den einzelnen Geschäftsbereichen der Landesministerien, in Anspruch genommen worden (bitte jede einzelne Beratungsleistung mit Beschreibung der Leistung auflisten, bitte auch auflisten, welche Leistungen von Ministerien oder nachgeordneten Behörden sowie Hochschulen in Anspruch genommen wurden)? 2. Welche Kosten sind jeweils für die externe Beratung angefallen? 3. Warum konnte, aufgelistet für jede der Beratungsleistungen, diese nicht mit eigenem Personal und in eigener Leistung bewerkstelligt werden? 4. Welche Auftragnehmer wurden jeweils für die einzelne Beratungsleistung mit der externen Beratung beauftragt ? 5. Wie erfolgte die Ausschreibung und Vergabe, aufgelistet für jede der extern vergebenen Beratungsleistungen ? 6. Welche freihändigen Vergaben wurden in der laufenden Legislaturperiode, aufgelistet nach den einzelnen Geschäftsbereichen der Landesministerien, vorgenommen (bitte jede einzelne Vergabe mit Beschreibung der Leistung, Auftragnehmer und Kosten der vergebenen Leistung auflisten, bitte zudem auflisten , ob der Empfehlung der Fachabteilung zur Vergabe durch die jeweilige Hausleitung gefolgt wurde)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3508 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Die Beantwortung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) erfolgte bereits durch die Beantwortung der auf den Ressortbereich des TMBJS bezogenen, vorangegangenen Kleinen Anfragen des Abgeordneten Bühl. Der Begriff der "externen Beratungsleistungen" ist sehr weit gefasst. Klarstellend weise ich darauf hin, dass Leistungen, die Beratungsleistungen nur als Nebenleistung beinhalten , im Schwerpunkt jedoch auf andere Leistungen gerichtet sind (zum Beispiel im IT-Bereich technische Dienstleistungen und Unterstützung des Betriebs) nicht aufgeführt werden. Entsprechend wurden auch (arbeits -) medizinische oder sicherheitstechnische Leistungen nicht aufgeführt. Darüber hinaus wurden notwendige Prozessvertretungen oder Beauftragungen im Bereich der Fortbildung nicht als "externe Beratungsleistung " eingestuft und daher nicht aufgeführt. Darüber hinaus hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz die Landesregierung mit Schreiben vom 21. August 2009 darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten - im vorliegenden Fall die Namen der beauftragten Einzelpersonen - gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen auf Grund der vorzunehmenden Veröffentlichung der Antwort nicht in die Beantwortung parlamentarischer Anfragen aufgenommen werden dürfen, wenn die betroffenen Personen nicht zuvor ihr Einverständnis hierzu erteilt haben. In der Beantwortung der Fragen wurden daher die Namen von Einzelpersonen nicht angegeben. In der Tabelle wurde an den entsprechenden Stellen "*)" eingefügt. Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf in einer nicht öffentlichen Sitzung eines Parlamentsgremiums die weiter gehenden Auskünfte zu erteilen. Zu 2.: Zur Beantwortung wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Zu 3.: Zur Beantwortung wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Zu 4.: Zur Beantwortung wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Zu 5.: Zur Beantwortung wird auf die beiliegende Anlage verwiesen. Zu 6.: Die Beantwortung dieser Fragestellung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Bei der freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz vergeben. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn einer der geregelten Ausnahmetatbestände der Vergabeverordnung , der Vergabe- und Vertragsordnungen oder die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben nach der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge greift. Da die Fragestellung offen auf alle freihändigen Vergaben bezogen ist, wäre für den benannten Zeitraum eine Vielzahl von Beschaffungsvorgängen aufzuführen. Taubert Ministerin Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Vergabe von externen Beratungsleistungen sowie freihändige Vergaben innerhalb der Landesministerien Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: