02.03.2017 Drucksache 6/3533Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. März 2017 Illegale Waffenbestellungen durch Thüringer Bürger Die Kleine Anfrage 1781 vom 12. Dezember 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 9. Dezember 2016 berichtete "DIE ZEIT" darüber, dass hunderte Deutsche illegal Waffen im Netz bestellten , um damit auf Migranten zu schießen. Aus den internen Unterlagen gehe unter anderem hervor, dass sich unter den 198 Waffenbestellern mehrere Thüringer befinden. So bestellten laut Bericht der ZEIT unter anderem Personen aus Eisenach, Oberhof, Bad Salzungen, Weimar, Heldrungen, Bad Blankenburg, Kamsdorf, Sonneberg, Weida und Camburg "Schreckschuss-Revolver", die über einen verbotenen Lauf verfügen, mit dem auch Geschosse verschossen werden können. Mindestens 150 Hartgummigeschosse sollen sich in drei Waffen-Paketen nach Thüringen befunden haben. Die Website selber soll von Mario R., einem der rechten Szene zuzuordnenden Erfurter betrieben werden. Laut dem TAGESPIEGEL ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber wegen illegalen Waffenhandels, Volksverhetzung, Bedrohung und Nötigung. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte die Seite bereits Ende September, da "die Gruppe der Flüchtlinge pauschal verächtlich gemacht und implizit zur Gewaltanwendung gegen diese Gruppe aufgerufen werde. Es werde die Tötung von Zuwanderern propagiert und zu Gewalt gegenüber Ausländern und Rassenhass angereizt, bilanzierte die Bundesprüfstelle." Laut der Veröffentlichung der DIE ZEIT verfügten die Besteller in Teilen nicht über eine entsprechende Zulassung zum Kauf von Waffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus Thüringen bestellten nach Kenntnis der Landesregierung über den benannten Waffenhandel Waffen, welcher Art waren diese und wie wird deren rechtliche Zulässigkeit in Deutschland bewertet? 2. Welche Verletzungen können nach Einschätzung der Landesregierung durch den Einsatz der erworbenen Waffen bei Menschen verursacht werden? 3. Welche Ermittlungsverfahren laufen nach Kenntnis der Landesregierung gegen den mutmaßlichen Betreiber der website (bitte einzeln auflisten)? 4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Ermittlungsverfahren gegen die Waffenbesteller aus Thüringen und wenn ja, wie lautet der Straftatvorwurf (bitte einzeln auflisten)? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Besteller bereits im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität rechts" auffällig geworden sind (wenn ja, bitte einzeln auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/3533 6. Befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung unter den Bestellern der rechten Szene oder der Reichsbürgerbewegung zuzuordnende Personen, wenn ja, welche Angaben kann sie darüber machen? 7. Wie viele der Besteller aus Thüringen verfügen über einen kleinen oder großen Waffenschein und wann wurde dieser jeweils ausgestellt? 8. Verfügen die Besteller aus Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung über weitere Waffen, wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? 9. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung die bestellten Waffen bisher eingesetzt? 10. Wurden die illegal bestellten Waffen eingezogen? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den mutmaßlichen Betreiber, von den Behörden zur Zeit gesuchten und bis vor kurzem in Thüringen lebenden Mario R. und seinen Aktivitäten in der extrem rechten Szene vor? 12. Wie bewertet die Landesregierung die illegalen Waffenbestellungen Thüringer Bürger vor dem Hintergrund der Bewerbung der Waffen auf der Website, wie beispielsweise "dass man damit besonders gut auf Ausländer schießen könne"? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Der Umgang mit Waffen ist gefährlich und wird daher umfänglich unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Regelungen des Waffengesetzes eingeschränkt. Die Vorschriften des Waffengesetzes sind notwendige Schutzvorkehrungen gegen die insbesondere von Schusswaffen ausgehenden Gefahren. Zu 3.: Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt gegen den mutmaßlichen Betreiber der Online-Shops "Migrantenschreck" mehrere Ermittlungsverfahren, u. a. wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, der öffentlichen Aufforderung zur Begehung von Straftaten und der Beleidigung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4. bis 10.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3 Drucksache 6/3533Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 12.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Landesregierung verurteilt Straftaten jeder Art, besonders auch solche, die aus menschenverachtenden oder ausländerfeindlichen Motiven begangen werden. Sie trifft eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebenden Menschen vor Straftaten zu gewährleisten. Dr. Poppenhäger Minister Illegale Waffenbestellungen durch Thüringer Bürger Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. bis 10.: Zu 11.: Zu 12.: