02.03.2017 Drucksache 6/3530Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2017 Offene Haftbefehle gegen Thüringer Neonazis Die Kleine Anfrage 1745 vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 7. Dezember 2016 berichtete Der Tagesspiegel1, dass mehrere Hundert Neonazis und der rechten Szene zuzuordnende Personen "abgetaucht" seien. So hätten im Oktober 2016 der Polizei 598 offene Fahndungen wegen Haftbefehlen zu Personen vorgelegen, die dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität rechts" zuzuordnen sind, antwortete das Bundesministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der Bundes tagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke. In der Vergangenheit befanden sich unter den offe nen Fahndungen auch Thüringer Neonazis beziehungsweise der rechten Szene zuzuordnenden Personen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gegen wie viele Neonazis und der rechten Szene zuzuordnende Thüringer liegen mit Stand Dezember 2016 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? 2. Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte Delikte einzeln nach Haftbefeh len auflisten)? 3. Wie viele der nicht vollstreckten Haftbefehle beziehen sich auf ein Delikt der "Politisch motivierten Kri minalität rechts" (bitte einzeln auflisten und Sachverhalt kurz darstellen)? 4. In welchen Jahren wurden die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt (bitte einzeln nach Haftbefeh len auflisten)? 5. Liegen Erkenntnisse vor, dass die Personen, welche mit offenen Haftbefehlen gesucht werden, als "ge waltbereit" eingestuft werden? 6. Verfügen die per Haftbefehl gesuchten Thüringer Personen über den kleinen oder großen Waffenschein und liegen Erkenntnisse vor, dass die gesuchten Personen über Waffen verfügen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfah rens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbe K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3530 fehlen. Dieser, mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten einhergehender, Prozess ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Die letzte Auswertung erfolgte mit einer Datener hebung zum Stichtag 10. Oktober 2016 und wird zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage herangezogen. Zu 1. und 3.: Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 3 zusammen beantwortet. Es wurde bei der polizeilichen Erhebung von Haftbefehlen zu Straftätern, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK rechts in Erscheinung getreten sind, zum Stichtag 10. Oktober 2016 folgende Anga ben im Sinne der Fragestellung festgestellt: 2016 Haftbefehle2 29 betroffene Tatverdächtige3 24 PMK4 7 Gewaltdelikte5 1 Politisch motivierte Gewaltdelikte6 0 Zu 2.: Die Haftbefehle wurden wegen folgender Delikte erlassen: Delikte/Kurzsachverhalt Paragraf Anzahl Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisa tionen § 86a Strafgesetzbuch (StGB) 3 Volksverhetzung § 130 StGB 1 Amtsanmaßung § 132 StGB 2 Beleidigung § 185 StGB 2 Körperverletzung § 223 StGB 1 Diebstahl § 242 StGB 6 Besonders schwerer Fall des Diebstahl § 243 StGB 1 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruch diebstahl § 244 StGB 1 Betrug § 263 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB 1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 1 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 1 Ordnungswidrigkeiten 6 Zu 4.: Die Haftbefehle wurden in folgenden Jahren erlassen: Ausstellungsjahr Anzahl 2010 1 2015 5 2016 23 3 Drucksache 6/3530Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In einem Fall kann ein Haftbefehl (aus dem Jahr 2010) über einen längeren Zeitraum nicht vollstreckt wer den. Es handelt sich um einen niederländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, ge gen den ein nationaler Haftbefehl besteht. Ein Europäischer Haftbefehl kann nicht erlassen werden, da da für das Maß der zu vollstreckenden Strafe (gemäß Artikel 2 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaa ten, 2002/584/JI) mindestens vier Monate betragen muss. Zu 5.: Zu zwei Personen, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK rechts in Erscheinung getreten sind und mit Haftbefehl gesucht werden, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sie bei der Begehung einer Straf tat oder zukünftigen Straftaten erhebliche Gewalt gegen Personen oder Sachen eingesetzt haben bzw. ein setzen werden. Zu 6.: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK rechts in Erscheinung getreten sind und mit Haftbefehl gesucht werden, eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe haben oder über Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes verfügen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche http://www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismusindeutschlandpolizeifahndetnachhunderten neonazis/14946376.html. 2 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 3 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 4 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmen ge zu Zeile 1). 5 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikte, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 6 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). Offene Haftbefehle gegen Thüringer Neonazis Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 3.: Zu 2.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: