23.02.2017 Drucksache 6/3511Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. März 2017 Mittelstandsbericht 2015 - Teil 3 Die Kleine Anfrage 1789 vom 5. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 1552 (vergleiche Drucksache 6/3006) vom 9. November 2016 geht hervor, dass die Kosten für den Mittelstandsbericht 2015 75.500 Euro zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer betragen. Sie setzen sich zusammen aus 72.100 Euro Personalkosten und zusätzlichen Aufwendungen , wie Reise- und Sachkosten. Der aktuelle Mittelstandsbericht wurde dem Landtag am 23. Dezember 2016 (vergleiche Drucksache 6/3249) zugeleitet; er ist vom "Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung" (ISI, so auch nachfolgend bezeichnet) in Karlsruhe erstellt. Einen großen Teil dieses Berichts nimmt eine deskriptive Analyse der amtlichen Statistik ein. Außerdem werden basierend auf Informationen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mittelstandspolitische Fördermaßnahmen des Freistaats, ihre jeweiligen Zielsetzungen, Ergebnisse sowie Anpassungen im Berichtszeitraum dokumentiert. Daneben findet eine Auswertung von Betriebsdaten der Erhebung "Modernisierung der Produktion 2015" des ISI und eine von 13 telefonisch geführten Expertengesprächen mit Vertretern der Thüringer Unternehmerschaft sowie intermediärer Organisationen statt. Am Ende des Mittelstandsberichts stehen einige Hinweise zur Unterstützung des Mittelstands in Thüringen. Aus den Optionen zur Unterstützung des Mittelstands in Thüringen , die durch das ISI aufgezeigt werden, haben sich einige Nachfragen ergeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, "Innovation jenseits von FuE" (also: Forschung und Entwicklung) stärker zu unterstützen? Wie beurteilt die Landesregierung die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlags ? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Rückstand Thüringens hinsichtlich wirtschaftsinterner FuE-Intensität gegenüber dem Durchschnitt der deutschen Länder abzubauen, das vorhandene Personal für Innovationen in Thüringer Unternehmen zu erhalten, möglichst jedoch das Personal des FuE-Sektors zu erhöhen? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu ergreifen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, Thüringer Unternehmen Grundlagen der unternehmerischen Organisationsstruktur, Strategiebildung und des Managements zu vermitteln? Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, diesen Vorschlag des Mittelstandsberichts 2015 umzusetzen? 4. Woran fehlt es Thüringer Unternehmen konkret, wenn es um die Grundlagen der unternehmerischen Organisationsstruktur , Strategiebildung und das Management geht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Möller und Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3511 5. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung in Thüringen zu steigern? Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode dazu geplant? 6. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Vorschlag, Berufsschulklassen auch aufrecht zu erhalten , die die Mindestgröße (vorübergehend) unterschreiten? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, spezialisierte Ausbildungs- und Weiterbildungszentren in zukunftsweisenden Bereichen in Thüringen zu etablieren? Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung dazu durchführen? 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, spezifische betriebsinterne Qualifizierungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen? 9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, zusätzliche Ausbildungswege zu schaffen, bei denen die Berufsausbildung und ein Fachhochschulstudium kombiniert werden können? 10. Welche konkreten Maßnahmen können nach Ansicht der Landesregierung getroffen werden, um die Wertschöpfungsketten in Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise der Fachmetallbranche gezielt auszuweiten? 11. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bekanntheit Thüringens durch die gezielte Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen, beispielsweise auf EU-Ebene, zu steigern? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung des Landes ist darauf ausgerichtet, das Innovationspotential insgesamt, das heißt in allen Sektoren zu steigern. Eine leistungsfähige Forschungslandschaft ist Voraussetzung für das Erlangen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundlage für den Wissenstransfer in die Unternehmen sowie die erfolgreiche Umsetzung in innovative und wettbewerbsfähige Produkte und Verfahren. Die Förderung der universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zielt darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit der Thüringer Akteure im nationalen beziehungsweise internationalen Wettbewerb zu erhöhen. Dadurch werden die Einrichtungen zugleich in die Lage versetzt, das für die Forschung in Thüringen nötige hochqualifizierte Personal für Wissenschaft und Wirtschaft zu gewinnen. Um eine Steigerung der FuE-Tätigkeit der Thüringer KMU zu bewirken, wird den Unternehmen der Zugriff auf die Forschungsergebnisse von Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter erleichtert und das im Land vorhandene Wissen zur Verfügung gestellt. Zudem werden Anreize zur verbesserten Nutzung des Innovationspotentials in Thüringen geschaffen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu stärken. Auch die intensivere Vernetzung der Wirtschaftsunternehmen untereinander sowie mit Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen in der Region soll potenzielle Kooperationsvorteile und Chancen der Wissenserweiterung erschließen. Auf die Steigerung der FuE-Tätigkeit der KMU und den Wissens- und Technologietransfer zielen derzeit insbesondere zwei Förderrichtlinien ab: (1) Die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ist mit 202 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln ausgestattet. (2) Auf Grundlage der FuE-Personal-Richtlinie werden unter anderem der Einsatz von innovativem Personal oder die Arbeit von Forschergruppen bezuschusst. Zur Gewinnung von Personal für FuE werden insgesamt 37,5 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln eingesetzt, um die Innovationskraft der KMU in Thüringen zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und nicht zuletzt hoch qualifizierte Fachkräfte in einem stärkeren Maße an die Unternehmen im Freistaat zu binden. Inwieweit die im Mittelstandsbericht angesprochene "Innovation jenseits von FuE" noch stärker als bisher gefördert werden kann, muss im Rahmen der Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen für den Thüringer Mittelstand geprüft werden. 3 Drucksache 6/3511Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Zusätzlich zu den in der Antwort zur Frage 8 aufgeführten Fördermöglichkeiten, die auch für geschäftsführende oder langjährig im Management beziehungsweise in der Unternehmensführung tätige Personen genutzt werden können, besitzt die Weiterbildungsrichtlinie mit dem Fördergegenstand nach Nr. 2.3 "Weiterbildungsscheck " einen individuellen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung. Mit diesem werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Thüringer Unternehmen mit einem Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro gefördert, die eine vom Arbeitgeber unabhängige, berufsbezogene Weiterbildung absolvieren möchten . Diese Fördermöglichkeit kann auch für die Thematik "Unternehmensnachfolge" genutzt werden. Der "Weiterbildungsscheck" stellt eine Ergänzung zur Bildungsprämie des Bundes (BMBF) dar, die sich ausschließlich an geringer Verdienende mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro richtet. Inwieweit die im Mittelstandsbericht angesprochenen Weiterbildungen noch stärker als bisher gefördert beziehungsweise ausgeweitet werden können, muss im Rahmen der Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen für den Thüringer Mittelstand geprüft werden. Zu 4.: Die Thüringer Unternehmenslandschaft ist sehr heterogen, so dass die gestellte Frage nicht generell beantwortet werden kann. Ein für das Thüringer Wirtschaftsministerium erstelltes Gutachten hat aber folgende wesentliche Wachstumshemmnisse im industriellen Mittelstand in Thüringen identifiziert: Unternehmen, die als Zulieferer tätig sind, fehlt es in der Regel an eigenen Innovationsanstrengungen sowie an der Fähigkeit , ihr Geschäftsmodell zu modernisieren und sich auf die Herausforderungen neuer Märkte einzustellen. Jungen, dynamischen, technologieorientierten Unternehmen mangelt es dagegen häufig an der kritischen Größe und der notwendigen Eigenkapitalausstattung, um schnell ihre Entwicklungsprojekte und Markterschließungsstrategien umsetzen zu können. Außerdem werden viele Thüringer Industrieunternehmen von einem Gründer mit technischem Hintergrund dominiert und schöpfen trotz hervorragender Produkte die betriebswirtschaftlichen Potentiale des Unternehmens nicht aus. Zu 5.: Den zentralen Beitrag der Landesregierung zum Erhalt der Attraktivität der dualen Berufsausbildung stellt die Unterhaltung der berufsbildenden Schulen dar. Aufgabe der Berufsschulen als einer der Partner des dualen Systems der Berufsausbildung ist es insbesondere, den Auszubildenden die fachtheoretischen Kenntnisse der Ausbildung zu vermitteln. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung zusammen mit den Thüringer Kammern und Verbänden im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung für gute und attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen ein. Im Übrigen obliegt es auch der Wirtschaft selbst, durch attraktive Ausbildungsbedingungen Auszubildende in ausreichender Zahl zu gewinnen. Zu 6.: Die Landesregierung stellt hierzu fest, dass bereits seit Jahren ein nicht unerheblicher Teil von Berufsschulklassen die Vorgaben zur Mindestgröße nicht erfüllt - insofern ist der im Mittelstandsbericht genannte Vorschlag nicht neu. Die Landesregierung strebt jedoch an, die Zahl dieser Klassen künftig deutlich zu reduzieren , um den Berufsschulunterricht auch weiterhin vollständig und in einer guten Qualität anbieten zu können. Aufgrund des bundesweit hohen Bedarfs an Lehrkräften für berufsbildende Schulen ist der oben genannten Vorschlag in Zukunft personell nur noch in wenigen, besonders begründeten Einzelfällen (zum Beispiel Fachklassen mit überregionaler Bedeutung, Klassen in der Benachteiligtenausbildung) realisierbar. Zu 7.: Derzeit vermitteln beispielsweise Fachschulen, die organisatorisch an die berufsbildenden Schulen angegliedert sind, aufbauend auf dem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung ein vertieftes Wissen für eine berufliche Weiterbildung sowie allgemeinbildende Kenntnisse. Fachschulbildungsgänge werden in Thüringen in einer breiten Vielfalt angeboten und den sich ändernden Bedarfen ständig angepasst. Inwieweit die im Mittelstandsbericht angesprochenen spezialisierten Ausbildungs - und Weiterbildungszentren umgesetzt werden können, muss im Weiteren geprüft werden. Zu 8.: Im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie besteht für alle Thüringer Unternehmen die Möglichkeit, sich spezifische betriebsinterne Qualifizierungsmaßnahmen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fördern zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das antragstellende Unternehmen seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstätte in Thüringen hat. Die Ausgaben für diese Qualifizierungsvorhaben werden in voller Höhe gefördert. Im 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3511 Fokus der Förderung der Thüringer Weiterbildungsrichtlinie stehen dabei unter anderem berufsbegleitende modulare Weiterbildungsangebote, zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote für Ältere und Geringqualifizierte sowie Fort- und Weiterbildungsvorhaben für sich entwickelnde neue Einsatzfelder. Insbesondere sollen Vorhaben gefördert werden, die das langjährige Erfahrungswissen älterer Beschäftigter komplementieren und diese auf neue Rollen wie bspw. Mentoring oder Advisory-Funktionen vorbereiten. Zu 9.: Die Möglichkeit, eine Berufsausbildung und ein Fachhochschulstudium zu kombinieren, besteht bereits in Form dualer Studienangebote. Die Schaffung neuer Studienangebote obliegt grundsätzlich den Thüringer Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie. Keine Hochschule plant derzeit einen Ausbau dieser Studienangebote. Darüber hinaus bietet die zum 1. September 2016 errichtete Duale Hochschule Gera -Eisenach eine sehr gute Verbindung von Berufspraxis und Studium. Die Duale Hochschule ist Hauptanbieter (berufspraxisintegrierender) dualer Studiengänge in Thüringen. Alleinstellungsmerkmal der Dualen Hochschule ist die Verknüpfung der praxisnahen Ausbildung in einem Unternehmen mit einem Hochschulstudium . An der Dualen Hochschule studieren im Wintersemester 2016/17 insgesamt 1.248 Studierende. Zu 10.: Die Ausweitung von Wertschöpfungsketten und die Stärkung der Position Thüringer Unternehmen in Wertschöpfungsketten sind zentrale wirtschaftspolitische Ziele der Thüringer Landesregierung. Ansatzpunkte zur Unterstützung entsprechender Prozesse liegen im gesamten Instrumentarium der Investitions- und Innovationsförderung, also unter anderem in der Förderung von betrieblichen Investitionen und FuE-Projekten , der Förderung von FuE-Verbundvorhaben einer leistungsfähigen Forschungs- und Technologieinfrastruktur sowie der Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft. Ein besonders wichtiger Ansatz ist die Stärkung branchenbezogener Cluster und Netzwerke, die die Landesregierung durch das bei der Landesentwicklungsgesellschaft angesiedelte und inhaltlich an den Schwerpunktfeldern der RIS3 Thüringen ausgerichtete Thüringer ClusterManagement unterstützt. Zu 11.: Die Landesregierung hat ein Standortmarketing eingerichtet, das zur Aufgabe hat, die Bekanntheit Thüringens auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern. Flankiert wird dies durch Maßnahmen der Landesentwicklungsgesellschaft und der Thüringer Tourismus GmbH in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen. Der Fokus liegt dabei auf internationalen Messen wie zum Beispiel der ITB, der Hannover Messe oder auch 2015 dem Auftritt Thüringens bei der EXPO in Mailand. Tiefensee Minister Mittelstandsbericht 2015 - Teil 3 Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: