23.02.2017 Drucksache 6/3510Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2017 Mittelstandsbericht 2015 - Teil 2 Die Kleine Anfrage 1788 vom 5. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 1552 (vergleiche Drucksache 6/3006) vom 9. November 2016 geht hervor, dass die Kosten für den Mittelstandsbericht 2015 75.500 Euro zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer betragen. Sie setzen sich zusammen aus 72.100 Euro Personalkosten und zusätzlichen Aufwendungen , wie Reise- und Sachkosten. Der aktuelle Mittelstandsbericht wurde dem Landtag am 23. Dezember 2016 (vergleiche Drucksache 6/3249) zugeleitet; er ist vom "Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung" (ISI, so auch nachfolgend bezeichnet) in Karlsruhe erstellt. Einen großen Teil dieses Berichts nimmt eine deskriptive Analyse der amtlichen Statistik ein. Außerdem werden basierend auf Informationen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mittelstandspolitische Fördermaßnahmen des Freistaats, ihre jeweiligen Zielsetzungen, Ergebnisse sowie Anpassungen im Berichtszeitraum dokumentiert. Daneben findet eine Auswertung von Betriebsdaten der Erhebung "Modernisierung der Produktion 2015" des ISI und eine von 13 telefonisch geführten Expertengesprächen mit Vertretern der Thüringer Unternehmerschaft sowie intermediärer Organisationen statt. Am Ende des Mittelstandsberichts stehen einige Hinweise zur Unterstützung des Mittelstands in Thüringen. Aus den Optionen zur Unterstützung des Mittelstands in Thüringen , die durch das ISI aufgezeigt werden, haben sich einige Nachfragen ergeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um auf eine Steigerung der Bevölkerungszahlen hinzuwirken? 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Potenzial an Fachkräften, das sich aus Zuzügen in den Freistaat Thüringen generieren lässt? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, dem Fachkräftebedarf durch Zuzug an Fachpersonal zu begegnen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 4. Ergänzend zu den Fragen 2 und 3: Welche Auswirkungen in beziehungsweise auf Thüringen hat die in vergangenen Jahren erfolgte Einwanderung im Rahmen der sogenannten "Flüchtlingskrise" auf den Fachkräftemangel? Wie viele ausländische Fachkräfte konnten in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen der Einwanderung gewonnen werden (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Qualifikation der Fachkräfte und der Wirtschaftsbereiche)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Möller und Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3510 5. Wie will die Landesregierung attraktive(re) Lebens-, Qualifizierungs-, und Arbeitsbedingungen im Freistaat Thüringen schaffen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 6. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um der Abwanderung von Fachpersonal zu begegnen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, über das Angebot finanzieller Anreize die Ansiedlung größerer Unternehmen Thüringen zu fokussieren? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, Unternehmen eine Unterstützung für den Aufbau von Produktionsstätten im Ausland zu ermöglichen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung eines "Beobachtungssystems Mittelstand", das innerhalb des Mittelstandsberichts 2015 vorgeschlagen wird? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 10. Inwieweit spricht die hohe zu erwartende bürokratische Belastung der Unternehmen gegen eine Einführung eines "Beobachtungssystems Mittelstand"? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung über keine direkten Mittel verfügt, die Bevölkerungsentwicklung zu beeinflussen. Gute Investitionsbedingungen, in deren Folge attraktive Arbeitsplätze entstehen und gute Rahmenbedingungen für Familien sind aber wichtige Faktoren, die sich positiv auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken können. In diesem Zusammenhang verweist die Landesregierung exemplarisch auf das Wirtschaftsförderinstrumentarium und darauf, dass sie sich z. B. für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung im Freistaat einsetzt. Darüber hinaus ergreift die Landesregierung aktiv Maßnahmen, um dem demographisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials entgegenzuwirken. Hierzu zählen die Akquisition von Fachkräften bspw. durch die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) und das Welcome Center Thuringia (WCT), Aktivitäten im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung sowie der Ausbau sog. weicher Standortfaktoren zur Erhöhung der Attraktivität Thüringens nicht nur als Arbeitsort, sondern auch als Lebensmittelpunkt für Familien. Zu 2.: Die Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) zeigen, dass sich in den letzten drei Jahren über 80 Prozent der nach Thüringen zugezogenen Personen im erwerbsfähigen Alter befanden. Eine jährlich ansteigende Zahl von zugezogenen Personen war zwischen 0 und 15 Jahren alt. Diese Personen werden in den Folgejahren das erwerbsfähige Alter erreichen und – bei entsprechender Ausbildung – das Fachkräftepotential im Freistaat erhöhen. Die Deckung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Die Studie "Fachkräfteperspektive Thüringen 2025" prognostiziert bis zum Jahr 2025 einen Arbeitskräftebedarf von insgesamt 280.000 Personen. Im gleichen Zeitraum wird das Erwerbspersonenpotential um voraussichtlich 16 Prozent sinken. Es müssen folglich verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Fachkräfteverfügbarkeit zu sichern. Dazu gehört zum einen die verbesserte Nutzung und Bindung endogener Fachkräftepotentiale, zum anderen aber auch die Gewinnung exogener Fachkräfteressourcen. Exogene Fachkräfteressourcen sind z. B. Thüringerinnen und Thüringer, die zum Arbeiten in andere Bundesländer pendeln, Arbeitskräfte aus anderen Bundesländern oder auch Menschen aus dem Ausland, die sich für Thüringen als Arbeits- und Lebensort interessieren. Der Thüringer Arbeitsmarkt ist bereits heute aufnahmefähig für Zuwanderung. Das zeigt sich besonders deutlich an der Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Den Zuzug von Ausländern hat der Thüringer Arbeitsmarkt bisher gut absorbiert. 3 Drucksache 6/3510Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Landesregierung sieht gute Möglichkeiten, dass zur Deckung des Fachkräftebedarfs einerseits durch zugezogenes und bereits ausgebildetes Fachpersonal, andererseits durch Qualifizierung von Zugezogenen , spürbar beigetragen wird. Die Landesregierung ist hier insbesondere in den Bereichen Ausbildung junger Menschen, Weiterqualifizierung Zugezogener und Anerkennung bereits vorhandener Abschlüsse aktiv. Um zukünftig den Zuzug von Fachpersonal nach Thüringen weiter zu fördern, wird an der Umsetzung noch bestehender Aufgaben gearbeitet. Es handelt sich dabei insbesondere um den Abbau integrationshinderlicher rechtlicher, institutioneller und praktischer Hürden sowie Investitionen in Sprachförderung und Ausund Weiterbildung, die zu einer nachhaltigen Integration führen können. Die Ansprache, Information und Gewinnung exogener Fachkräftepotentiale ist eine der Aufgaben der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF), die durch den Freistaat aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Die ThAFF bietet u. a. Pendlern, potentiellen Rückkehrern sowie Interessierten aus anderen Bundesländern und dem Ausland ein vielfältiges Informations- und Veranstaltungsportfolio. Zu 4.: Auf dem Thüringer Arbeitsmarkt gibt es aktuell keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, sondern nur partielle Engpässe. Der bestehende Fachkräftebedarf erfordert verschiedene Maßnahmen, um einen generellen Fachkräftemangel nicht entstehen zu lassen. Eine davon ist die Integration von geflüchteten Menschen in den Thüringer Arbeitsmarkt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svpB) aus dem Ausland insgesamt ist laut Migrationsmonitor der BA zwischen 2014 und 2016 um rd. 8.000 Personen angestiegen (von 16.016 in 2014 auf 23.921 in 2016). Die Anzahl der svpB aus Asylherkunftsländern1 hat sich seit 2014 (jeweils 30.06. eines Jahres) in Thüringen wie folgt entwickelt: Jahr Personen am Arbeitsort Entwicklung zum Vorjahresmonat 2014 445 +34 Personen (+8,3 Prozent) 2015 607 +162 Personen (+36,4 Prozent) 2016 992 +385 Personen (+63,4 Prozent) Zur Entwicklung der Qualifikation der svpB aus den Asylherkunftsländern liegen gegenwärtig Daten der BA nur für Gesamtdeutschland vor. Eine Einschätzung der formalen beruflichen Qualifikationen auf Länderebene ist deshalb derzeit nicht möglich. Repräsentative Studien weisen darauf hin, dass einem relativ hohen Anteil an Akademikern ein geringerer Anteil an formal schulisch und praktisch ausgebildeten Fachkräften gegenübersteht. Das Gros der volljährigen Geflüchteten verfügt über berufliche Kompetenzen, die praktisch erworben wurden. Ein duales Berufsausbildungssystem wie in Deutschland und Österreich ist in anderen Ländern aber nicht vorhanden, was einen Vergleich der Ausbildungen erschwert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Aufnahme einer Arbeit auf dem Anforderungsniveau einer Fachkraft aufgrund der fehlenden formalen Berufsausbildung nicht möglich ist. Ein formaler Abschluss ist nur in reglementierten Berufen zwingend erforderlich. Zur Entwicklung der svpB aus den Asylherkunftsländern nach Wirtschaftsbereichen in Thüringen liegen Daten der BA für den Stichtag 30.06.2016 vor (siehe Anlage). Diese Daten zeigen, dass die Zuwanderung aus den Asylherkunftsländern (und die Arbeitsmarktbeteiligung der Ausländerinnen und Ausländer insgesamt) zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Thüringen von Jahr zu Jahr etwas stärker beiträgt. Insgesamt geht die Landesregierung davon aus, dass zwischen 8 Prozent und 10 Prozent der Migrantinnen und Migranten im ersten Jahr Arbeit finden. Im fünften Jahr wird rund die Hälfte einen Job haben und nach 15 Jahren dann etwa 70 Prozent. Diese Einschätzung basiert auf Erfahrungswerten der BA. Zu 5.: Die Förderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Bindung von Fachkräften in Thüringen sind Aufgaben, die durch die Landespolitik nicht allein geleistet werden können. Vielmehr ist dazu ein gemeinsames Agieren aller Arbeitsmarktakteure in Thüringen notwendig. Zur Schaffung attraktiver Standort-, Lebens - und Arbeitsbedingungen im Freistaat Thüringen stellt die Landesregierung v. a. im Rahmen der Wirtschafts - und der Arbeitsmarktförderung vielfältige Förderprogramme bereit. Beispielhaft seien aus dem Bereich Arbeit und Berufsausbildung die Fachkräfterichtlinie, die Ausbildungsrichtlinie sowie die Weiterbil- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3510 dungsrichtlinie genannt. Darüber hinaus gibt es verschiedene institutionalisierte Gremien wie z. B. die Thüringer Allianz für Familie und Beruf, die Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung, die Arbeitsgruppe "Integration von Zuwanderern in Arbeit und Ausbildung" des Landesintegrationsbeirates sowie die Arbeitsgruppe "Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben" im Rahmen der Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem bringt die Landesregierung mit dem im Koalitionsvertrag verankerten Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" (LSZ) ein umfassendes Förderprogramm auf den Weg, welches von den Bedarfen der Thüringer Familien ausgehend einen integrierten familienunterstützenden Angebotskatalog vorhalten und ab 1. Januar 2019 wirksam werden soll. Es dient der Stärkung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur in den Kommunen und im ländlichen Raum für familienunterstützende Leistungen. Derzeit wird das LSZ in einem breiten Beteiligungsprozess mit kommunalen und familienpolitischen Akteuren konzipiert . Ab Januar 2018 wird das Landesprogramm in zwei ausgewählten Thüringer Kommunen modellhaft erprobt. Zudem werden alle Landkreise und kreisfreien Städte bei der Vorbereitung eines integrierten Sozialplanes unterstützt, der der Förderung zugrunde liegt. Zu 6.: Der Abwanderung von Fachkräften wirken v. a. attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten entgegen. Die Landesregierung unterstützt die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Erhöhung der Standortattraktivität im Allgemeinen und die Wirtschaftsförderung im Besonderen. Außerdem bietet die Landesregierung Qualifizierungsmaßnahmen an und wirbt aktiv um Fachkräfte. Dazu zählen z. B. der Weiterbildungsscheck für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ESF-geförderten Qualifizierungsentwickler und nicht zuletzt die ThAFF. Während der Fokus der Qualifizierungsentwickler auf Beratung zum Weiterbildungsbedarf und zu Unterstützungsmöglichkeiten liegt, informiert und sensibilisiert die ThAFF Arbeitgeber über verschiedene Instrumente der Fachkräftebindung und -gewinnung. Zu diesem Zweck führt die ThAFF u. a. verschiedene Veranstaltungen für Arbeitgeber durch, bietet Vorträge und Workshops zu Themen aus dem Bereich "Fachkräftebindung und -gewinnung" an oder informiert Arbeitgeber im Rahmen individueller Gespräche. Darüber hinaus stellt die ThAFF potentiellen Fachkräften Informationen über die beruflichen Möglichkeiten im Freistaat zur Verfügung und betreibt somit fachkräfteorientiertes Standortmarketing für den Arbeits-, Ausbildungs - und Lebensstandort Thüringen. Siehe hierzu auch die Antworten auf die Fragen 3 und 5. Zu 7.: Thüringen ist laut der durch die Europäische Kommission bestätigten Fördergebietskarte bis zum 31.12.2017 prädefiniertes C-Fördergebiet, in dem große Unternehmen bei Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen mit Regionalbeihilfen von bis zu 15 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage als Zuschuss unterstützt werden können. Ab 2018 sinkt das Beihilfeniveau um weitere 5 Prozent-Punkte. Wenngleich der Anreiz von Regionalbeihilfen in Thüringen – wie auch in allen anderen neuen Bundesländern – sinkt, ist festzustellen, dass Fördermittel nicht das allein entscheidende Argument für eine positive Standort - und Investitionsentscheidung sind. Vielmehr haben insbesondere folgende Standortfaktoren zunehmendes Gewicht im Entscheidungsprozess: eine zentrale Lage, die Nähe zum Absatzmarkt, gute Verkehrsinfrastruktur , Qualität von Bildung, Forschung und Entwicklung sowie ein umfassender Service in allen Phasen der Investition durch Dienstleister (bspw. die LEG und die Thüringer Aufbaubank im Freistaat Thüringen). Deshalb steht die generelle Standortqualität im Zentrum der Thüringer Investorenakquisition. Zu 8.: Direktinvestitionen im Ausland können den Zugang zu Exportmärkten erleichtern und in bestimmten Fällen auch Arbeitsplätze im Inland sichern. In anderen Fällen dienen sie aber einzig der Verlagerung von Arbeitsplätzen aus dem Stammland. Ausländische Direktinvestitionen von Thüringer Unternehmen werden durch die Landesregierung nicht aktiv unterstützt. Vielmehr setzt die Landesregierung bei der Erschließung von Exportmärkten auf die Anbahnung neuer Geschäftskontakte im Rahmen von Unternehmens- und Delegationsreisen und die Präsentation Thüringer Produkte und Unternehmen auf internationalen Messen. Daher werden solche Initiativen organisatorisch und finanziell durch die Landesregierung unterstützt. Zu 9. und 10.: Antwort: Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Das im Mittelstandsbericht vorgeschlagene "Beobachtungssystem Mittelstand" ist eine interessante Idee, um besondere und von der amtlichen Statistik nicht bereitgestellte Daten zur mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und somit die Instrumente der Thüringer Mittelstandspolitik adäquat anpassen zu können. Da die Belastungen für KMU möglichst gering 5 Drucksache 6/3510Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zu halten sind, bietet es sich an, existierende Befragungen (etwa durch die IHKs) zur Datenerhebung zu nutzen. Dieser Vorschlag wurde auch im Mittelstandsbericht unterbreitet. Inwieweit ein solches "Beobachtungssystem Mittelstand" konkret umgesetzt werden kann, muss im Rahmen der Weiterentwicklung der Thüringer Mittelstandspolitik geprüft werden. Tiefensee Minister Anlage Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern nach Wirtschaftsbereichen in Thüringen (Stichtag: 30.06.2016) Endnote: 1 Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien Mittelstandsbericht 2015 - Teil 2 Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9. und 10.: Anlage Endnote: