27.02.2017 Drucksache 6/3518Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. März 2017 Umgangsboykott in Thüringen Die Kleine Anfrage 1828 vom 17. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder kommt es in Deutschland zu Meldungen, wonach Elternteilen nach einer Scheidung die Kontaktmöglichkeiten zu ihren Kindern durch den anderen Elternteil erschwert oder verwehrt werden. Das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen wird in solchen Fällen zum Teil ohne hinreichende Begründung missachtet. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Thüringen zu einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht nach einer Scheidung? 2. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Thüringen einem Elternteil das alleinige Sorgerecht durch ein Familiengericht zugesprochen? 3. In wie vielen Fällen wandte sich nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Thüringen ein Elternteil an ein Gericht, um ein bereits vereinbartes/festgestelltes Umgangsrecht auszuüben , weil es durch den anderen Elternteil versagt wurde? 4. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Landesregierung eine Strafverfolgung aufgrund von Kindesentziehung durch ein Elternteil in Thüringen eingeleitet? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Geschäftsanfall der Thüringer Familiengerichte wird auf der Grundlage der bundesweit einheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) erhoben. Im Rahmen der F-Statistik werden in einer gemeinsamen Position ("sonstige Verfahren") abgetrennte Folgesachen und isolierte Familiensachen hinsichtlich der Übertragung der elterlichen Sorge für Fälle, in denen die Eltern des Kindes verheiratet sind oder waren, zusammen erhoben. Im Kalenderjahr 2015 wurden in 1.827 sonstigen Verfahren und im Zeitraum der ersten drei Quartale 2016 in 1.970 sonstigen Verfahren von den Thüringer Amtsgerichten als Familiengerichten über die Übertragung der elterlichen Sorge entschieden. Weitergehende Daten liegen nicht vor. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3518 Zu 2.: In sonstigen Verfahren (vergleiche Beantwortung der Frage 1) wurde das Sorgerecht wie folgt übertragen: Die elterliche Sorge ist übertragen worden: 2015 01.01. bis 30.09.2016 auf die Mutter 191 127 auf den Vater 86 47 für ein Kind oder mehrere Kinder auf einen Elternteil und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil oder einen Dritten 9 10 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik Zu 3.: Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 4.: Statistische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Lauinger Minister Umgangsboykott in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: